Internetfirma insolvent - Aufforderung Geld zu zahlen um meinen PC zurückzubekommen

21. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)
Internetfirma insolvent - Aufforderung Geld zu zahlen um meinen PC zurückzubekommen

Hallo
Gesetzt der Fall ich sende einen PC nach 8 Monaten zu meinem Lieferanten wegen eines technischen Defektes zurück, der technische Defekt wird behoben, aber der Hersteller behauptet, mein PC wäre zerbeult bei ihm angekommen und sendet diesen zerbeult an mich zurück. Nach Rücksprache bietet der Händler mir an das Gehäuse auf seine Kosten zu ersetzen und fordert mich auf den PC erneut einzusenden was ich tue.
Auf Nachfrage, wo der reparierte PC bleibt, erfolgt ein Hinweis, dass die Firma in Insolvenz ist und der PC gegen eine Gebühr von 5 Euro zurückgesandt wird.
Soll die versprochene kostenlose Reparatur erfolgen, so wäre das Gehäuse aufgrund der Insolvenz neu zu bestellen.
Die Kosten werden nach der Insolvenz angeblich rückerstattet.

Dieses Vorgehen kann nach meinem Dafürhalten nicht rechtens sein.
Wie wäre Eure Einschätzung zur Situation und zur rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der Firma?
Welche Schritte haben Sinn? Bezahlen, um überhaupt noch den PC zurückzuerhalten und Anzeige wegen Nötigung?
(Diebstahl wird es nicht sein, da ich den PC nach aufforderung ja eingesendet habe)

Gruß

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ganz ehrlich, ich würde das nicht als Angebot ansehen, sondern als eine Art freundliche Möglichkeit deinen Rechner überhaupt zurückzubekommen.

Ich würde schauen, dass Teil so schnell wie nur möglich zurückzubekommen, nicht das der Rechner dann noch irgendwie evtl mit in die Insolvenzmasse aufgenommen wird...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Schilderung ist etwas unklar.

Richtig verstanden?:
Man hat im Rahmen der Garantie an den Hersteller eingesendet.
Der führt Reparatur durch, aber Gehäuse kommt zerbeult zurück.
Man hat keine Beweise das das Gehäuse unzerbeult eingesendet wurde.


Der Händler erklärt sich im Rahmen der Kulanz bereit, das Gehäuse (kostenlos) zu ersetzen.
Wie kann man das beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)

Es geht um die Forderung meinen PC gegen Gebühr zurückzuerhalten und darum Geld "auslegen" zu sollen, dass angeblich im nachhinein rückerstattet wird.

Ein Verkäufer kann doch nicht einfach meinen PC behalten und mich mit einer Lösegeldforderung erpressen!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Du hast 2 Möglichkeiten:
A) 5 EUR zahlen und das Gerät zeitnah zurück bekommen
B) Das ganze erst juristisch vor Gericht klären zu lassen. Dann gibt es das Gerät halt irgendwann nach Gerichtsentscheid zurück ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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