Irreführende Werbung bei Logoentwurf für Firma

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)
Irreführende Werbung bei Logoentwurf für Firma

Hallo,

ich habe bei einem Internetportal einen Wettbewerb gestartet, bei dem Designer ein Logo für meine Firma entwerfen können.
Dabei habe ich 260€ bezahlt.
Bei Nichtgefallen kriege ich 200€ zurück. Die Einstellungebühren i.H.v. 60€ werden beibehalten.

Auf der Produktseite steht, dass man mit durchschnittlich 90 Designs rechnen kann.

Nun habe ich nur 15 erhalten und möchte die Einstellungsgebühren auch wieder zurück bekommen.
In meinen Augen wurde ich in die Irre geführt wegen der Werbung mit den 90 Designs.
Ich hätte gedacht ich bekomme zwischen 60 und 120 Designs. Die Spanne wäre für mich logisch. Und nur dadurch kommt man eben auf die 90.

Aber wie kommt man mit 15 Designs auf durchschnittlich 90. Dann muss ein anderer ja 165 Designsvorschläge bekommen. Was natürlich unmöglich ist.

Kann man da was machen aufgrund von Irreführung durch Werbung ?
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html

PS: Es sind nicht mal 15. Ein Logo wurde zum Beispiel mehrmal hochgeladen mit einer anderen Farbe...



-- Editier von doggfather am 16.08.2017 16:29

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von doggfather):
In meinen Augen wurde ich in die Irre geführt wegen der Werbung mit den 90 Designs.

Geworben wurde doch eher mit "durchschnittlich 90 Designs".



Zitat (von doggfather):
Aber wie kommt man mit 15 Designs auf durchschnittlich 90.

900000 Designs : 100000 Nutzer = durchschnittlich 90 Designs



Zitat (von doggfather):
Dann muss ein anderer ja 165 Designsvorschläge bekommen.

Oder 189, oder 241, oder 458, ...



Zitat (von doggfather):
Was natürlich unmöglich ist.

Darauf kommt man wie genau?
Der Horizont der eigenen Vorstellungskraft ist nicht die Grenze.



Zitat (von doggfather):
Ein Logo wurde zum Beispiel mehrmal hochgeladen mit einer anderen Farbe...

Jede Farbe ein Vorschlag. Ist nicht zu beanstanden.



Zitat (von doggfather):
Kann man da was machen aufgrund von Irreführung durch Werbung ?

Nichts.
Zum einen weil anhand der Schilderung keine Irreführung zu erkennen ist.
Zum anderen weil man erst mal einen Wettbewerbshüter finden müsste, der da was machen will.

Wenn der Anbieter dann noch nicht mal innerhalb der EU sitzt ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
900000 Designs : 100000 Nutzer = durchschnittlich 90 Designs

900000/100000=9

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Harry van Sell):
900000 Designs : 100000 Nutzer = durchschnittlich 90 Designs

900000/100000=9


So funktioniert auch seine Nebenkostenabrechnung seiner Mieter :D

1x Hilfreiche Antwort

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