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Internetabzocke und Abofalle – 1. Quartal 2010

Von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
9.3.2010 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 2779 Aufrufe
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Abofalle, Internet

Bereits in der Vergangenheit wurde über die sogenannten Abofallen berichtet, die sich als pure Internetabzocke darstellen.

Ganz oben auf der Liste stehen top-of-software und my-download, aber auch viele andere.

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Bisher stand die Content Services Ltd. hinter diesen Aktionen. Nunmehr betreibt der Nachfolger Antassia GmbH das Spiel mit den ahnungslosen Verbrauchern.

Die Vorgehensweise ist immer gleich:

In der Regel beabsichtigt der Verbraucher lediglich, ein kleines Programm kostenlos herunterzuladen. Diese Programme sind auch kostenlos erhältlich.

Umso mehr verwundert es, dass die Anbieter den Verbrauchern ein kostenintensives Abo aufdrücken, sobald die vermeintlich kostenlose Software heruntergeladen wird.

Hier muss man sich aber nicht sorgen, sollte dann Post von der Antassia GmbH oder auch direkt vom Inkassobüro oder doch schon von einem Anwalt kommen.

Es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise kann dieser widerrufen oder auch fristlos gekündigt werden.

Ein Zahlungsanspruch ist jedenfalls durch den Download der kostenlosen Software nicht entstanden.

Verbraucherschützer und Anwälte raten hier, die Gegenseite anzuschreiben und mitzuteilen, dass nicht gezahlt wird. Musterschreiben finden Sie im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentralen.

Reagiert die Gegenseite nicht entsprechend und mahnt und mahnt und mahnt, dann sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Erfahrungsgemäß hat dies immer Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
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