>Internetbestellung Packet wurde abgeschickt aber nach 2 WOCHEN noch nicht da
Den Betrag werden Sie nicht gleich zurückholen können, aber Sie haben natürlich einen Anspruch darauf die Ware zu erhalten.
Sofern der Händler seriös aussieht (mindestens GmbH), sollten Sie mit Ihm *telefonieren* und darauf drängen, dass der Status der Sendung abgefragt wird. In aller Regel klärt sich die Sache dann schnell auf.
Ist der Händler ein eher kleines Unternehmen, dann ist es unter Umständen mit der Abwicklung von solchen Fällen nicht gut vertraut, oder er hat keine Transportversicherung abgeschlossen und geizt nun mit der Ersatzlieferung.
In letzterem Fall sollten Sie die Firma schriftlich per Brief, sofern per E-Mail keine Antwort erfolgt, in Verzug setzen und eine angemessene Frist (AGB beachten!!!) für die Lieferung der Ware angeben. Teilen Sie dem Händler mit, dass Sie, sofern die Ware nicht innerhalb der Frist eintrifft, vom Kauf zurücktreten und fordern Sie den vollen Geldbetrag zurück. Drohen Sie ausserdem, dass, sollte n weder Ware noch Geld bis zum Fristablauf eintreffen, Sie einen Rechtsanwalt einschalten werden, der einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken wird. Dann muss die Firma reagieren. Wenn nicht, dann haben Sie die Möglichkeit Ihr Geld über einen Gerichtsvollzieher einziehen zu lassen.
Die Kosten für den RA und den Gerichtsvollziehen wird die Firma tragen müssen.
von NorbertS am 16.10.2004 20:54
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