Irreführende Werbung bei Hausbau

2. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)
Irreführende Werbung bei Hausbau

Hallo,

wir haben uns letztes Jahr entschlossen, ein Niedrigenergiehaus zu bauen.
Laut Bauträger sind für die eingetragene Marke des Hauses Systempartner vorhanden, die exklusiv die entsprechenden Teile des Hauses liefern.
- So wird explizit ein großer deutscher Heizungshersteller genannt, eingebaut wurde ein deutlich günstigeres Gerät eines ausländischen Herstellers
-SO wird explizit ein Fensterhersteller mit seinen Fenstern sowie der Haustür genannt, eingebaut wurden deutlich günstigere Produkte eines ausländischen Mitbewerbers.
-So wird explizit ein Hersteller eines speziell benannten Dachziegels benannt, eingebaut wurde ein Ziegel eines anderen Herstellers (ca. 4-5 Cent günstiger je Ziegel)
-Es wird explizit ein Wärmeverbundsystemhersteller genannt, eingebaut wurde ein anderer (Preisdifferenz unbekannt)
-Im Hauspreis ist die TÜV-Zertifizierung enthalten (7 Audits) mit Bauabnahme TÜV nach Fertigstellung, dem TÜV ist unser Haus aber unbekannt, es wurde also keines der notwendigen Audits durchgeführt.

Die von dem Bauträger als exklusive Systempartner für das Markenhaus ist der Bauträger allerdings unbekannt, man hat mit diesem Bauträger weder ein Haus entwickelt noch kennt man diesen.

Meine Frage ist, was ich als Kunde tun kann, um zu verhindern, dass andere Bauinteressierte auf das scheinbar hochwertige Angebot hereinfallen.
Dass derzeit Bausachverständige eingeschaltet sind und wir anwaltlich beraten werden, versteht sich. Es geht also nicht darum, eine strafrechtliche Bewertung durchzuführen, das haben wir schon angestoßen.

Gruß

Stern111

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist, was ich als Kunde tun kann, um zu verhindern, dass andere Bauinteressierte auf das scheinbar hochwertige Angebot hereinfallen.

Euren Anwalt fragen. Als Laie kann mansich da ganz schnell in die Nesseln setzen.

Den Verbraucherschutz einschalten wäre eine gute Idee, das sind Profis für Abmahnungen und das verhindern weiterer Kundenwerbung unter falscher Vorraussetzung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Stern111):

Meine Frage ist, was ich als Kunde tun kann, um zu verhindern, dass andere Bauinteressierte auf das scheinbar hochwertige Angebot hereinfallen.

Sich an die Medien wenden, es gibt einige Sendungen welche so was aufdecken.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kassl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Stern111,

in welchem Bundesland baut ihr?

Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

WIr bauen in Hessen

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kassl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Welcher Bauträger hat es denn übernommen? Ein überregionaler?
Bzw. wie seid ihr denn auf diese gestoßen, war das Werbung oder wie?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Wir sind über Werbung auf diesen gestoßen, der Bauträger arbeitet überregional, ist aber auch erst seit 2012 als solcher tätig, vorher wurde unter dem identischen Namen ein anderes Gewerbe betrieben.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mir ist die allgemeine Schilderung "wurde ein Systempartner genannt" viel zu allgemein. Man läßt sich doch eine detailierte Baubeschreibung vorlegen.
Was dort steht wurde hier nicht genannt.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Beispiel:
Als alleiniger Systempartner Heizung wird Viessmann genannt. In der Bauleistungsbeschreibung wird die entsprechende Viessmann - WP abgebildet und an dieser das System erklärt. Eingebaut wird sie nicht.
Als alleinig zu verbauender Dachziegel wird ein hochpreisiger Ziegeltyp eines namhaften Herstellers benannt und zwar explizit. Gedeckt wird mit einem mittelpreisigen Dachziegel.
Die Fenster werden von einem Hersteller mit Angabe des hochwertigen Rahmenprofils explizit benannt, verbaut wird ein deutlich günstigerer Hersteller.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Und die Formulierung ist ganz eindeutig ? Mit welchen Worten genau ?
Oder ist das hier irgendwie eine eigene Wertung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Also , es geht ja auch um die Frage der "irreführenden" Bewerbung!!

Beispiel:
"Die praktische Seite dieses visionären Prinzips zeigt sich zum Beispiel in den beiden hoch innovativen Produkten „Großformatziegel FUTURA" - für die professionelle Dacheindeckung - und „ESTRICHZIEGEL" - der schnell begehbare Ziegelboden aus natürlichem Ton -, ohne die das "MARKENNAME" -Energiespeicherhaus niemals wäre, was es ist. "

"exklusiver Partner des "MARKENNAME" -Energiespeicherhaus"

oder
"hilzinger ThermoSolar-Geneo zählt zu den innovativsten Kunststoff-Fenstersystem der neuesten Generation. Die Anforderungen an Energieeffizienz, große Fensterflächen sowie an Schall- und Einbruchsschutz werden durch ThermoSolar-Geneo erfüllt.
"Zum Einsatz kommt der Markenbeschlag ProTECT TITAN mit hohem Komfort."

Es wird also explizit Hersteller und Produkt genannt. Deutlicher bei den Fesntern: Zum Einsatz kommt.....

Dass diese Auszüge teilweise ohne WIssen der Hersteller fast wortgleich kopiert worden sind, ist mir erst im nachhinein aufgefallen.
In der Vorabbroschüre werden 11 exklusive Systempartner benannt, nur zwei finden sich im Haus wieder.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Deutlicher ist das TÜV Gutachten (TÜV Rheinland):
Die einzelnen Bauabschnitte werden von diesem begutachtet und freigegeben, zur Übergabe des Hauses erfolgt die Übergabe des TÜV-Zertifikats. Das steht explizit im Vertrag.
Nur eben: Eine Begutachtung fand nie statt, ein TÜV Zertifikat wird der TÜV auch nicht ausstellen, da das Haus fast fertig ist.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mir sind dies alles Antworten welche nicht auf den Punkt kommen.
Ich frage mal so:
Warum soll ein Hersteller nicht Werbung mit vielen Details und hervorragenden Podukten machen dürfen, aber auch Objekte mit geringerer Qualität anbieten dürfen ?
Entscheidend ist, welche Qualität in dem Auftrag festgelegt wurde, bzw. wie präzise das Angebot bezüglich der Materialien war und ob es da Alternativmöglichkeiten gab.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Es wurden KEINE anderen Alternativen genannt.
Es wird je Gewerk genau ein Hesteller für das Haus benannt, nicht mehr.
Es wird auch NICHt darauf verwiesen, dass es Beispielhersteller sind. Das Haus ist eine eingetragene Marke und wird NUR mit den Produkten dieser Hersteller bestückt. So zumindest die Aufstellung in den Unterlagen des Bauträgers.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stern111
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn im Prospekt eines Autos genannt wird, dass die Ausstattungslinie GTI mit einem 250 PS Motor mit 2.0 L Hubraum verkauft wird, geht man ja davon aus !!!!, dass ein 2.0 L Hubraum mit 250 PS eingebaut wird.

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wenn im Prospekt eines Autos genannt wird, dass die Ausstattungslinie GTI mit einem 250 PS Motor mit 2.0 L Hubraum verkauft wird, geht man ja davon aus !!!!, dass ein 2.0 L Hubraum mit 250 PS eingebaut wird.

Hilft aber nichts, wenn man dann einen Vertrag für die Ausstattungslinie GTI unterschreibt, in dem dann ein 220 PS Motor mit 1.8l Hubraum drinsteht.

Was in der Werbung drinsteht ist ja gut und schön, aber das ist nur eine Anpreisung, ein Angebot.
Wenn diese aber nicht Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen werden bzw. die vertraglicher Vereinbarungen dann ausdrücklich abweichende Punkte beinhalten, dann hat man schlicht Pech gehabt wenn man das unterschreibt.

Dann hilft es auch nicht mit dem Werbeflyer / der Vorabbroschüre zu wedeln und zu sagen "da steht aber...".


Deshalb muss das ein Fachman begutachten, in wie weit die Werbung /Beschreibung tatsächlich auch Bestandteil der verbindlichen vertraglichen Vereinbarungen geworden ist.

Ansonsten drohen Abmahnung, Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen des Bauträgers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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