Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der Mitbenutzung meines Internetanschlusses. Ich wohne in einer WG und habe vor vier Jahren als Hauptmieter einen Internetanschluss mit ISDN beantragt. Vor einem Jahr habe ich die Hauptmieterschaft abgegeben und bin nun wieder normaler Untermieter. Im Mietvertrag steht, dass ich "meine" ISDN Anlage der WG zur Nutzung zur Verfügung stelle.Mehr nicht. Vor einem halben Jahr jedoch entschied die Hauptmieterin und der andere Untermieter, dass sie keinen Telefon- und Internetanschluss benötigen würden und wollten nicht mehr die Kosten dafür mittragen. Seitdem zahle ich die ganze Geschichte (ISDN, Flatrate und DSL) alleine.
Naja, jetzt ist ein anderer Untermieter eingezogen und besteht jetzt auf Nutzung des Internetanschlusses (läuft alles auf meinem Namen). Ich habe ihm gesagt, dass er sich natürlich am Telefonanschluss beteiligen muss. Meine Fragen wären nun:
- Kann ich ihn an den Anschlussgebühren (100€ für DSL und ISDN) rückwirkend beteiligen?
- Kann ich ihm die Nutzung generell verweigern und verlangen, dass die Hauptmieterin sich einen neuen Telefonanschluss besorgt?
- Habe ich eine Möglichkeit zu überprüfen, was er mit dem Anschluss macht (ich habe keine Lust, dass irgendwelche illegalen Sachen runtergeladen werden auf meinem Namen)?
- Kann die Hauptmieterin verlangen einen anderen Anbieter zu wählen?
Vielen Dank im Vorraus.
Internetbenutzung in WG
7. Januar 2007
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Frage vom 7. Januar 2007 | 12:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetbenutzung in WG
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2007 | 14:13
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 428x hilfreich)
Warum rŸckwirkend?
NatŸrlich kannst Du ihm die Nutzung verweigern, lŠuft ja auf Deinen Namen! Wenn er einen Telefon oder Internetanschluss wŸnscht, kann der neue Mieter das von der Hauptmieterin verlangen, da hast Du nichts mit zu tun.
-----------------
"MfG
Susanne"
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