Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

Ipod touch mit Sachmängeln verkauft

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

729 Aufrufe

Ipod touch mit Sachmängeln verkauft

Letzte Woche habe ich einen gebrauchten Ipod touch per Auktion bei eBay verkauft:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120612792135&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123

Das gerät weist zwei Mängel auf: Risse im Schutzglas und fehlerhafte Akkuanzeige.
In der Angebotsbeschreibung weise ich ausdrücklich auf diese beiden Aspekte hin.
Darüber hinaus sind zumindest die Risse im Schutzglas in einer Abbildung zu erkennen.

Der Käufer will nun vom Vertrag zurücktreten und fordert den Kaufpreis zurück.
ich fühle mich aber im Recht, da ich ja extra darauf hingewiesen habe.
Gewährleistung muss ich ja als Privatperson nicht geben. In Frage käme also alleine Rücktritt gemäß § 438 BGB oder?

Wie soll ich mich diesebezüglich weiter verhalten!

Danke!!!


von ChristianAC am 07.09.2010 13:33
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
quote:
Der Käufer will nun vom Vertrag zurücktreten und fordert den Kaufpreis zurück.


1. Wenn das gelieferte Gerät "Risse im Displayglas" und "eine defekte Batterie-Anzeige" aufweist, dann liegt schon keine Abweichung von der maßgeblichen, vereinbarten Beschaffenheit ab, sodaß überhaupt kein "Sachmangel" im Sinne von § 434 BGB vorliegt.

2. Und selbst wenn das Gerät weder zur gewöhnlichen Verwendung taugen würde, noch mit sämtlichen von gleichartigen Geräten erwartbaren Eigenschaften geliefert würde, so dürfte jegliche Haftung für diese Mängel unter Hinweis auf den vereinbarten Haftungsausschluß verweigert werden.

---> Weil der Käufer somit nicht nach § 437 BGB Nacherfüllung verlangen kann, kann er insbesondere nicht wegen nicht erfolgter Nacherfüllung vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ein sonstiges Recht zum Rücktritt ( bzw. zum Widerruf seiner Kauferklärung ) steht dem Käufer nicht zu ( sofern Du nicht "in Wahrheit" bei Deinem Verkauf als gewerblicher Verkäufer gehandelt hattest, entgegen Deiner Selbstbezeichnung.

M.

-----------------
" "


von Mirk am 07.09.2010 14:17
Status: Tao (5140 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 218 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
danke für die Antwort.
Also ein Auftreten als gewerblicher Verkäufer kann ich mit gutem Gewissen verneinen. Habe in während der langjährigen Ebaymitgliedschaft nie gewerblich verkauft, sondern immer nur ausgesonderte gebrauchte Sachen zum Verkauf angeboten. Immer Einzelstücke, die von mir persönlich gebrauch wurden.

Was meinst du mit dem Haftungsauschluss?

Hast du dir das verlinkte Angebot von mir mal angesehen?

Meines Erachtens liegt bei der Sache keine Abweichung von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit vor.

Wie verhält man sich gegenüber dem natürlich verärgerten Kunden?
Steht dem Kunden nicht ein Anfechtungsrecht wegen Inhaltsirrtum zu (§119)? Er wusste nicht, dass der Ipod Schäden aufweist...

danke




von ChristianAC am 07.09.2010 14:31
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
quote:
Steht dem Kunden nicht ein Anfechtungsrecht wegen Inhaltsirrtum zu (§119)? Er wusste nicht, dass der Ipod Schäden aufweist...

Das müßte er ja erst mal begründen. Die Mängel wurden ja beschrieben.
Selbst wenn er anfechten könnte, würde er dem VK Schadensersatz schulden, etwa in Höhe eines evtl. Mindererlöses bei erneutem Verkauf.

quote:
Kunden

Ein privater VK hat keine Kunden, der hat nur Käufer.



-----------------
""


von DoctorWho am 07.09.2010 14:58
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 56 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
Nochmal besten Dank.

hast du noch Hinweise wie ich mich gegenüber dem verärgerten KÄUFER nun verhalten soll?


-----------------
""


von ChristianAC am 07.09.2010 15:15
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
quote:
Steht dem Kunden nicht ein Anfechtungsrecht wegen Inhaltsirrtum zu (§119)? Er wusste nicht, dass der Ipod Schäden aufweist...


Ein Recht zur Anfechtung seiner Gebotserklräung nach § 119 BGB stünde dem Käufer nur zu, wenn er eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben wollte, und wenn anzunehmen wäre, daß er sie nicht abgegeben hätte, wenn er Kenntnis von den in der Beschreibung benannten Mängeln gehabt hätte.

M.


von Mirk am 07.09.2010 23:19
Status: Tao (5140 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 218 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
"Selbst wenn er anfechten könnte, würde er dem VK Schadensersatz schulden, etwa in Höhe eines evtl. Mindererlöses bei erneutem Verkauf."

Bei einer Anfechtung wird nur der Vertrauensschaden ersetzt. Der Ersatz eines Mindererlöses wäre hiervon nicht umfasst.

-----------------
" "


von Stefan 5 am 08.09.2010 15:46
Status: Unsterblich (3873 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 67 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
Ach Mist, das lerne ich glaube ich nie... :-(

-----------------
""


von DoctorWho am 08.09.2010 19:16
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 56 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
Ist denn überhaupt eine Anfechtung denkbar wegen Inhaltsirrtum?
Es stand ja ausdrücklich im Angebot, dass Risse vorliegen.
Dann könnte ja bei jedem Kauf eine Anfechtung geltend gemacht werden, mit der Begründung, dass man sich geirrt hat.


-----------------
""


von ChristianAC am 08.09.2010 19:38
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
Warum will denn der Verkäufer "zurücktreten"?

Ich bin ein sehr kritischer Beurteiler von Auktionen wo Mängel versteckt mitgeteilt werden.

Bei Ihrer Auktion hätte man die Fehler zwar etwas besser hervorheben könenn (eventuell wenigstens mit einem Absatz). Wäre das Gerät z.B. wegen Mängel nicht mehr funktionstüchtig hätte dies besser dargestellt werden sollen.

Da das Gerät aber funktionstüchtig ist, sehe ich juristisch keinen Grund für eine Anfechtung.



-----------------
" "


von Stefan 5 am 09.09.2010 09:59
Status: Unsterblich (3873 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 67 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
Also zunächst will der Käufer zurücktreten.
Angeblich war ihm nicht bekannt, dass das Gerät Mängel aufweist. Vielmehr ging er von einem tadellos funktionierenden Gerät aus.

Meiner Meinung sind die Risse im Display auf einem Foto zu erkennen und ich weise im Text doch ausdrücklich darauf hin. Bevor man ein Gebot bei eBay setzt, sollte zumindest der Angebotstext, der in diesem Fall wirklich nicht lang ist, durchgelesen werden.

Darüber hinaus beeinträchtigen die Risse in keiner Art und Weise die Funktion. Ich selber habe das Gerät mehrere Monate so genutzt.

-----------------
""


von ChristianAC am 09.09.2010 10:09
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94205
beantwortete Fragen
20
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt