>Irrtümliche Überweisung zurückerstatten?
quote:
Wenn ich selbst etwas irrtümlich überweise, lautet die Antwort in der Regel: Dann ist das Geld weg. -
Keine Ahnung woher diese Weisheit stammt ...
quote:
Haben Versicherungen hier andere Möglichkeiten als Privatpersonen?
Nein, die machen genau das selbe was auch Privatpersonen können.
Sicherlich ist das Geld erstmal weg.
Das besagt aber nicht, das man es sich nicht wiederholen darf.
Erst durch höfliche Auffoderung, dann per Gericht.
Es ist halt die Frage wie teuer es der Empfänger des Geldes haben möchte.
quote:
Ich bin in gutem Glauben davon ausgegangen, dass es sich um eine ordnungsgemäße Zahlung an mich handelt.
Wie will man denn den 'guten Glauben' begründen?
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"
von Harry van Sell am 16.06.2012 20:29
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