Vorab: Ich weiß natürlich, dass sich das was ich getan habe nicht gehört und ich eine Strafe verdient habe. Ich habe Fehler gemacht, dennoch möchte ich - wie wahrscheinlich jeder andere auch - jetzt natürlich so gut wie möglich aus der Sache rauskommen.
Ich habe vor einem halben Jahr Internetbetrug in 8 Fällen und in Höhe von ca. 2000€ begangen. Ich hatte bereits mehrere Vorladungen bei der Polizei, habe mich bisher aber nie geäußert. Eigentlich ist die Lage klar, ich habe Handys verkauft, die ich nicht besessen habe. Das Geld ist auf meinem Konto eingegangen und von mir abgehoben worden.
Ich habe nun auch beim 8.und letzten Fall eine Anzeige und Vorladung bei der Polizei erhalten, dieses mal mit einem zusätzlichen Anruf des Beamten mit der Bitte doch dieses Mal zur Vorladung zu erscheinen. Er wolle mir nichts böses, aber es würde ja immer mehr werden und so könne es ja nicht weiter gehen, es wäre vielleicht besser für mich, wenn ich ein Geständnis ablege, da die Beweislage ja ganz klar ist.
Da ich ein Mensch bin der alles erstmal hinterfragt, ist nun die Frage, wieso macht ein Polizist so etwas.
Option A: Er ist ein netter Mensch, der einem komplett Fremden, der Betrug in mehreren Fällen begangen hat, helfen will und bittet ihn um ein Geständnis, damit der Betrüger eine milde Strafe bekommt
Option B: Er hat vielleicht doch nicht genug eindeutige Beweise und möchte deswegen nun doch endlich mal eine Aussage von mir
Option C: ???
Denke wir sind uns einig, dass Option A der unwahrscheinlichste Fall ist. Was könnte ihn also zu diesem Anruf getrieben haben?
Internetbetrug - Geständnis oder Schweigen?
19. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 19. Dezember 2016 | 08:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetbetrug - Geständnis oder Schweigen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 09:00
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Option C: Die Sache erledigt haben, um sie der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung zuschieben zu können.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten