Hallo,
hier im Büro kam grad die Frage auf, ob sich eine Nachrichtensendung oder eine Zeitung strafbar macht oder Haften muss, wenn durch un- bzw wissentliche Nachrichten eine Panik ausbricht.
Also vielleicht als BeispieL: In der Tagesschau kommt die Meldung das im Rheingebiet in ein Vulkan ausbrechen wird.
Die Bevölkerung bricht in Panik aus und Sach- und Personenschäden entstehen.
Am nächsten Tag stellt sich dies als (wissentliche) Falschmeldung heraus.
Hat sich die Tagesschau strafbar gemacht? Und muss sie für Schäden haften?
Gruß Levi
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Ist Panikmache durch die Medien Strafbar?
25. Juli 2012
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Frage vom 25. Juli 2012 | 13:40
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 26. Juli 2012 | 12:31
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Hat sich die Tagesschau strafbar gemacht?
Da sich nur Personen strafbar machen können: nein.
quote:
wenn durch un- bzw wissentliche Nachrichten eine Panik ausbricht
Strafbarkeit erfordert fast immer Vorsatz, also ist bei "unwissentlich" schon mal keine Strafbarkeit möglich.
Es reicht aber bedingter Vorsatz, dolus eventualis - bei objektiv völlig unzureichender Recherche ("das habe ich heute nacht geträumt") kann eine Strafbarkeit auch ohne Vollvorsatz gegeben sein.
quote:
Und muss sie für Schäden haften?
Für die Haftbarkeit ist keine Strafbarkeit Voraussetzung, hier kann auch (grobe) Fahrlässigkeit genügen.
Natürlich gibt es noch unzählige weitere Teilaspekte, je nach Einzelfall. Wenn beispielsweise nach einer (bewußten) Falschmeldung "die Crapstreet Boys haben sich getrennt" ein Dutzend verzweifelte Teenies von der Brücke springen, ist die Nachrichtenagentur dafür wohl kaum haftbar zu machen.
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