Hallo,
meine Frage kann aus dem Titel entnommen werden.
Die Bilder wurden lediglich für einen einzigen, bestimmten Zweck gemacht. Das war für mich auch in Ordnung gewesen. Auf den Bildern befinden sich mehrere Personen. Wäre es erlaubt, wenn die Bilder nun noch beispielsweise an irgendwelche anderen Personen verschickt werden, wenn ich das nicht möchte und auch mündlich mitgeteilt habe? Oder habe ich sozusagen kein Recht mehr am Bild, weil ich zugestimmt habe, dass es gemacht wird?
Danke.
Inwieweit gilt das Recht am eigenen Bild bei Bildern, die mit Erlaubnis geschossen wurden?
30. September 2016
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Frage vom 30. September 2016 | 15:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inwieweit gilt das Recht am eigenen Bild bei Bildern, die mit Erlaubnis geschossen wurden?
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#1
Antwort vom 30. September 2016 | 16:55
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Es kommt auf den Einzelfall an, welche Verwendung man lebensnaherweise erwarten konnte, ob man dieser damit konkludent zugestimmt hat oder nicht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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