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Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?

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Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?

Meine Haftpflichtversicherung hat mir im Februar offenbar irrtümlich einen Betrag von rund 600 Euro überwiesen. Nun kam ein Brief mit Bitte um Rücküberweisung dieses Betrages. Frist wurde keine gesetzt. Ich habe ehrlich gesagt nicht vor, das Geld zurückzuzahlen. Kann die Versicherung es einklagen?


von Tannenbaum am 15.06.2012 14:35
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Kann die Versicherung es einklagen?


Was für eine Frage, selbstverständlich kann der Versicherer das einklagen, du bist ungerechtfertigt bereichert, §§ 812 ff. BGB.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.06.2012 14:42
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
@flawless:
Nicht ganz selbstverständlich. Wenn ich selbst etwas irrtümlich überweise, lautet die Antwort in der Regel: Dann ist das Geld weg. - Haben Versicherungen hier andere Möglichkeiten als Privatpersonen?



von Tannenbaum am 15.06.2012 16:28
Status: Stift (41 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Wenn ich selbst etwas irrtümlich überweise, lautet die Antwort in der Regel: Dann ist das Geld weg.

Ich weiss nicht, wer dich da berät, aber das ist nicht richtig.

Ich würde an deiner Stelle das Geld zurückzahlen.

Problematisieren kann man nur, wem der Bereicherungsanspruch zusteht, der Bank oder dem Kontoinhaber. Hier scheint es der Inhaber zu sein.

Das ist für dich aber weniger interessant. Zurückzahlen musst du in jedem Fall. Wenn du das nicht freiwillig tust, wirst du das bald in einem Urteil nachlesen können.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.06.2012 16:44
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Ich habe ehrlich gesagt nicht vor, das Geld zurückzuzahlen. Kann die Versicherung es einklagen?

Selbstverständlich.

Ich würde die Rückzahlung schnellstens vorliegen - sonst wird es nur teurer.

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von hamburger-1910 am 15.06.2012 17:22
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
Ich bin in gutem Glauben davon ausgegangen, dass es sich um eine ordnungsgemäße Zahlung an mich handelt. Daher habe ich selbstverständlich längst über das Geld verfügt. Diese Überweisung ist bereits 4 Monate her.
Außerdem ist der Fehler ja bei der Versicherung passiert. Muss ich nun für deren Fehler haften?


von Tannenbaum am 16.06.2012 00:29
Status: Stift (41 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Ich bin in gutem Glauben davon ausgegangen, dass es sich um eine ordnungsgemäße Zahlung an mich handelt.

Was heißt "in gutem Glauben"?
Hatten Sie denn einen Anspruch auf 600 € gegen Ihre Vers.?

quote:
Daher habe ich selbstverständlich längst über das Geld verfügt.

Das ist Ihr Problem!

quote:
Muss ich nun für deren Fehler haften?

Sie "haften" nicht, sondern es handelt sich gem. §§ 812 ff. BGB um eine ungerechtfertigte Bereicherung Ihrerseits!

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von hamburger-1910 am 16.06.2012 01:40
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Muss ich nun für deren Fehler haften?


Dann müsstest du jetzt schon die Anwaltskosten und Verzugszinsen erstatten, im Verzug bist du noch nicht, irgendwelche Gebühren fallen auch nicht an.

Vielleicht ist dir das verständlich:

http://www.n24.de/news/newsitem_7894216.html

"Man ist gesetzlich verpflichtet, das Geld wieder herauszugeben", erklärt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Denn sonst würde es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handeln."

Hier hat es auch nicht geklappt:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bank-muss-zinsen-erstatten-die-millionenpanne-der-comdirect-11738427.html

03.05.2012 · Vor einem Jahr hat die Onlinebank Comdirect einem Kunden versehentlich 200 Millionen Euro kurzzeitig gutgeschrieben. Der Mann reagierte schnell und hat dann erst einmal teuer dafür bezahlt. Jetzt kam der Fall vor Gericht.
...
Die Millionen war er schnell wieder los.
...

7 O 266/11

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 16.06.2012 08:52
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Wenn ich selbst etwas irrtümlich überweise, lautet die Antwort in der Regel: Dann ist das Geld weg. -

Keine Ahnung woher diese Weisheit stammt ...



quote:
Haben Versicherungen hier andere Möglichkeiten als Privatpersonen?

Nein, die machen genau das selbe was auch Privatpersonen können.
Sicherlich ist das Geld erstmal weg.
Das besagt aber nicht, das man es sich nicht wiederholen darf.
Erst durch höfliche Auffoderung, dann per Gericht.
Es ist halt die Frage wie teuer es der Empfänger des Geldes haben möchte.



quote:
Ich bin in gutem Glauben davon ausgegangen, dass es sich um eine ordnungsgemäße Zahlung an mich handelt.

Wie will man denn den 'guten Glauben' begründen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 16.06.2012 20:29
Status: Tao (21209 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Wenn ich selbst etwas irrtümlich überweise, lautet die Antwort in der Regel: Dann ist das Geld weg.

Man kann eine irrtümliche Überweisung nicht durch die Bank zurückholen lassen. Vielmehr muss man sich direkt mit demjenigen auseinandersetzen, der das Geld zu Unrecht erhalten hat. Nichts anderes macht die Versicherung hier.

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von hh am 21.06.2012 17:36
Status: Tao (24154 Beiträge)
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