Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Iranische Behörden lassen 140 Demonstranten frei

AFP VOM 28.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 798 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Gefängnis

Chamenei ordnet Gefängnisschließung an

Die iranischen Behörden haben am Dienstag 140 Oppositionelle freigelassen, die bei den Demonstrationen gegen die umstrittene Präsidentschaftswahl festgenommen wurden. Irans geistlicher Führer Ayatollah Ali Chamenei ordnete nach Misshandlungsvorwürfen zudem die Schließung eines Gefängnisses an, in dem auch Demonstranten inhaftiert sind. Eine Trauerfeier für die Toten der Demonstrationen wurde der Opposition jedoch untersagt.

Die Demonstranten wurden nach dem Besuch einer Sonderkommission des iranischen Parlaments im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran freigelassen, wie die Nachrichtenagentur Isna unter Berufung auf den Abgeordneten Kasem Dschalali berichtete. Seinen Angaben zufolge sind nun noch 200 Demonstranten in Haft. Sie seien laut Staatsanwaltschaft direkt an Gewalttaten beteiligt gewesen, sagte Dschalali. Unter den Inhaftierten seien auch einige "Anstifter" der Proteste.

Nach Berichten amtlicher Medien waren bei den Protesten gegen die Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad Mitte Juni ingesamt bis zu 2000 Menschen verhaftet worden. Wie der Abgeordnete Farhad Tadschari der Nachrichtenagentur Ilna sagte, kamen zudem bis zu 30 Menschen ums Leben. Bislang hatten die iranischen Behörden nur von rund 20 Toten gesprochen.

Chamenei habe die Schließung der Haftanstalt angeordnet, weil dort die Standards hinsichtlich der Rechte der Gefangenen nicht erfüllt würden, sagte der Chef des Nationalen Sicherheitsrats, Said Dschalili, nach Angaben des staatlichen Senders Press TV. Der Ayatollah habe befohlen, dass es keine "Ungerechtigkeit" gegen festgenommene Demonstranten geben dürfe. Wie der Abgeordnete Dschalali der Nachrichtenagentur Mehr sagte, betrifft die Anordnung das Gefängnis Kahrisak im Süden der Hauptstadt.

Der Leiter der Gefängnisse in Teheran, Sohrab Soleimani, dementierte unterdessen Berichte über den gewaltsamen Tod von zwei inhaftierten Demonstranten. Die beiden Männer seien an Meningitis gestorben, sagte Soleimani der Zeitung "Donja-e Ektesad". Einer von ihnen ist der Sohn eines engen Verbündeten des gescheiterten Präsidentschaftskandidaten Mohsen Resai.

Die von den ebenfalls unterlegenen Präsidentschaftkandidaten Mir-Hossein Mussawi und Mehdi Karubi geforderte Trauerfeier für die toten Demonstranten sei nicht genehmigt worden, sagte der politische Leiter des Innenministeriums, Mahmud Abbassadeh Meschkini, der Nachrichtenagentur Fars. Zur Begründung sagte er, dass die beiden Anmelder das Gesetz gebrochen hätten und mit ihren Widerstand gegen das Wahlergebnis das Votum der Mehrheit nicht akzeptierten.

Nach dem Willen der Oppositionsführer sollte die Trauerfeier am Donnerstag auf dem Mossala-Gelände in Teheran, einem zentralen Gebetsort, stattfinden. Reden waren nicht geplant. Es sollten lediglich Koran-Verse verlesen werden.

28. Juli 2009 - 18.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Hans-Christoph Hellmann
Burgwedel
Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?