Ist Panikmache durch die Medien Strafbar?

25. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Levikus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Panikmache durch die Medien Strafbar?

Hallo,

hier im Büro kam grad die Frage auf, ob sich eine Nachrichtensendung oder eine Zeitung strafbar macht oder Haften muss, wenn durch un- bzw wissentliche Nachrichten eine Panik ausbricht.

Also vielleicht als BeispieL: In der Tagesschau kommt die Meldung das im Rheingebiet in ein Vulkan ausbrechen wird.

Die Bevölkerung bricht in Panik aus und Sach- und Personenschäden entstehen.
Am nächsten Tag stellt sich dies als (wissentliche) Falschmeldung heraus.

Hat sich die Tagesschau strafbar gemacht? Und muss sie für Schäden haften?

Gruß Levi

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Hat sich die Tagesschau strafbar gemacht?


Da sich nur Personen strafbar machen können: nein.

quote:
wenn durch un- bzw wissentliche Nachrichten eine Panik ausbricht


Strafbarkeit erfordert fast immer Vorsatz, also ist bei "unwissentlich" schon mal keine Strafbarkeit möglich.

Es reicht aber bedingter Vorsatz, dolus eventualis - bei objektiv völlig unzureichender Recherche ("das habe ich heute nacht geträumt") kann eine Strafbarkeit auch ohne Vollvorsatz gegeben sein.

quote:
Und muss sie für Schäden haften?


Für die Haftbarkeit ist keine Strafbarkeit Voraussetzung, hier kann auch (grobe) Fahrlässigkeit genügen.

Natürlich gibt es noch unzählige weitere Teilaspekte, je nach Einzelfall. Wenn beispielsweise nach einer (bewußten) Falschmeldung "die Crapstreet Boys haben sich getrennt" ein Dutzend verzweifelte Teenies von der Brücke springen, ist die Nachrichtenagentur dafür wohl kaum haftbar zu machen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen