>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
quote:
Einer oder mehrere Mausklicks geschehen erfahrungsgemäß nicht unbewusst ...
Zweimal ist es mir passiert, dass ich ein Buch bei ebay wiedereingestellt habe, die ich aber schon über eine andere Plattform verkauft hatte.
Bei ebay einfach unter "nicht verkaufte Artikel" alle markiert und auf wiedereinstellen gegangen.
Als die Auktionen wieder ohne Käufer ausgelaufen sind, habe ich erst meinen Fehler bemerkt.
Daher sehe ich es durchaus als gegeben an, dass dieser Fehler sehr schnell passieren kann.
Wobei ich aber auch sagen muss, dass es sich nur um 2 Bücher gehandelt hat und ich beim wiedereinstellen nicht auf die Titel geachtet habe.
Bei einem höherpreisigen Artikel, den man sehr wahrscheinlich auch nur einmal hat, kommt so ein Fehler wohl eher weniger vor.
-- Editiert Scappler am 11.07.2012 21:10
von Scappler am 11.07.2012 21:05
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