>Ist das Beleidigung?
quote:
Glaubst du selber, was du da redest?
In jedem Fall
quote:
Wenn ich aus reiner Unaufmerksamkeit einen Unfall baue, ist das keine Straftat.
Richtig [Alkoholfahrt und die daraus resultierende Strafbarkeit/Owi mal ganz außen vor gelassen.]
quote:
Dann können die Geschädigten nur privat klagen.
Blödsinn - die können "zivil" klagen, nicht "privat", denn da sind wir mal wieder am springenden Punkt: Das Du von Strafrecht keinen Schimmer hast, aber meinst andere belehren zu wollen/können und Dich dabei fürstlich blamierst.
Du verwechselst Privatklage mit Zivilklage, bzw. weiß nicht, dass das 2 unterschiedliche Dinge sind. Sind es aber. Privatklage kann man nur wegen Straftaten (denen in
§ 374 StPO genannten) erheben. Zivilklage kann man auch wegen Forderungen erheben, die nicht aus einer Straftat resultieren. Bei der Zivilklage geht es darum eine
zivilrechtliche Forderung (z.B Schadenersatz) einzuklagen. Bei der Privatklage geht es um
strafrechtliche Verfolgung von Taten, die die StA nicht verfolgt.
2 vollkommen verschiedene Dinge.
quote:
Frage mich übrigens echt und ernsthaft, was der ganze Privatklagekram in der StPO zu suchen hat. Wozu gibt's die ZPO?
Ach, was gemerkt ?!?!?
ZPO = Zivilklage
StPO = Privatklage
Und
Du willst allen Ernstes
mich fragen, ob ich weiß wovon ich Rede??? Schau mal in den Spiegel. Dann siehst Du den, der nicht weiß wovon er redet.
Und erarbeite Dir bei Gelegenheit mal den Unterschied zwischen Privatklage und Zivilklage, bevor Du wieder Leute diesbezüglich belehren willst.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 15.02.2012 21:45
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