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Ist das Beleidigung?

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>Ist das Beleidigung?

quote:
Also nochmal: Ob nun mit Vorsatz oder fahrlässig, spielt keine Rolle. Straftat ist Straftat und auf dem Strafrechtsweg zu behandeln (Strafanzeige). Der Staatsanwalt entscheidet darüber, ob es auf den Privatklageweg verwiesen werden kann.


Und auch nochmal: Das ist Unsinn !!!

Eine Tat ist nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wird. Ausnahme: Die einzlnen Taten, bei denen auch die fahrlässige Begehungsweise ausdrücklich(!!) unter Strafe gestellt ist (z.B. § 229 StGB). Bei den Beleidigungsdelikten (185-187 StGB) gibt es keine fahrlässige Begehungsweise. Daher ist dort ausschliesslich vorsätzliches Handeln strafbar.

quote:
Der Staatsanwalt entscheidet darüber, ob es auf den Privatklageweg verwiesen werden kann.


Ob sie das "kann" entscheidet nicht der Staatsanwalt, sondern das Gesetz in Form von § 374 StPO. Denn ausschliesslich die dort genannten Taten können auf den Privatklageweg verwiesen werden. Alle anderen nicht! Liegt eine § 374-Tat vor, dann -und erst dann- entscheidet der Staatsanwalt darüber. Wobei -wenn man es ganz eng sehen will- selbst das noch nicht stimmt, weil man auch die Privatklagedelikte berücksichtigen muß, die gleichzeitig absolute Antragsdelikte sind. Dort liegt es letztendlich immer am Geschädigten, ob die Strafverfolgung aufrechterhalten wird. Nimmt der den Strafantrag zurück, kann der Staatsanwalt rein gar nichts machen, da in dem Fall ein unbehebbares Ververfahrenshindernis entsteht.

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von !!Streetworker!! am 15.02.2012 17:56
Status: Tao (17929 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Ist das Beleidigung?
quote:
Tut mir leid, wenn meine in der ganzen Trollerei untergegangen sind.

Du meinst in deiner ganzen Trollerei? Oder wieso postest du beratungsresistent zum x-ten mal grob falschen Unsinn?

quote:
Sollen sie doch mal z.B. nach Afghanistan reisen und sich dort auf den Schutz ihrer "Immunität" verlassen.

Du weißt schon, daß zahlreiche hochrangige US-Regierungsvertreter schon in Afghanistan gewesen sind? Verhaftet hat die da keiner.

quote:
Auf solche Gäste können wir auch gerne verzichten. Das Geld, das die uns kosten, könnten wir wahrlich woanders gebrauchen.

Ach, du bist schon beim pluralis majestatis oder sprichst für das ganze Land? Du bist so ein toller Typ...

Und das, was ein Staatsbesuch kostet, kommt danach tausendfach an geschlossenen Verträgen wieder rein.
Wenn du einen Laden aufmachst, läßt du wahrscheinlich auch keine Kunden rein, kosten ja nur Geld und machen nur Dreck...

Ich sag ja, wie sich Klein Mäxchen die Welt vorstellt...

-- Editiert PerryRhodan am 15.02.2012 18:30


von PerryRhodan am 15.02.2012 18:29
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Ist das Beleidigung?
quote:
Glaubst du selber, was du da redest?


In jedem Fall

quote:

Wenn ich aus reiner Unaufmerksamkeit einen Unfall baue, ist das keine Straftat.


Richtig [Alkoholfahrt und die daraus resultierende Strafbarkeit/Owi mal ganz außen vor gelassen.]

quote:
Dann können die Geschädigten nur privat klagen.


Blödsinn - die können "zivil" klagen, nicht "privat", denn da sind wir mal wieder am springenden Punkt: Das Du von Strafrecht keinen Schimmer hast, aber meinst andere belehren zu wollen/können und Dich dabei fürstlich blamierst.

Du verwechselst Privatklage mit Zivilklage, bzw. weiß nicht, dass das 2 unterschiedliche Dinge sind. Sind es aber. Privatklage kann man nur wegen Straftaten (denen in § 374 StPO genannten) erheben. Zivilklage kann man auch wegen Forderungen erheben, die nicht aus einer Straftat resultieren. Bei der Zivilklage geht es darum eine zivilrechtliche Forderung (z.B Schadenersatz) einzuklagen. Bei der Privatklage geht es um strafrechtliche Verfolgung von Taten, die die StA nicht verfolgt.

2 vollkommen verschiedene Dinge.

quote:
Frage mich übrigens echt und ernsthaft, was der ganze Privatklagekram in der StPO zu suchen hat. Wozu gibt's die ZPO?


Ach, was gemerkt ?!?!?

ZPO = Zivilklage
StPO = Privatklage

Und Du willst allen Ernstes mich fragen, ob ich weiß wovon ich Rede??? Schau mal in den Spiegel. Dann siehst Du den, der nicht weiß wovon er redet.

Und erarbeite Dir bei Gelegenheit mal den Unterschied zwischen Privatklage und Zivilklage, bevor Du wieder Leute diesbezüglich belehren willst.



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von !!Streetworker!! am 15.02.2012 21:45
Status: Tao (17929 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Ist das Beleidigung?
quote:
Ich sag's nicht nochmal: Auf den Privatklageweg kann dich nur der Staatsanwalt bei "Unerheblichkeit, mangelndem öffentlichen Interesse" o.ä. verweisen


Abgesehen davon, dass Du das so noch nicht gesagt hattest, sondern bisher behauptet hast, dass man in den Fällen "privat klagen" kann, in denen gar keine Straftat vorliegt,

quote:
Zitat von wodim:
Wenn ich aus reiner Unaufmerksamkeit einen Unfall baue, ist das keine Straftat. Dann können die Geschädigten nur privat klagen.



ist aber auch diese Aussage:

quote:
Auf den Privatklageweg kann dich nur der Staatsanwalt [...] verweisen



wiederum falsch, denn eine Privatklage kann man auch betreiben, ohne das die StA einen darauf verwiesen hat...


Beweis:

quote:
§ 374 StPO

(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,...

1. [...]
2. [...]
3. - 8. [...]






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von !!Streetworker!! am 15.02.2012 22:47
Status: Tao (17929 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Ist das Beleidigung?
Hallo, ich habe das Ganze hier verfolgt, verstehe deshalb den Sinn einer Privatklage überhaupt nicht. Wenn es keine Straftat ist, deren Verfolgung im öffentlichen Interesse liegt, also eine Bagatelle, und der Kläger noch für den Beklagten Sicherheitsleistung aufbringen muss?

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""


von siwe123 am 16.02.2012 20:41
Status: Senior (167 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)


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