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Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??

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Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??

Käufer K erwirbt von Verkäufer V für 1 Euro bei einer eBay-Auktion ein hochwertiges Gerät, für das sich aus ungeklärten Gründen kein anderer Bieter interessiert hat.

V behauptet nun, er habe den Artikel "schon vor ca 1 halb monaten verkauft und ausversehen wieder neu eingestellt."

Der Anwalt schreibt hierzu:

"Der Verkäufer behauptet hier, den Artikel nicht mehr liefern zu können, weil er ihn schon Wochen vorher verkauft hat. Das Angebot sei irrtümlich erfolgt. Wenn dem tatsächlich so ist, steht dem Verkäufer das Recht auf Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtum zu."

Echt jetzt??

Das wäre mir völlig neu. Ich hätte diesen angeblichen Irrtum (selbst wenn er bestünde) für unerheblich im Sinne des § 119 BGB gehalten.




von tricyclePilot am 10.07.2012 11:08
Status: Philosoph (590 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

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>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
quote:
von tricyclePilot am 10.07.2012 11:08

Echt jetzt??

Echt jetzt!

quote:
von tricyclePilot am 10.07.2012 11:08

Das wäre mir völlig neu. Ich hätte diesen angeblichen Irrtum (selbst wenn er bestünde) für unerheblich im Sinne des § 119 BGB gehalten

Begründung?


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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 10.07.2012 15:11


von radfahrer999 am 10.07.2012 15:06
Status: Unsterblich (2089 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 41 User(n) bewertet)

>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
Nachtrag: (ich hatte versucht meinen Beitrag zu bearbeiten aber er nimmt die Änderung nicht an, obwohl ein EDitiert drunter steht)

quote:
§119 BGB sagt

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.



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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 10.07.2012 15:17


von radfahrer999 am 10.07.2012 15:16
Status: Unsterblich (2089 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 41 User(n) bewertet)

>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
Hallo,

also ich weiss nicht, ob hier noch die Ausrede Irrtum wirklich so stehen bleiben kann. Wenn man vor einem halben Monat etwas verkauft und nach dem Verkauf den Artikel nochmals neu bei EBAY einstellt, geschieht das meiner Meinung nach nicht mehr irrtümlich...

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von lesen-denken-handeln am 10.07.2012 15:41
Status: Unsterblich (2336 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
Hallo,

also, ich halte das für fragwürdig. Irrtümlich ein zweites Mal einstellen, das kann ich ja evtl. noch glauben. Aber so eine Auktion läuft doch immer über mehrere Tage und man wird benachrichtigt über Gebote etc. Das halte ich nicht für glaubwürdig, dass einem das nicht irgendwann im Verlaufe der Auktion mal auffällt: "huch, das Gerät habe ich ja bereits verkauft!"

LG

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 10.07.2012 15:46
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
Hallo,

wie wurde die Auktion denn eingestellt?
Falls das mit einem (halb)automatischen Tool geschah (etwa Turbolister oder irgendein App), dann könnte ich mir schon vorstellen, dass er mit der Berufung auf einen Irrtum durchkommt.
Ich würde zunächst einmal einen Beweis verlangen, dass das Gerät wirklich verkauft wurde (Käufer, Datum etc.).

quote:
Aber so eine Auktion läuft doch immer über mehrere Tage und man wird benachrichtigt über Gebote etc.
Nein, man wird als Verkäufer nicht über Gebote benachrichtigt. Erst nach erfolgreichem Verkauf, also am Ende, gibt es eine Mail (so habe ich es zumindest eingestellt, es geht glaube ich auch anders).

MfG Stefan



von reckoner am 10.07.2012 17:39
Status: Unsterblich (3847 Beiträge)
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>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
Es kann schnell passieren, dass man einen Artikel irrtümlich einstellt, wenn man die "Wiedereinstellen Funktion" bei ebay nutzt.
Also das man z.B. mehrere nicht verkaufte Artikel mit ein paar Mausklicks wiedereinstellt.
Wenn dann ein Artikel dabei ist, den man aber schon anderweitig verkauft hat, dann würde ich durchaus dem Anwalt recht geben.



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von Scappler am 10.07.2012 18:07
Status: Philosoph (625 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
quote:
Es kann schnell passieren, dass man einen Artikel irrtümlich einstellt, wenn man die "Wiedereinstellen Funktion" bei ebay nutzt.

Einer oder mehrere Mausklicks geschehen erfahrungsgemäß nicht unbewusst ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.07.2012 20:59
Status: Tao (21195 Beiträge)
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>Irrtumsanfechtung weil Artikel zweimal verkauft??
quote:
Einer oder mehrere Mausklicks geschehen erfahrungsgemäß nicht unbewusst ...

Zweimal ist es mir passiert, dass ich ein Buch bei ebay wiedereingestellt habe, die ich aber schon über eine andere Plattform verkauft hatte.
Bei ebay einfach unter "nicht verkaufte Artikel" alle markiert und auf wiedereinstellen gegangen.
Als die Auktionen wieder ohne Käufer ausgelaufen sind, habe ich erst meinen Fehler bemerkt.
Daher sehe ich es durchaus als gegeben an, dass dieser Fehler sehr schnell passieren kann.

Wobei ich aber auch sagen muss, dass es sich nur um 2 Bücher gehandelt hat und ich beim wiedereinstellen nicht auf die Titel geachtet habe.
Bei einem höherpreisigen Artikel, den man sehr wahrscheinlich auch nur einmal hat, kommt so ein Fehler wohl eher weniger vor.

-- Editiert Scappler am 11.07.2012 21:10


von Scappler am 11.07.2012 21:05
Status: Philosoph (625 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)


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