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Interpol: Fahndungsaufruf für Roman Polanski gilt weiter

AFP VOM 13.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 571 Aufrufe
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Schweiz setzte Star-Regisseur am Montag auf freien Fuß

Die internationale Polizeibehörde Interpol hat darauf hingewiesen, dass noch immer ein Fahndungsaufruf für Star-Regisseur Roman Polanski gilt. Die USA, die dafür verantwortlich seien, müssten die Rücknahme erst beantragen, sagte ein Interpolsprecher der Nachrichtenagentur AFP im französischen Lyon. Eine solcher Fahndungsaufruf wird an die Polizeien der 188 Interpol-Mitgliedstaaten ausgesandt, es handelt sich jedoch formell nicht um einen internationalen Haftbefehl.

Die Schweiz hatte am Montag angekündigt, den unter Hausarrest stehenden Polanski nicht an die USA ausliefern zu wollen. Die US-Justiz wirft dem französisch-polnischen Filmemacher vor, 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Die Schweiz hatte den 76-Jährigen Ende September aufgrund eines US-Haftbefehls festgenommen. Die USA zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung der Schweiz.

13. Juli 2010 - 18.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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