Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
04.07.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Internetrecht, Computerrecht » 
Internetversand und Rückgaberecht: Weder Hin- noch Rücksendekosten sind zu tragen
Seite 1 - vom 26.10.2007

Internetversand und Rückgaberecht: Weder Hin- noch Rücksendekosten sind zu tragen

Der Autor
Markus G. Werner, Hannover
hat Interessensschwerpunkte: Internetrecht, Filmrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 15.09.2007 (Az. 15 U 226/06) entschieden, dass nach einer Bestellung im Online-Shop und dem danach ausgeübten Rückgaberecht durch Rücksendung der Ware auch die Kosten der ursprünglichen Versendung der Ware zum Kunden nicht mehr mit einer Versandkostenpauschale berechnet werden dürfen.

Ohnehin liegt dem deutschen Fernabsatzrecht die Verbraucherschutzfunktion zu Grunde, dass ein Kunde als Verbraucher, der sein Recht auf Widerruf oder Rückgabe frist- und ordnungsgemäß ausübt, daraus keine Kosten befürchten muss. Der Verbraucher soll am Ende tatsächlich so gestellt sein, als habe das Geschäft nicht stattgefunden, dies auch und insbesondere hinsichtlich der Kosten für Versand und Rücksendung. Eine Ausnahme bilden z.B. Warenbestellungen, deren Bestellwert 40 Euro insgesamt nicht übersteigt, da für die Rücksendung dieser Waren ausnahmsweise dem Kunden die Kosten durch Vertragsklausel auferlegt werden können.

Grundsätzlich können im Internetversandhandel Verträge bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung durch Widerruf rückgängig gemacht werden. Bei gewerblichen eBay-Shops muss die Widerrufsfrist nach der überwiegenden Rechtsprechung sogar einen ganzen Monat betragen. Welche Frist auf eBay nun letztlich gilt, ist aber unter den Gerichten umstritten.

Nach dem Urteil des OLG Karlsruhe müssen Shop-Betreiber, die ihren Kunden die Kosten der Hinsendung, also die eigentlichen Versandkosten, in ihren AGB oder an anderer Stelle bei Vertragsschluss oder -abwicklung auferlegen, um so mehr mit einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ihrer Mitbewerber rechnen. Verbraucher, die im Internetshop bestellt haben und die Bestellung widerrufen haben brauchen sich hingegen nicht auf die Bezahlung der Versendungskosten in Anspruch nehmen zu lassen, bzw. können diese Gebühren zurückfordern.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Internetversand und Rückgaberecht: Weder Hin- noch Rücksendeko-
sten sind zu tragen

neues im Internetrecht, Computerrecht forum:
Internetauktionen »  Betrug bei Ebay
Internetauktionen »  Musterwiderrufsbel-
ehrung
Internetauktionen »  ab wann kann vk zurücktreten
Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz »  Spam ?
Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz »  Mega-Downloads Klärung in Güte (OpenMail)
Internetrecht, Computerrecht Top 5 Ratgeber
Internetrecht
Verträge im Internet (82083 Aufrufe)
Internetrecht
Kinderpornografie im Internet (55355 Aufrufe)
Internetrecht
Internetauktionen (33697 Aufrufe)
Internetrecht
Domains (24420 Aufrufe)
Internetrecht
"Dialer": Illegale 0190-Servicenummern (23211 Aufrufe)
Preisbrecher!
123recht.net Infobuero-direkt.de und 123recht.net liefern!
Der Online Shop für Büro- und Kanzleibedarf zu Spitzenpreisen.
...zum Shop
123recht.net Quickie

Steigende Energiepreise - sind längere Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke sinvoll?

 Ja, macht uns weniger abhängig von Energieimporten
 Nein, Atomkraft ist zu gefährlich
 Weiß nicht


Resultate

Internetrecht, Computerrecht - in den Nachrichten
Archiv: US-Internet-Provider wollen Kinder-Pornographie stoppen
Archiv: Anklage will mehrjährige Haft für Dschihad am Computer
Archiv: Ebay in Frankreich wegen des Verkaufs von Fälschungen verurteilt
Archiv: UDRP - Privacy-Service als Indiz für bad faith?
Archiv: Adwords: Keine Verwechslungsgefahr bei unterschiedlichen Branchen
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |