Irrtumanfechtung

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
superbebu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Irrtumanfechtung

Hallo,

am 14.12.2011 habe ich bei Neckermann folgendes Angebot bestellt: Wii, Family edition mit Fifa12. Das Angebot war sowohl bildlich als auch schriftlich dargestellt. Ich bekam auch direkt meine Bestellbestätigung. Das ganze sollte innerhalb einer Woche lieferbar sein.
Nun erhielt ich am 22.12. einen Anruf von Neckermann, dass die Wii erst in der 2. Januarwoche lieferbar ist.
Am 23.12. erhielt ich dann auf einmal eine Versandbestätigung, dass die Wii versendet wurde, allerdings fehlte nun in der Warenbezeichnung das Spiel Fifa12.
Am 24.12. kam das Paket, ohne Fifa12. Ich habe bei Neckerman angerufen und bemängelt, dass ein Spile fehlt. Dort konnte man mir nicht weiterhelfen. Nach mehreren Anrufen und einer Email, erhielt ich dann am 03.01.2012, also 20 Tage nach der Bestellung folgende Antwort:
"...Wir haben erst zu spät gemerkt, dass der von Ihnen angeführte Artikel nicht korrekt beschrieben wurde. Diesen Druckfehler konnten wir leider nicht mehr rechtzeitig korrigieren. Hiermit entschuldigen wir uns dafür!...".
Heute (06.01.2012) kam dann noch dieser Wortlaut:"...Bei diesem Angebot ist uns ein Fehler unterlaufen, für den wir Sie um Entschuldigung bitten.
Aufgrund dieses Druckfehlers wurde der Artikel zum falschen Preis/Lieferumfang angeboten. Selbstverständlich haben wir den Preis/Auslobung des Lieferumfanges sofort korrigiert, nachdem wir auf den Fehler aufmerksam wurden.
In diesem Fall haben wir von unserem Recht auf Irrtumsanfechtung Gebrauch gemacht.
Ihrer Forderung auf kostenfreier Nachlieferung des Spieles FiFa12 wird daher nicht entsprochen...."

Meiner Meinung nach hätten die mich direkt darauf aufmerksam machen müssen (direkt als es denen aufgefallen ist) und nicht erst auf meine Nachfrage hin.

Habe ich noch ein Recht auf die Nachlieferung?

Vielen Dank für eine Antwort,

superbebu

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach hätten die mich direkt darauf aufmerksam machen müssen (direkt als es denen aufgefallen ist) und nicht erst auf meine Nachfrage hin.


Eine Irrtumsanfechtung muß "unverzüglich" (d.h. ohne schuldhaftes Zögern, übersetzt sich in der Rechtsprechung zu "14 Tage") erfolgen; das läuft aber erst ab Kenntnis des Irrtums los und nicht schon ab Abgabe der irrtümlichen Willenserklärung.

Eine Irrtumsanfechtung kann aber ausgeschlossen sein, wenn in Kenntnis des Irrtums der Vertrag bestätigt wurde. Da wird man hier die genauen Wortlaute der jeweiligen Erklärungen (Bestellannahme, Bestellbestätigung, ggfs. Lieferung) betrachten müssen.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Lohnt sich das hier überhaupt?

Vielleicht wäre es besser das Widerrufsrecht auszuüben und mit der Rückerstattung anderswo das Gerät mit Fifa zu kaufen.

Das könnte jedenfalls der schnellere und stressfreiere Weg sein, wenn N. nicht einknickt.

Die Widerrufsfrist läuft morgen ab.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Müsste man nicht davon ausgehen, das die großen Versender eine gewisse Lernfähigkeit besitzen und ihre Bestell- und Auftragsbestätigungen den Urteilen gemäß angepasst haben?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
superbebu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht nicht darum, das Gerät wieder zurückzuschicken und ein Bundle woanders zu kaufen. Dieses Bundle von N. war ja wegen des Preises so interessant, gerade vor Weihznachten. Zumal das Gerät ja schon benutzt wurde.
Es geht vielmehr um die Vorgehensweise von N. und das möchte ich nicht einfach so hinnehmen.
Hätten sie mich direkt nach Feststellung des Fehlers darauf aufmerksam gemacht, wäre alles ok gewesen, aber fast 3 Wochen später einfach so nebenbei zu erwähnen, dass das Angebot so nicht stimmt, das ist nicht ok.

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