Internetanbieter fristlos gekündigt - Inkassounternehmen

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465834-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetanbieter fristlos gekündigt - Inkassounternehmen

Guten Tag, ich hoffe hier auf ein paar Ratschläge zur Vorgehensweise (ausgenommen Rechtsberatung, da ich dann auch einfach die (Schulden???) bezahlen könnte.)

In Oktober war das DSL weg, ein Techniker kam vorbei und sah das Problem bei der Leitung im Haus (Hausanschluss zur Telefondose)
Kurz darauf habe ich den Vertrag fristlos gekündigt, der Anbieter jedoch wollte eine Bestätigung haben, dass dieser die Leitung nicht reparieren werde, diese habe ich jedoch nicht bekommen.

Einen Monat darauf hat der Anbieter sein Inkassoservice eingeschaltet, dieser hat ein Klageverfahren eingeleitet, welches ich ohne Begründung widerrufen habe.

Dieser IKS hat mir vor kurzem angeboten 150€ zu zahlen zur außergerichtlich Klärung, jedoch sehe ich nicht das ich zu einer Zahlung verpflichtet wäre bzw ich jemandem etwas schulde
Wäre auch etwas mehr, 80 Inkasso, 70 Beitragsgebühren bis Januar und nochmal 120 Beitragsgebühren bis jetzt (271€)

Heute habe ich dort angerufen, da ich die ursprünglich verlangte Bestätigung habe, dass der Vermieter die Leitung nicht reparieren lässt.
Interessiert die aber 0, aber logisch, die wollen ja auch ihr Geld, möglichst viel und am besten mehr als ihnen zusteht.

Hatte eigentlich gehofft, das die Forderung damit aufgehoben wäre, und ich ab nächsten Monat wieder beim selben Anbieter mieten könnte. (Vermieter hat an einer Stelle die Leitung unterbunden, ist mit dem aber bereits geklärt)
ber 271€ zahlen, für keine Gegenleistung?
Notgedrungen wäre ich sogar bereit einen Teil davon zu zahlen, aber die komplette Forderung?
Da tendiere ich eher zum Amoklauf.



-- Editier von fb465834-74 am 15.05.2017 15:25

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Einen Monat darauf hat der Anbieter sein Inkassoservice eingeschaltet, dieser hat ein Klageverfahren eingeleitet, welches ich ohne Begründung widerrufen habe.

Ein Klageverfahren vor Gericht? So etwas kannst nicht einfach "ohne Begründung widerrufen".

Zitat:
Heute habe ich dort angerufen

Man telefoniert nicht mit Inkassos.

Zitat:
Hatte eigentlich gehofft, das die Forderung damit aufgehoben wäre, und ich ab nächsten Monat wieder beim selben Anbieter mieten könnte. (Vermieter hat an einer Stelle die Leitung unterbunden, ist mit dem aber bereits geklärt)

Du hoffst darauf, dass du beim selben Anbieter einen neuen Vertrag bekommst? Obwohl der Vermieter dir schriftlich bestätigt hat, dass die defekte Leitung nicht repariert werden wird?
Oder hat der Anbieter gelogen, als er dir schriftlich gab, das nicht zu reparieren?

-- Editiert von mepeisen am 15.05.2017 15:50

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb465834-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ein Klageverfahren vor Gericht? So etwas kannst nicht einfach "ohne Begründung widerrufen"."

Das Unternehmen hat halt "Klage?" eingereicht und ich bekam ein Schreiben vom Gericht, wo ich die Gelegenheit dazu hatte, etwas dazu zu sagen, bzw. die Schuld einzugestehen oder eben zu widersprechen.
(Dort stand sogar, unausgefüllt zurückschicken käme einem Widerspruch gleich)
Evtl. 2 Wochen später bekam ich die Nachricht vom Inkassoservice, dass dieser den Widerspruch mitbekommen hat und eine außergerichtliche Einigung bevorzuge, mit einer Zahlung von 150€.

"Man telefoniert nicht mit Inkassos."

Wiesi nicht? Ich will ja das Problem geklärt haben, der Inet-Anbieter so und so kann oder will nicht darauf eingehen, da bereitsndieser Inkassoservice eingeschaltet wurde.

"Du hoffst darauf, dass du beim selben Anbieter einen neuen Vertrag bekommst? Obwohl der Vermieter dir schriftlich bestätigt hat, dass die defekte Leitung nicht repariert werden wird?
Oder hat der Anbieter gelogen, als er dir schriftlich gab, das nicht zu reparieren?"

Ich hatte spater herausgefunden, dass dieser die Leitung unterbunden hat ( irgendwo durchtrenn oder ka)
Also könnte mein Vermieter es schon wieder selber hinbekommen, rechtlich gesehen muss er aber nicht die Instandhaltung gewährleisten (Mit der Schere durchtrennen mag was anderes sein, ist mir aber egal wer denn die Leitung reparieren muss)

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#3
 Von 
fb465834-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich hat mit der Vermieter (nicht der Anbieter) noch nichts schriftliches bezüglich der Leitung gegeben, wird er aber, in welcher Form auch immer
Er kam vir 20min bei mir klingeln, ich glaube er hat zwar kaum ein Wort verstanden, aber immerhin meinte er "Internet alles kein Problem"

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Oh je, das ist nicht besonders schön.
1. Vor fristlosen Kündigungen sollte man den Anbieter mit angemessener Frist (14 Tage) zur Behebung auffordern
2. Hier liegt scheinbar eine Beeinträchtigung der Mietsache vor. Ist ein Schaden an einer vorher intakten Leitung nachweisbar, dann gibt es meist einen Verursacher oder aber der Vermieter muß die zu seinem Verantwortungsbereich gehörende Sache wieder herstellen lassen. Daher wollte man vermutlich eine Bestätigung vom Vermieter!?
3. insgesamt sieht es jetzt seitens des Providers eher nach Leistungsvereitelung aus mit den entsprechenden Inkassofolgen. Die letzten 10-20m sind juristisch am problematischten, da es keine allgemein nachlesbaren Vertragsregelungen gibt. Da hättest Du die Kontaktdaten des Vermieters weitergeben sollen und dann hätten die das untereinander klären können.

Hier ist guter Rat schwierig, da man nicht weiß was der Techniker weitergegeben hat und wie hoch der Aufwand für die Instandsetzung ist. Bis zu ener Verhandlung wird man es vermutlich nicht kommen lassen, da der Leistungsort die TAE-Dose ist. Wird der Kabelschaden als Vorwand vermutet und ist ein Kabelanbieter im Haus vertreten, dann sieht es anders aus!

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb465834-74):
Hatte eigentlich gehofft, das die Forderung damit aufgehoben wäre, und ich ab nächsten Monat wieder beim selben Anbieter mieten könnte

Du stehst bei dem auf der schwarzen Liste, also würde ich mir dan nicht so arg viele Hoffnungen machen.

Vermutlich wird es auch bei anderen problemem geben, denn das ganze dürfte auch in der Schufa bzw. anderen Auskunfteien stehen.



Zitat (von fb465834-74):
Heute habe ich dort angerufen, da ich die ursprünglich verlangte Bestätigung habe, dass der Vermieter die Leitung nicht reparieren lässt.

Wenn man denen so frech ins Gesicht lügt, dann werden die sicherich nicht kooperativer.



Zitat (von fb465834-74):
"Man telefoniert nicht mit Inkassos."

Wiesi nicht?

Weil sich gesprochenes nicht beweisen lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

HvS hat mich erst zur genaueren Betrachtung einiger unklarer Passagen motiviert. Besonders interessant:

Zitat:
Hatte eigentlich gehofft, das die Forderung damit aufgehoben wäre, und ich ab nächsten Monat wieder beim selben Anbieter mieten könnte. (Vermieter hat an einer Stelle die Leitung unterbunden, ist mit dem aber bereits geklärt)

Also lag es beim Vermieter!? Soll der doch Schadensersatz und Inkasso tragen. Die ganze Sache ist doch auch unlogisch gegenüber dem Provider. Du hast eine Bescheinigung, das die Leitung NICHT repariert wird, möchtest aber eine neue Schaltung beim selben Provider trotz defekter Leitung. Aber jetzt auf einmal funktioniert die Leitung wieder? :augenroll:
So leicht wird es mit DSL nichts mehr werden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
fb465834-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Vor fristlosen Kündigungen sollte man den Anbieter mit angemessener Frist (14 Tage) zur Behebung auffordern

Hätte ich ggf. gemacht, allerdings ist der Internetanbieter nicht zur Instandsetzung verpflichtet, sondern der Provider bzw derjenige, welcher die Leitung gelegt hat (In diesem Fall die Telekom, so hatte es mir auch jemand heute telefonisch von so und so bestätigt, warum mir dieser das aber nicht schon viel eher gesagt hat, ist mir ein Rätsel, denn dieser meinte nur, der Vermieter sei verantwortlich.
Stimmt nicht, er ist zwar zur Bereitstellung, aber nicht zur Instandhaltung verpflichtet.
Evtl habe ich das sogar Schriftlich von so und so.
Ich ging ja die ganze Zeit davon aus, dass der Vermieter die Leitung reparieren muss, auch wegen so und so jnd wenn ich das schriftlich hätte, warum sollte der "Schaden" dann an mir hängen bleiben?
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/telefonanschluss-2.htm#urteil

"2. Hier liegt scheinbar eine Beeinträchtigung der Mietsache vor. Ist ein Schaden an einer vorher intakten Leitung nachweisbar, dann gibt es meist einen Verursacher oder aber der Vermieter muß die zu seinem Verantwortungsbereich gehörende Sache wieder herstellen lassen. Daher wollte man vermutlich eine Bestätigung vom Vermieter!? "

Habe oben Ein Gerichtsudteio verlinkt, scheint also nicht als ein Mietmangel zu gelten?

"3. insgesamt sieht es jetzt seitens des Providers eher nach Leistungsvereitelung aus mit den entsprechenden Inkassofolgen. Die letzten 10-20m sind juristisch am problematischten, da es keine allgemein nachlesbaren Vertragsregelungen gibt. Da hättest Du die Kontaktdaten des Vermieters weitergeben sollen und dann hätten die das untereinander klären können."

Der Vermieter kam ja vorbei, dieser sagte "Internet alles kein Problem"
Seine Kontaktdaten kann ich ja noch immer weitergeben, nur hat der Vermieter eben nicht mehr Verpflichtungen in dieser Sache, als die Leitung von einem Techniker reparieren zu lassen oder aber, diese Reperatur gewähren bzw zu lassen bzw zu dulden.

"Hier ist guter Rat schwierig, da man nicht weiß was der Techniker weitergegeben hat und wie hoch der Aufwand für die Instandsetzung ist. Bis zu ener Verhandlung wird man es vermutlich nicht kommen lassen, da der Leistungsort die TAE-Dose ist. Wird der Kabelschaden als Vorwand vermutet und ist ein Kabelanbieter im Haus vertreten, dann sieht es anders aus!"

Der Techniker welcher im Oktober vorbeigeschickt wurde wurde von so und so beautragt, der Techniker war von der Telekom, welche auch für die Leitungen bis zum Haus zuständig sind und ggbf bis zur Wohnung, je nachdem ob es der Vermieter selber machen will (so habe ich es jetzt verstanden)


"Du stehst bei dem auf der schwarzen Liste, also würde ich mir dan nicht so arg viele Hoffnungen machen.
Vermutlich wird es auch bei anderen problemem geben, denn das ganze dürfte auch in der Schufa bzw. anderen Auskunfteien stehen."

Kann schon sein, der Vertrag läuft aber noch seitens so und so, man hatte mir gesagt der Vertrag sei nur gesperrt und sürde ggf. freigeschaltet werden sobald der Inkasso bezahlt ist


"Kurz darauf habe ich den Vertrag fristlos gekündigt, der Anbieter jedoch wollte eine Bestätigung haben, dass dieser (--VERMIETER--) die Leitung nicht reparieren werde, diese habe ich jedoch nicht bekommen.

War wohl ein kleines Missverständnis, man wollte diese Bestätigung vom Vermieter hahen

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#8
 Von 
fb465834-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte dem InkassoH gssagt, dass mein Vermieter bis jetzt nicht die Leitung repariert hat, dieser es jetzt aber machen werde.
Ob er sich daran hält oder nicht, kann man ja schlecht mir anlasten?

-- Editiert von fb465834-74 am 15.05.2017 17:41


Außerdem:

""Man telefoniert nicht mit Inkassos."

Wiesi nicht?

Weil sich gesprochenes nicht beweisen lässt."



-- Editiert von fb465834-74 am 15.05.2017 17:42

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#9
 Von 
fb465834-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Immer noch keine Ahnung warum ich etwas zahlen sollte.
Ich werdem dem Inkassounternehmen morgen schreiben, dass ich für eine Teilzahlung von 100€ bereit wäre, aber auch nur, da ich nicht ewig auf eine gerichtliche Auseinandersetzung warten will.
So wie ich stark davon ausgehe, hätte so und so sich mit der Telekom in verbindung setzen müssen zur Reparatur an der Leitung, wenn diese denn eine fristlose Kündigung abwenden wollten.
Geht das InkassoU also nicht darauf ein, werde ich wohl warten müssen.
Ich kann nur im Recht sein, denn für was sollte ich auch nur einen Cent zahlen?
Bedanke mich noch für die rege Beteiligung, grüße

-- Editiert von fb465834-74 am 15.05.2017 18:41

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Leider gibt es auch anderweitige Urteile und es kommt durchaus auf die Umstände an. Ich hatte es bereits angedeutet - die letzten Meter im Haus sind juristisch problematisch. Unzweifelhaft ist die Telekom bis zum APL im Haus verantwortlich. In "alten Post-Zeiten" sogar bis zur TAE-Dose. Wie willst Du die Telekom zwingen eine Leitung zu reparieren, wenn Du nicht deren Kunde bist? Was hat 1und1 für einen Vertrag mit der Telekom?
Ferner: es gilt immer noch das Verursacherprinzip. Hat jemand eine Leitung durchbohrt, dann haftet er. Da wird die Telekom erst recht nichts kostenlos machen! Bei Vorsatz erst recht. Man erinnere sich an "Vermieter hat an einer Stelle die Leitung unterbunden"

Vielleicht solltest Du nach Lage der Dinge etwas anderes probieren. Teile dem Provider mit das die Leitung repariert ist und man die Vertragserfüllung gerne wieder aufnehmen kann. Das ergibt eine bessere Ausgangslage, wenn es doch vor Gericht landet.

Übrigens - eine Teil-Zahlung ist auch ein Teil-Schuldeingeständnis. Dann wirst Du das Inkasso NIE los.

-- Editiert von Mr.Cool am 15.05.2017 19:25

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#11
 Von 
fb465834-74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das Urteil verstehe, ist in diesem einen Fall derjenige verantwortlich(solange der Hauseigentümer nichts tut), welchem diese Leitung gehört, da die Telekom die Leitung im Haus gelegt hat (laut so und so), müsste sich dieser also darum kümmern. (Dann könnte ich auf einmal auch nachvollziehen, dass so und so eine Bestätigung vom Vermieter wollte, dass dieser nichts tut (evtl um die Telekom zu beauftragen/hinzuweisen oder aber um sich sagen zu können, die Reperatur wäre zu teuer und dann verzichten wir lieber auf einen Kunden(sollte doch so und so die Leitung gelegt haben))
Sollte aber der Vermieter nichts bestätigen, dann wäre ich also schuld, weil ichbnicht gegen den Vermieter geklagt habe?

Im anderen Fall, wäre doch der Vermieter zuständig, wäre ich dann schuld, weil ich nicht gegen den Vermieter geklagt hätte, weil ich von diesem keine Bestätigung zu nichts bekommen habe?

Ich kann kaum glauben das sowas rechtens sein soll, aber naja, was gibt es nicht doch all für Unrecht.

"Übrigens - eine Teil-Zahlung ist auch ein Teil-Schuldeingeständnis. Dann wirst Du das Inkasso NIE los."

Alleine ein Vorschlag wäre schon ein Schuldeingeständnis, auch wenn ich im Schreiben einen anderen Beweggrund angeben würde?

"Was hat 1und1 für einen Vertrag mit der Telekom? "
1u1 hat deren Leitungen gemietet

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
da die Telekom die Leitung im Haus gelegt hat
Das möchte ich sehen ...
Dann wird der Beitragsservice wohl auch die Antennenkabel verlegen? Fakt ist, die gesamte Hausverkabelung legt der Elektriker und die Telekom legt bis zum APL im Keller und schließt dort an. Und genau das ist das Problem mit der Zuständigkeit!
Bei einem Telekom-Endkunden erfolgt(wie früher) Entstörung bis zur TAE-Dose. Lese mal nach wie Dein Provider es geregelt hat. Gerade Resale-Verträge mit BSA sehen da womöglich anders aus. Viel Spaß dies rechtlich zu klären.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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