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Islamisten dürfen in zwei Berliner Schulen Religion unterrichten

AFP VOM 30.8.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 5274 Aufrufe
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Islam, Islamisten, Religionsunterricht, Berlin

- Islamische Föderation siegt vor Verwaltungsgericht

Die Islamische Föderation darf in Berlin nach den Sommerferien an zwei Grundschulen erstmals islamischen Religionsunterricht erteilen. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht (VGH) am Mittwoch entschieden und damit einen seit 1980 dauernden Rechtsstreit zwischen den Islamisten und dem Land Berlin beendet. (AZ: VG 27 A 253,01) In einer Stellungnahme bedauerte der Schulsenator Berlins, Klaus Böger (SPD), die Entscheidung des Gerichts, kündigte aber an, sie "selbstverständlich" zu akzeptieren. Böger hatte nach Gerichtsangaben bereits vorab schriftlich zugesichert, für den Fall eines entsprechenden Urteils den Religionsunterricht zu ermöglichen. Auch die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus kritisierten das Urteil und forderten ein multireligiöses Schulfach.

Die Schulverwaltung hatte der Föderation die Erteilung von Religionsunterricht auf freiwilliger Basis verweigert, obwohl die Kläger bereits 1998 vom Oberverwaltungsgericht als Religionsgemeinschaft anerkannt worden waren. Die Schulverwaltung vertrat aufgrund der vorgelegten Lehrpläne die Ansicht, dass im Islamunterricht gegen Prinzipien des Grundgesetzes wie die Gewissensfreiheit oder die Gleichberechtigung verstoßen werden könnte. Laut Gericht steht der Schulverwaltung jedoch keine Kontrolle über die Lehrinhalte im Religionsunterricht zu: Religionsunterricht sei in Berlin im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern keine Aufgabe der staatlichen Schule, sondern eine Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. Deshalb sei Religionsunterricht auch kein Pflichtfach und werde auf freiwilliger Basis erteilt.

Eine Grenze für die Erteilung von Religionsunterricht ist laut VGH erst dann zu ziehen, wenn befürchtet werden müsse, dass von staatlichen Bildungszielen grundlegend abgewichen und eine Art "Gegenunterricht" veranstaltet werde. Anhaltspunkte dafür, dass die Islamische Föderation diese Grenzen überschreiten würde, sind nach Ansicht der Richter nicht zu erkennen. Dem Urteil zufolge genügt es auch nicht, wenn in Einzelfragen aus religiösen Gründen abweichende Auffassungen vertreten würden. Auch christliche Kirchen stellten in einzelnen Punkten religiöse Wertvorstellungen über weltliches Recht.

Böger sagte, dass Gericht habe eine "Güterabwägung vorgenommen und im Zweifelsfall zugunsten der Religionsfreiheit entschieden". Die Entscheidung sei aus "bildungspolitischer" Sicht zu bedauern. Er kündigte an, "sehr genau darauf zu achten, dass kein verfassungswidriger Gegenunterricht angeboten wird". In diesem Fall könnte die Genehmigung aufgehoben werden.

Der bildungspolitische Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Özcan Mutlu, betonte, die Islamische Föderation sei wegen ihrer Nähe zu der islamischen Organisation Milli Görüs sowie zu der in der Türkei verbotenen Wohlfahrtspartei höchst umstritten und könne nicht als legitime und akzeptierte Vertretung der Muslime in Berlin gesehen werden. Mutlu sprach sich für "ein integratives Schulfach" aus, "das konfessionsübergreifend den Dialog und Austausch unter den Schülern ermöglicht und Informationen zu den verschiedenen Weltreligionen und Weltanschauungen vermittelt".

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


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