Ist Coca-Cola ungesund oder ein "ganz normales Lebensmittel"?
AFP VOM 12.11.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 8948 Aufrufe Mehr zum Thema:Coca, Cola, Zuckerkrank, Brinkmann
- Zuckerkranker Richter klagt auf 11.000 Mark Schmerzensgeld
"Für meinen Mandanten besteht die Gefahr, dass er erblindet, dass ihm ein Fuß amputiert werden muss oder dass seine Nieren versagen. Dafür ist Coca-Cola mitverantwortlich." Mit drastischen Worten schilderte Rechtsanwalt Burkhard Oexmann am Montag im Essener Landgericht die gesundheitlichen Folgen, die dem Neubrandenburger Jurist Hans-Josef Brinkmann wegen dessen Zuckerkrankheit drohen. Für den Anwalt aus Hamm und seinen 46-jährigen Mandanten ist klar: Brinkmanns regelmäßiger Konsum von Coca-Cola und Schokoriegeln wie "Mars" und "Snickers" hat maßgeblich zu der "Diabetes mellitus II" beigetragen, die 1998 bei dem Vizepräsidenten des Neubrandenburger Landgerichts diagnostiziert wurde. 11.000 Mark Schmerzensgeld und die Kostenübernahme für alle Folgeschäden fordert der Jurist nun von Coca-Cola. Eine Entscheidung will das Gericht am 17. Dezember verkünden.
In der mit Spannung erwarteten mündlichen Verhandlung ließ die Kammer am Montag noch nicht durchblicken, wer in dem richtungsweisenden Rechtsstreit Brinkmann gegen Coca-Cola das bessere Ende für sich haben wird. Aber bereits jetzt steht fest: Die 16. Zivilkammer des Essener Gerichts wird mit ihrer Entscheidung juristisches Neuland betreten. Sollte sich Brinkmann in Essen gegen Coca-Cola und in einem zweiten Verfahren Mitte Januar vor dem Landgericht Mönchengladbach gegen den Schokoriegel-Produzenten Masterfoods durchsetzen, müssten die Branchenriesen mit einer Fülle weiterer Klagen rechnen. "Ich gehe davon aus, dass sich dann andere uns anschließen werden", prophezeihte Anwalt Oexmann am Rande des Verfahrens - freilich wohl wissend, dass der Rechtsstreit endgültig erst vom Bundesgerichtshof entschieden werden dürfte.
Der Vorsitzende Richter Jochen Schröder ließ sich von seinem Juristen-Kollegen auf der Klägerbank des Essener Gerichts zunächst noch einmal detailliert dessen Essgewohnheiten schildern. Er habe "zum zweiten Frühstück" gegen 10.00 Uhr regelmäßig eine Flasche Coca-Cola getrunken und einen Schokoriegel gegessen, berichtete der zuckerkranke Richter, am Nachmittag nach Schließung der Landgerichts-Kantine dann einen weiteren Schokoriegel. "Ich habe immer gern Süßigkeiten gegessen", räumte der 46-Jährige ein, der zugleich das wenig attraktive Kantinen-Angebot für seine Essgewohnheiten mitverantwortlich machte. Eine regelrechte Schonkost beispielsweise "wurde damals nicht angeboten".
Coca-Cola-Anwalt Ulf Heil wies die Vorwürfe Brinkmanns in der mündlichen Verhandlung energisch zurück. Die Getränke-Firma vertrete den Standpunkt, "dass sie ein ganz normales Lebensmittel herstellt". Der in der coffeinhaltigen Limonade enthaltene Zucker sei schließlich ein "lebensmittelrechtlich unbedenklicher Stoff". Außerdem spielten bei einer Diabetes-Erkrankung stets mehrere Komponenten eine Rolle; Ursache für einen Ausbruch der Krankheit sei oft das Zusammenwirken von erblicher Veranlagung, Übergewicht und Bewegungsmangel. Nichts wissen wollte Heil auch von Brinkmanns Forderung nach einem Warnhinweis auf Cola-Flaschen nach dem Motto "Dieses Genussmittel ist nicht für den langfristigen regelmäßigen Konsum geeignet". Ein Zusammenhang von Cola-Konsum und Zucker-Erkrankung sei "wissenschaftlich in keiner Weise belegt", hob der Anwalt aus Frankfurt am Main hervor.
Obwohl das Gericht in der mehr als einstündigen Anhörung keinerlei Hinweise auf das voraussichtliche Urteil lieferte und sich damit in einer für Zivilprozesse eher untypischen Zurückhaltung übte, gaben sich beide Parteien anschließend siegesgewiss. Die Deutschlandzentrale des Coca-Cola-Konzerns äußerte sich in einer Erklärung immerhin "zuversichtlich", dass die Entscheidung der Zivilkammer "zu unseren Gunsten ergehen wird". Auf der anderen Seite wertete auch Oexmann das akribische Nachfragen des Vorsitzenden Richters als Signal für einen möglichen Erfolg der Klage: "Die Kammer hat sich offen gezeigt." Coca-Cola besitze in Wahrheit "viele Kenntnisse über die Schädlichkeit" des Getränks, und die müssten nun "offen gelegt werden". Gegen-Anwalt Heil sah dies freilich ganz anders: Brinkmanns Einwurf, Coca-Cola sei bekanntermaßen ungesund, konterte er lässig mit der Bemerkung: "Wie kommen Sie denn darauf?"
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