Hallo zusammen. Und zwar ist mir dieses Missgeschick passiert, dass ich unüberlegt, Bilder in Whatsapp an eine Person versendet habe, die sehr Intim waren. Heute habe ich erfahren, dass diese Bilder weiter verschickt worden sind und habe auch die dazugehörigen Screenshots. Die Frage ist jetzt, kann ich dagegen vorgehen? Ich wollte zu Polizei gehen, dennoch sagen viele, dass ich selber Schuld sei, da ich dieses Bild versendet habe. Jedoch waren die Bilder nicht für Dritte bestimmt.
Kann ich also eine Anzeige starten oder hab ich jetzt schon verloren?
Intimbilder
3. September 2016
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Frage vom 3. September 2016 | 17:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Intimbilder
Fragen zum Datenschutz?
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#1
Antwort vom 3. September 2016 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Kann ich also eine Anzeige starten Können Sie, da Sie weiterhin die Rechte an den Bildern haben und eine Weitergabe ohne Ihre Zustimmung nicht erlaubt ist: §§ 22 u 33 Kunsturhebergesetz.
#2
Antwort vom 3. September 2016 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
§ 201a(2) StGB könnte auch passen.
Und jetzt?
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