Hallo zusammen,
Eine kurze Frage:
Ich bin "Ist-Versteurer"
Ich habe im Dezember 2016 eine Rechnung gestellt, die im Januar 2017 bezahlt wurde.
Die Umsatzsteuer für die Rechnung habe ich jetzt in der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2017 angegeben, da das Geld da ja erst eingegangen ist.
Darf ich trotzdem die Rechnung bei meiner Einkommenssteuererklärung noch zu 2016 zählen? Leistung und Rechnungsdatum waren ja 2016? oder muss ich wegen "Ist-Versteuerung" erst 2017 versteuern?
Dankeschön
-- Editier von Olllllli am 31.01.2017 12:04
Ist-Versteuerung
31. Januar 2017
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Frage vom 31. Januar 2017 | 12:03
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist-Versteuerung
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#1
Antwort vom 31. Januar 2017 | 14:58
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Wenn sie bilanzieren, dann müssen sie die Rechnung im 2016 berücksichtigen. Ohne Umsatzsteuer.
#2
Antwort vom 31. Januar 2017 | 15:01
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bilanziere nicht, nur eine Einnahmenüberschussrechnung. Dann auch?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Januar 2017 | 16:33
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Nein. Beim Einnahmeüberschuss ist die Rechnung 2017 zu erfassen.
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