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Internetrecht - Einleitung - 1/1
del vom 13.07.2000   |   13585 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Das Recht im Internet - Worum es geht

Lange Zeit wurde das Internet als der neue wilde Westen bezeichnet, ein virtueller Ort, an dem Recht und Ordnung unbekannte Fremdwörter waren. Das Web galt als rechtliche Grauzone, da es weder geschriene noch ungeschriebene Gesetze gab, oder Streitigkeiten bestanden über die Anwendbarkeit bereits bestehender Regelungen. Ein entscheidendes Problem war z.B., welches nationale Recht gültig ist, wenn durch die Internationalität des Internet mehrere Länderinteressen aufeinanderprallten. Eine abschließende Lösung dafür existiert auch heute noch nicht.

Mittlerweile gibt es natürlich immer noch viele Streitereien und Auseinandersetzungen (Recht ohne Streitigkeiten ist ohnehin undenkbar), aber die rechtlichen Grauzonen des Internet sind schon sehr viel kleiner geworden. So wurde in Deutschland z.B. das Fernabsatzgesetz ins Leben gerufen, um der Problematik von telefonischen Bestellungen oder Käufen über das Internet Herr zu werden. Man kann längst nicht mehr das machen was man will, und umgekehrt haben Betroffene mittlerweile Möglichkeiten und gefestigte Rechtsprechungen hinter sich, um gegen Rechtsverletzungen durch das Internet vorzugehen.

Noch bestehende Rechtsunsicherheiten sind nicht nur dem Endnutzer ein Dorn im Auge. So hat Anfang August der Deutsche Insdustrie- und Handelstag (DIHT) Alarm geschlagen: Sowohl Wettbewerbs- als auch Schuldrecht müssten vereinheitlicht werden, um die Akzeptanz des Online-Handels voranzutreiben. Dies betreffe vor allem Datenschutz und die Digitale Signatur. Weiterhin fehle es an einer international einheitlichen Übung, Streitfälle zu handhaben.

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