Ist Trinken ein Grundrecht?

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.12.2010 15:01:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 28x hilfreich)
Ist Trinken ein Grundrecht?

Hallo guten Tag, Ich hab mal die Frage, kann eine Schule den Schülern im Unterricht das Trinken von Wasser verbieten? Gibt es hierzu ein Gesetz oder Urteil? Weiss das jemand?
Ich würde mich sehr freuen über Antworten, in einem meiner Foren ist darüber eine heisse Diskussion entbrannt und ich dachte hier kann ich Rat bekommen.

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30 Antworten
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#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Also ich würde das ganze unter Hausrecht der Schule einordnen, diese kann dir unterbinden, im Unterricht störende Sachen (Wasser trinken) untersagen!

Davon abgesehen, auch wenn man einmal keine 45 Minuten etwas trinkt, verdurstet man nicht gleich! Für sowas sind meines Wissen nach, die Pausen da!

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8x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12309.12.2010 15:01:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 28x hilfreich)

Verstehe ich nicht ganz, gibt es denn Rechte, die nur alle 45 Minuten in Kraft sind?

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12x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn es ein Grundrecht wäre, stünde es in unserem Grundgesetz. Aber jedes Grundrecht kann natürlich auch durch spezielle Gesetze außer Kraft gesetzt werden. Also, was soll diese Frage? Schulen haben einen Erziehungsauftrag. Dazu gehört sicherlich auch, den Kindern die Strukturierung/Planung ihres Alltags beizubringen. Also, die Versorgung des Körpers mit was auch immer in bestimmten Zeiten. Abgesehen davon, es ist doch schwer, eine Arbeitsatmosphäre zu erhalten, wenn ständig jemand aufs Klo geht, Getränkeflaschen "knistern", also Ablenkung "hoch 10" vorhanden ist. Auch Konzentration muss geübt werden und kann man lernen. Allerdings nur, wenn der äußere Rahmen stimmt.

wirdwerden

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8x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12309.12.2010 15:01:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
>Ist Trinken ein Grundrecht?
...Aber jedes Grundrecht kann natürlich auch durch spezielle Gesetze außer Kraft gesetzt werden...

Also das hab ich jetzt auch noch nicht gehört, aber gut ich bin auch kein Fachmann.
quote:
Dazu gehört sicherlich auch, den Kindern die Strukturierung/Planung ihres Alltags beizubringen. Also, die Versorgung des Körpers mit was auch immer in bestimmten Zeiten

Also diese Dinge haben meine drei nicht in der Schule gelernt, da waren wir als Eltern gefragt.
Was wir ihnen auch immer wieder versucht haben beizubringen, war möglichst viel zu trinken und vor allem dann zu trinken wenn sie Durst haben.
Und zur Konzentation ist ganz klar zu sagen, das ausreichendes Trinken diese fördert. Außerdem kann man sich denn wirklich so gut kozentrieren wenn man ständig an etwas zu trinken denken muss.
quote:
wenn ständig jemand aufs Klo geht

Also das weiss ich mit Sicherheit, daß kein Lehrer dies verbieten darf. Aber wie ist es denn nun mit dem trinken, meine Frage war ja, ob es denn ein entsprechend festgelegtes Recht gibt oder entsprechendes Urteil.

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-- Editiert am 09.12.2010 10:58

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Was wir ihnen auch immer wieder versucht haben beizubringen, war möglichst viel zu trinken und vor allem dann zu trinken wenn sie Durst haben.


Das halte ich für völligen Unsinn. Natürlich soll man viel trinken, aber nicht in allen Lebenslagen. Wenn ich in einer Besprechung sitze, dann nuckele ich auch nicht an einer Wasserflasche, es sei denn, es gehört zum Rahmen dazu.

Wichtiger wäre es zu lernen, dass man sich auch mal ein paar Minuten zusammennehmen kann, denn die nächste Pause ist ja nicht weit.

Das hat nicht das geringste mit dem Grundgesetz zu tun.

quote:
Aber wie ist es denn nun mit dem trinken, meine Frage war ja, ob es denn ein entsprechend festgelegtes Recht gibt oder entsprechendes Urteil.


Nein, gibt es definitiv nicht (jedenfalls nicht dahingehend, dass man das Recht hat, immer und überall ununterbrochen zu trinken) und das ist auch gut so.

quote:
Also das weiss ich mit Sicherheit, daß kein Lehrer dies verbieten darf.


Wenn Sie da so sicher sind, dann würde ich doch bitten, dies anhand einer Quelle auch zu belegen. Denn ansonsten würde ich auch dies bestreiten.



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"justice"

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Was ist das bloß für ein Grundrechtsverständnis?

Kein Grundrecht, hier die Handlungsfreiheit des Art. 2 GG , gilt uneingeschränkt. Denknotwendig muss es bereits verfassungsimmanente Schranken geben. Darüber hinaus können die GR durch Gesetze eingeschränkt werden.

Die Schule muss das u.A. im Hinblick auf Art. 12 GG , die Freiheit der Berufswahl sogar tun. Das Geschrei wäre -zu Recht- groß, wenn die Bildungschancen der Kinder durch unzumutbare Unterrichtsbedingungen eingeschränkt wären.

Trinken, Essen, Mützen, Kaugummikauen, Füsse auf dem Tisch etc. pp. Das geht nicht am Arbeitsplatz und erst recht nicht in der Schule im Unterricht. Dazu sind die Pausen da.

Man sollte konstruktiv mit den Lehrern/der Schule zusammenarbeiten, um optimale Unterrichtsbedingungen zu schaffen. Nicht zuletzt im Interesse seiner Kinder.-

Als Bsp. Auszug SchulG NRW:

§ 125
Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz werden eingeschränkt:
1. das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 54 (Schulgesundheit),
2. das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der §§ 34 bis 41 (Schulpflicht) sowie des § 42 Abs. 1 (Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis),
3. das Grundrecht der Pflege und Erziehung der Kinder gemäß Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 36 Abs. 2 und 3 (Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes),
4. das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 41 Abs. 4 (Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Shulpflicht).

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-- Editiert am 09.12.2010 11:20

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.12.2010 15:01:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 28x hilfreich)

Also Flawless, Justice etc. zur Notwendigkeit des Trinkens zu jeder Zeit, an jedem Ort, um die körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten bitte doch diese Broschüren einmal gründlich zu lesen:
http://www.trinken-im-unterricht.de/bestellservice.php

Auszug:
Trinkmengen. Obwohl
Schülerinnen und Schüler1 täglich viele Stunden in der
Schule verbringen, dürfen sie in der Regel nur in den
Pausen trinken. Gerade dann haben die meisten von
ihnen aber Wichtigeres zu tun: Die Kleinen wollen
spielen, die Großen miteinander reden. Weil sie darüber
das Trinken oft vergessen, leiden viele Kinder und
Jugendliche während eines langen Schultags und danach
häufig unter Flüssigkeitsmangel. Dadurch erhalten die
Zellen und Organe zu wenig Nährstoffe und die Konzentrations-
und Leistungsfähigkeit nimmt merklich ab.
Schirmherrin dieser Initiative ist Heide Simonis, ehemalige Ministerpräsidentin S.-H. und Lehrerin.

Leider habe ich mittlerweile auch durch diese Broschüre gelernt, daß in rund 40 Prozent der deutschen Schulen immer noch nicht im Unterricht getrunken werden darf und leider auch kein Recht dazu besteht.

Zum Toilettengang habe ich leider auch keinen rechtlichen Beleg:

Zitat:
Wenn Sie da so sicher sind, dann würde ich doch bitten, dies anhand einer Quelle auch zu belegen. Denn ansonsten würde ich auch dies bestreiten.

Kann ich nur sagen, das wäre meines medizinischen Grundwissens nach(Altenpfleger) Körperverletzung!

Herzlichen Danke für die Beiträge!

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-- Editiert am 09.12.2010 11:39

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... bitte doch diese Broschüren einmal gründlich zu lesen ...



Das hat der Deutsche Mineralwasserverband aufs Gleis gesetzt.

Denk mal scharf nach warum. Das Kinderswohl ist nur vorgeschoben, um dir das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Vor einigen Jahren hatten das mal die Bauern mit der Schulmilch geschafft.

Wenn das die einzigen Sorgen sind, die du mit der schulischen Ausbildung deiner Kinder hast, bist du zu beneiden.

Das mit der KV ist schlicht absurd. Du solltest tatsächlich an deinem Grundrechtsverständnis arbeiten. Dem des BVerfG entspricht es jedenfalls nicht.

Da gibt es, jedenfalls wenn man nördlich des Mains wohnt, ganz andere, massive, strukturelle Probleme mit den Schulen.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>zur Notwendigkeit des Trinkens zu jeder Zeit, an jedem Ort, um die körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten bitte doch diese Broschüren einmal gründlich zu lesen:
http://www.trinken-im-unterricht.de/bestellservice.php <hr size=1 noshade>


Völliger Unsinn. Insofern schließe ich mich meinem Vorredner nachdrücklich an. Das ist reine Erziehiungssache. Wenn das Kind im Unterricht mal ein paar Minuten Durst verspürt, dann wird es auch daran denken, in der Pause was zu trinken.

quote:<hr size=1 noshade>Leider habe ich mittlerweile auch durch diese Broschüre gelernt, daß in rund 40 Prozent der deutschen Schulen immer noch nicht im Unterricht getrunken werden darf und leider auch kein Recht dazu besteht. <hr size=1 noshade>


Das ist auch völlig in Ordnung. In der Schule werden die Kinder schließlich aufs Leben vorbereitet und im Leben kann man auch nicht immer und überall zu jeder Zeit trinken. Ich darf es während einer Gerichtsverhandlung auch nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Zum Toilettengang habe ich leider auch keinen rechtlichen Beleg:
Kann ich nur sagen, das wäre meines medizinischen Grundwissens nach(Altenpfleger) Körperverletzung! <hr size=1 noshade>


Kinder sind im Allgemeinen nicht inkontinent, sondern können auch mal ein paar Minuten den Harndrang einhalten. Auch das sollte man fürs Leben lernen. Mit Körperverletzung (§ 223 StGB ) hat das nicht das geringste zu tun, es würde aber zu lange dauern (und wäre wohl auch hoffnungslos), das jetzt lang und breit juristisch zu erläutern.

Offen gesagt erschreckt mich wirklich, welche Ansichten Erziehungsberechtigte manchmal haben. Da muss man sich wirklich fragen, ob diese Kinder sich zu normalen Menschen entwicklen können, die im Leben bestehen können.

quote:<hr size=1 noshade>Herzlichen Danke für die Beiträge! <hr size=1 noshade>


Sehr gerne





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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


In der Täterä wurde das Trinken verordnet: :grins:


SchKiSpV
Fassung vom: 16.10.1975
Gültig ab: 03.10.1990
Dokumenttyp: Rechtsverordnung
Quelle:
FNA: FNA X-16
Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
§ 14
(1) Der Minister für Volksbildung ist verantwortlich für die Durchsetzung der von den Einrichtungen der Volksbildung wahrzunehmenden Aufgaben auf dem Gebiet der Schüler- und Kinderspeisung. Er gewährleistet die Planung, Abrechnung und Kontrolle der Haushaltsmittel für die Schüler- und Kinderspeisung der Schüler der allgemeinbildenden Schulen sowie der Kinder in staatlichen Kindergärten.
(2) Der Minister für Volksbildung sichert durch regelmäßige Anleitung und Kontrolle, daß die Bezirks- und Kreisschulräte folgende Aufgaben gewissenhaft durchführen:
a)
Anleitung der Leiter der Einrichtungen der Volksbildung bei der Realisierung gemäß den im § 3 festgelegten Aufgaben zur vorrangigen Teilnahme an der Schüler- und Kinderspeisung und zur kostenlosen und preisermäßigten Abgabe von Mittagessen und kostenlosen Abgabe von Trinkmilch;
b)
Kontrolle über die pädagogisch und hygienisch begründete Gestaltung der Stundenpläne der Einrichtungen, um eine geordnete Einnahme der Mittagsmahlzeiten und der Trinkmilch zu gewährleisten;
c)
Kontrolle über den Einsatz der Pädagogen zur Aufsicht auf dem Wege zum Speiseraum, während der Essen- bzw. Trinkmilcheinnahme und auf dem Rückweg zum Unterrichtsraum sowie zur wirkungsvollen Einflußnahme auf die Herausbildung von kulturvollen Essengewohnheiten und hygienischen Verhaltensweisen bei den Schülern;
d)
Anleitung und Kontrolle für eine kontinuierliche Zusammenarbeit bei der Sicherung der Schüler- und Kinderspeisung mit den Eltern, den zuständigen Elternvertretungen und Kommissionen sowie mit anderen gesellschaftlichen Kräften des Territoriums

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.12.2010 15:01:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 28x hilfreich)

Also lieber Flawless, Philosoph und Justice005, Justizangestellter (wenn ich richtig verstanden habe) vielleicht lest ihr folgendes aufmerksamer als die angeblich von der Mineralwasserwirtschaft zwecks Profit gemachte Broschüre:

Toilettengang für Schüler und Studenten

Danke und von mir aus kann dieser Post auch geschlossen werden, habe nichts mehr zu sagen.

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-- Editiert am 09.12.2010 14:21

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... habe nichts mehr zu sagen.


Mit dir kann man auch alles machen.

Da rät dir www.anwalt.de unbedingt -gegen die absolut h.M. in der Rechtswissenschaft und -praxis- dazu "dir das nicht gefallen zu lassen" und einen völlig aussichtslosen Grundsatzrechtsstreit auf deine Kosten vom Zaun zu brechen.

Jetzt rate mal wieder, welche Absicht dahinter steckt?

Stecke das Geld lieber in die Bildung deiner Kinder.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.12.2010 15:01:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 28x hilfreich)

Sorry du schwätzt nur wie der Schwabe sagt.
Und meine drei studieren munter seit einiger Zeit, sind glücklich, und absolut gesund! Was glaubst du was ich alles in ihre Bildung gesteckt habe.
Ist das hier gesagte das allgemeine Credo in diesem Forum?
Dann bin ich falsch! Um solche Kommentare zu erhalten sollte ich mich bei der DVU oder NPD anmelden, aber das ist es denn nun wirklich nicht, Schauern!

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-- Editiert am 09.12.2010 14:39

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ist das hier gesagte das allgemeine Credo in diesem Forum?


Nein, das ist das allgemeine Credo von Rechtswissenschaft und -praxis in diesem unserem Lande.

Das ist auch in bestem Einklang mit den Grundrechten und -nicht zu vergessen- mit dem gesunden Menschenverstand.

Bei aller Juristerei sollte auch das Judiz nicht aus dem Blickfeld geraten.

Es gibt auch Mindermeinungen, die aber bei genauerem Hinsehen unlautere Motive verfolgen. Sieh doch in das Impressum der zitierten Broschüre, wenn du mir nicht glaubst.

Der Rechtsweg steht dir i.Ü. offen. Die Gerichte sind aber Recht und Gesetz unterworfen.

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-- Editiert am 09.12.2010 14:46

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.12.2010 15:01:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Offen gesagt erschreckt mich wirklich, welche Ansichten Erziehungsberechtigte manchmal haben. Da muss man sich wirklich fragen, ob diese Kinder sich zu normalen Menschen entwicklen können, die im Leben bestehen können.


quote:
Mit dir kann man auch alles machen.

Da rät dir www.anwalt.de unbedingt -gegen die absolut h.M. in der Rechtswissenschaft und -praxis- dazu "dir das nicht gefallen zu lassen" und einen völlig aussichtslosen Grundsatzrechtsstreit auf deine Kosten vom Zaun zu brechen.

Jetzt rate mal wieder, welche Absicht dahinter steckt?

Stecke das Geld lieber in die Bildung deiner Kinder.


quote:
Offen gesagt erschreckt mich wirklich, welche Ansichten Erziehungsberechtigte manchmal haben. Da muss man sich wirklich fragen, ob diese Kinder sich zu normalen Menschen entwicklen können, die im Leben bestehen können.


das ist das allgemeine Credo von Rechtswissenschaft und -praxis in diesem unserem Lande???

Vom gesunden Menschenverstand darf von den Kommentatoren hier keiner sprechen. Ach nee entschuldigung das verstösst ja gegen die Redefreiheit.
muahaha!

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:

Um solche Kommentare zu erhalten sollte ich mich bei der DVU oder NPD anmelden...

Vom gesunden Menschenverstand darf von den Kommentatoren hier keiner sprechen. Ach nee entschuldigung das verstösst ja gegen die Redefreiheit.



Leute in die rechte Ecke zu stellen, die im Gegensatz zu dir, nicht der Anomie das Wort reden, dürfte allerdings die Grenzen der freien Meinungsäusserung ankratzen.

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Um solche Kommentare zu erhalten sollte ich mich bei der DVU oder NPD anmelden, aber das ist es denn nun wirklich nicht


Naja, das Muster passt ja. Wenn man argumentativ nichts sinnvolles sagen kann, dann beschränkt man sich darauf, den anderen einfach zu beleidigen, zu diskreditieren und in die rechte Ecke zu stellen. Herzlichen Dank. Der unbefangene Leser kann sich jetzt sicher eine Meinung über die Threaderstellerin bilden.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Ach Justice..nimm dir nicht alles so zu Herzen..
Der TE wurde bestimmt nicht erlaubt auszutreten, weshalb sie "unter Druck" stand ;)

Die Quellen der TE könnten sicherlich auch in einer bekannten Tageszeitung des Springer Verlags abgedruckt werden *räusper*.

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
zzrelo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

um gleich mal zu warnen, mir lastet ein fluch an. bisher bei zwei threads mitgemacht, beide threads gelöscht.
da wird doch meine anwesenheit nicht auch den meucheln?

das thema selber ist lustiger unfug.
ein grundrecht bedeutet nicht, es überall ausüben zu dürfen. religionsfreiheit zum beispiel bedeutet nicht, dass man überall seinen teppich ausrollen darf. deshalb gibt es nicht nur grundrechte, sondern auch regeln. über die wird koordiniert, wie rechte wahrgenommen werden können. es gilt immer noch der schöne gedanke von RL, freiheit ist immer auch die freiheit der andersdenkenden.
regeln sind damit ein abwägen konkreter prioritäten.
in der schule ist diese priorität im unterricht die wissensvermittlung eines bestimmten fachs.
für den rest gibt es pausen.
wer seinen kindern nicht verklickern kann, da auch zu trinken, muß an den argumenten arbeiten und nicht die prioritäten verdrehen.
übrigens, worauf bezieht sich denn das grundrecht?
nur wasser oder auch saft, eventuell cola?
mit oder ohne kohlensäure?
wichtige frage, schon mal ein liter mit kohlensäure getrunken? richtig, der körper will sie ja wieder loswerden, so oder so. da kommt stimmung in den unterricht ...:-))


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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

quote:
regeln sind damit ein abwägen konkreter prioritäten.
in der schule ist diese priorität im unterricht die wissensvermittlung eines bestimmten fachs.
für den rest gibt es pausen.
wer seinen kindern nicht verklickern kann, da auch zu trinken, muß an den argumenten arbeiten und nicht die prioritäten verdrehen.
übrigens, worauf bezieht sich denn das grundrecht?
nur wasser oder auch saft, eventuell cola?
mit oder ohne kohlensäure?


Schwachsinn..
Schüler dürfen IMMER trinken! Vorallem Alkopops!
Grundrechte gelten uneingeschränkt und es gibt keine gesetzlichen Schranken!

Achja..und niemand hat vor eine Mauer zu bauen !



;)

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
zzrelo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Schwachsinn..


gute idee, dass du deinem beitrag mit überschrift kenntlich machst ...:-)

quote:
Grundrechte gelten uneingeschränkt und es gibt keine gesetzlichen Schranken!


das kommt jetzt aber als satiere nicht so richtig rüber. fehlt irgendwie der pfiff.

quote:
Achja..und niemand hat vor eine Mauer zu bauen !


richtig, von "vorhaben" konnte nicht die rede sein, war längst beschlossen und in der durchführung.
wo walter recht hat, hat er recht. nur weil nicht richtig hingehört wird, gleich einen lügner aus ihm machen, nee nee, das hat er nicht verdient ... das mit dem yeah yeah müssen wir ihm da schon eher übel nehmen ...

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Und für Ironie kriegt man jetzt -Wertung?
Yeeha! Ihr Flaschen.

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

4x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
jurisaba
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Frage wäre eigentlich nicht ob trinken ein Grundrecht ist, sondern ob man auch im Unterricht trinken darf, wenn man Durst hat.

Muss jeder der Durst hat auch eine geringe Schädigung seines Körpers in Kauf nehmen, weil er sich im Unterricht befindet?

Und wie lange muss dieser Dursten und somit mehr körperliche Schädigung in Kauf nehmen (sei diese entsprechend auch noch so gering). Gleichzeitig ist ein Durstiger auch kaum noch in der Lage dem Unterricht zu folgen wie schon gesagt wurde.
Wird der Unterricht wirklich durch jemanden, der seine Wasserflasche dabei hat und daraus trinkt so massiv gestört, dass man es verbieten muss.
Was ist wenn alle wärhrend des Unterrichts eine Wasserflasche auf dem Tisch haben oder ein Glas Wasser. Ist dann gar kein Unterricht mehr möglich, weil alle zu jeder Zeit trinken können?

Ganz grundsätzlich reicht es übrigens für den gesunden Menschen zu trinken, wenn er Durst hat aber dann sollte er auch etwas trinken.
Aber im höheren Alter auch wenn man gesund ist, sollte man mehr trinken, denn das Durstgefühl tritt dann erst zu spät auf.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Die Frage wäre eigentlich nicht ob trinken ein Grundrecht ist, sondern ob man auch im Unterricht trinken darf, wenn man Durst hat.
Muss jeder der Durst hat auch eine geringe Schädigung seines Körpers in Kauf nehmen, weil er sich im Unterricht befindet?

Ja!

Bei den regelmäßig 45 Minuten dauernden Unterrichtsstunden besteht ausreichend Gelegenheit rechtzeitig vor der Unterrichtsstunde zu trinken. Unterlässt ein Kind dies, kann dem Kind ein bis zur Ende der Schulstunde andauerndes Durstgefühl zugemutet werden. Ein körperlicher Schaden entsteht nicht.


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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hungerdunger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

In dieser Sache ist es wenig hilfreich, nach dem Motto zu argumentieren "wenn ich als Jurist im Gerichtssaal schon nicht trinken darf, dann darf das ein Schüler im Unterricht natürlich auch nicht". Die Schulen sind nach meiner Kenntnis nämlich dazu verpflichtet, eine dem Lernen förderliche Umgebung zu schaffen. Das hat fast nichts mit den Erfordernissen der Arbeitswelt von Erwachsenen zu tun!
Theoretisch mag alle 45 Minuten eine Trinkpause natürlich ausreichen, aber in der Praxis "verzichten" so manche Lehrer z.B. bei Doppelstunden auf die kleine Pause dazwischen. Es gibt genug mehr oder weniger gute Gründe, wieso es für einen Schüler eben nicht alle 45 Minuten möglich ist, zu trinken. Und weil man nicht für jeden dieser EInzelfälle juristisch klären lassen kann, ob dann das Trinken im Unterricht erlaubt sein soll oder nicht, ist es einfach eine pragmatische Lösung, den Schülern das störungsfreie Trinken im Unterricht zu erlauben.
Zumindest in NRW verfügen die Schüler- und Elternvertreter an den weiterführenden Schulen auch über eine gemeinsame Mehrheit in den Schulkonferenzen, mit der sie entsprechende Regelungen für die jeweilige Schule einfach durchsetzen können. Rechtsvorschriften, die das Trinken pauschal verbieten, existieren jedenfalls nicht (ausser in Fachräumen).

Wenn man aber Schüler nicht nur "wie kleine Erwachsene" behandeln will (was auch schon seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig wäre), das Trinkverbot gelegentlich sogar als willkürliche Repressalie missbraucht wird, spricht doch eigentlich alles dafür, dass auch die Eltern zusammen mit den Schüler den Lehrern die verbindliche Vorgabe in dieser Frage machen, die dem Schulfrieden dient und das Lernen verbessert.

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und was soll das nach 4 Jahren?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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