Ist-Versteuerung

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist-Versteuerung

Hallo zusammen,

Eine kurze Frage:

Ich bin "Ist-Versteurer"
Ich habe im Dezember 2016 eine Rechnung gestellt, die im Januar 2017 bezahlt wurde.
Die Umsatzsteuer für die Rechnung habe ich jetzt in der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2017 angegeben, da das Geld da ja erst eingegangen ist.

Darf ich trotzdem die Rechnung bei meiner Einkommenssteuererklärung noch zu 2016 zählen? Leistung und Rechnungsdatum waren ja 2016? oder muss ich wegen "Ist-Versteuerung" erst 2017 versteuern?

Dankeschön

-- Editier von Olllllli am 31.01.2017 12:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Wenn sie bilanzieren, dann müssen sie die Rechnung im 2016 berücksichtigen. Ohne Umsatzsteuer.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bilanziere nicht, nur eine Einnahmenüberschussrechnung. Dann auch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nein. Beim Einnahmeüberschuss ist die Rechnung 2017 zu erfassen.

0x Hilfreiche Antwort

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