>Ipod touch mit Sachmängeln verkauft
quote:
Der Käufer will nun vom Vertrag zurücktreten und fordert den Kaufpreis zurück.
1. Wenn das gelieferte Gerät "Risse im Displayglas" und "eine defekte Batterie-Anzeige" aufweist, dann liegt schon keine Abweichung von der maßgeblichen, vereinbarten Beschaffenheit ab, sodaß überhaupt kein "Sachmangel" im Sinne von
§ 434 BGB vorliegt.
2. Und selbst wenn das Gerät weder zur gewöhnlichen Verwendung taugen würde, noch mit sämtlichen von gleichartigen Geräten erwartbaren Eigenschaften geliefert würde, so dürfte jegliche Haftung für diese Mängel unter Hinweis auf den vereinbarten Haftungsausschluß verweigert werden.
---> Weil der Käufer somit nicht nach
§ 437 BGB Nacherfüllung verlangen kann, kann er insbesondere nicht wegen nicht erfolgter Nacherfüllung vom
Kaufvertrag zurücktreten.
Ein sonstiges Recht zum Rücktritt ( bzw. zum
Widerruf seiner Kauferklärung ) steht dem Käufer nicht zu ( sofern Du nicht "in Wahrheit" bei Deinem Verkauf als gewerblicher Verkäufer gehandelt hattest, entgegen Deiner Selbstbezeichnung.
M.
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von Mirk am 07.09.2010 14:17
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