Hallo,
Meine frage stellt sich so dar; vor einpaar Wochen habe ich mich einer Tattoentfernungs Behandlung unterzogen. Die Behandlung wurde bei einer Aktion angeboten. Der Inhaber dieser Kosmetik / IPL Salons warb in seiner beschreibung mit einer lang jährigen Erfahrung und einer Professioneles Team. Die verschiedene Dienste anbot (z.B. mit Haarentfernung, micro..usw.) . Jetzt habe ich erfahren das dieses Salon seit 3 Monaten existiert und der Inhaber seine "Schulungen" erst vor einpaar Monaten absolviert hat. Habe natürlich die Behandlung abgebrochen. Wo und wie kann man sich Beschweren und diese "unwahre" Werbung ( mit der langjährige Erfahrung) verbieten lassen? Den wenn ich es früher gewusst hätte würde ich nie einen Anfänger an meine Tattos ran gelassen um es zu entfernen....
Irreführende Werbung
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Und was ist mit den anderen Mitarbeitern? Wie lange haben die bereits "Erfahrung". Wurde aber überhaupt beschrieben worin eine langjährige Erfahrung besteht? Falls nicht, dann sehe ich darin keinen unlauteren Wettbewerb durch irreführende Werbung. Der Inhaber kann ja durchaus eine langjährige Erfahrung haben..... in irgendetwas das mit seinem Laden zu tun hat, also z.B. in der Buchführung. Langjährige Erfahrung muss sich nicht zwangsläufig auf die Tattoo Entfernung beziehen.ZitatJetzt habe ich erfahren das dieses Salon seit 3 Monaten existiert und der Inhaber seine "Schulungen" erst vor einpaar Monaten absolviert hat. :
ZitatJetzt habe ich erfahren das dieses Salon seit 3 Monaten existiert und der Inhaber seine "Schulungen" erst vor einpaar Monaten absolviert ha :
Nun, da sich beides nicht ausschließt, war der Abbruch eventuell unklug. Und die Werbung wahr.
ZitatWo und wie kann man sich Beschweren :
Das kann man beim Verbraucherschutz machen.
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Zitat:Langjährige Erfahrung muss sich nicht zwangsläufig auf die Tattoo Entfernung beziehen.
Der war gut! *lol*
Du glaubst im Ernst, ein Gericht würde einem Argument folgen, das reine Rabulistik ist? Im übrigen genügt schon, daß die Werbeaussage irreführend ist, damit ein Mitbewerber dem Studio teuer auf's Dach steigen kann.
Man kann hier gar nicht beurteilen was hinter dieser Aussage steckt
ZitatDer Inhaber dieser Kosmetik / IPL Salons warb in seiner beschreibung mit einer lang jährigen Erfahrung und einer Professioneles Team. :
Also ja, bis der Fragesteller nicht z.B. ein Photo oder einen Link einstellt kann man diese Ausführung als durchaus gerechtfertigt ansehen. Ich habe mal fett hervorgehoben worauf es ankommt, denn bisher hat der Fragesteller nicht gesagt was denn genau darin beschrieben wurde und wer diese langjährige Erfahrung haben soll. Diese braucht selbstverständlich nicht der Inhaber zu sein, es reicht, wenn das auf einen seiner Angestellten zutrifft. Und ja, solche Wortklaubereien sind in Werbungen durchaus normal und erlaubt solange diese nicht falsch sind. Ob diese Werbung irreführend ist, das kann hier wohl keiner beurteilen ohne diese Beschreibung überhaupt zu kennen.
-- Editiert von micbu am 29.09.2016 12:51
Danke für eure Antworten.
Würde gerne einen Link dazu hier geben aber lasse es lieber. Bei der App "Groupon" kann man es sehen, standort Nürnberg. Möchte nacher keine Probleme mit "rufschädigung" oder so haben...
Die "Langjährige Erfahrung" bezieht sich eindeutig auf die Tattoentfernung. Die beiden anderen Mitarbeiter, wenn man sie so nennen kann, machen ganz was anderes. Die sind nähmlich auch irgendwie Selbstständig, arbeiten nur unter den Inhaber im Haus. Konnte es nach einer netten Unterhaltung heraus hören.
Nochmals danke für eure Antworten. Werde mich bei der Verbraucherschutz Stelle melden. Damit keine /-r zur schaden kommt, den das würde schon fast an einer Körperverletzung nahe kommen, wenn einer unerfahrene mit Laser Zeug da an einem Menschen rum hantiert.
Danke nochmals und einen schönen Tag euch allen.
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