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Internet/Fotos

Hallo,

ich wollte man wissen was ich meiner Situation machen kann.
Also meine Mutter hat den Kontakt zu mir und meiner Tochter abgerbochen,weil sie durch einen Wohnungsverkauf zu Geld gekommen ist und nichts abgeben möchte.Daraufhin bekam ich eine Mail in der stand das sie nie wieder Kontakt wünscht,weder von mir noch von ihrer Enkelin. Natürlich leide ich darunter,vor allem wegen meiner Tochter die nicht begreift wieso Oma uns nicht mehr sehen will.
Die Krönung ist,sie hat eine Privat Homepage,dort stellt sie Ihren Reichtum dar,schön und gut,aber sie hat auch Fotos von mir und meiner Tochter (zb im Ballettkostüm) auf der Seite in der Rubrik Familie,dort stellt sie sich als über Mutter und tolle Oma da.Nach mehreren schreiben und Auffoderungen nimmt sie die Bilder nicht von ihrer Seite.Mich stört es einfach,ich möchte nicht das Fremde zugriff auf Fotos von mir und meiner Tochter haben.Nicht aus Rache,sondern weil es mir zu Privat ist und ausserdem wenn sie nichts mit uns mehr zutun haben will,finde es frech und feige,anderen etwas anderes vorzuspielen nur um sich darzustellen.
Was kann ich denn jetztn dagegen machen?
Ps.damals als Kontakt bestand hatte mich dies schon gestört,aber sie ignorierte das.

-- Editiert Schyra am 26.06.2012 13:06


von Schyra am 26.06.2012 13:04
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Internet/Fotos
quote:
Was kann ich denn jetztn dagegen machen?

Beweisbar Fristsetzung zur Unterlassung, dann notfalls Abmahnung via Anwalt.

Allerdings muß klar sein, daß du die Genehmigung zur Veröffentlichung nicht vorher erteilt hast und nun nur widerrufen willst, weil ihr euch verkracht habt. Das wäre nämlich nicht möglich.

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von Khryztynna am 26.06.2012 14:55
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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>Internet/Fotos
nein ich habe das die bewilligt,weder mündlich noch schriftlich.
ich dachte auch an einen anwalt,ist sowas nicht teuer?
aber wenn eventuell nur ein brief aussergreichtlich geschrieben wird,nimmt sie die bilder vielleicht wirklich raus.danke

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von Schyra am 26.06.2012 15:28
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Internet/Fotos
quote:
Zahlen wird deine Mutter.

Nicht, wenn sie nicht zahlen kann. Kostenschuldner des Anwalts ist erst mal der Mandant, das Pleiterisiko der Gegenseite trägt der Mandant, nicht der Anwalt.

quote:
Das ist Formsache.

Ach ja? Woher weißt du denn, auf wessen Seite sich der Vater stellt?

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von Khryztynna am 27.06.2012 11:22
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Internet/Fotos
Schreibe doch einfach noch mal per Einschreiben, setze Ihr eine Frist und weise darauf hin, dass Sie alle weiteren Briefe von Deinem Anwalt, Max Muster, erhalten wird.

Die Nennung des Namens wirkt. Ggf. hast Du schon einen Konakt in anderer Sache zu einem Anwalt, den Du nun heranziehen kannst.

Die meisten Anwälte setzen heute ein einmaliges Schreiben auch mal preiswert auf.

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"Chylla"


von Chylla am 29.07.2012 19:20
Status: Unsterblich (1387 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 8 User(n) bewertet)

>Internet/Fotos
quote:
dass Sie alle weiteren Briefe von Deinem Anwalt, Max Muster, erhalten wird.

Die Nennung des Namens wirkt.

Die Nennung des Namens wirkt schlimmstenfalls lächerlich/unglaubwürdig. Wenn man z.B. dort gar nicht Mandant ist.
Man sollte sich also davor hüten irgendwelche 'beeindruckenden' Namen zu erwähnen ohne dort Mandant zu sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 31.07.2012 00:06
Status: Tao (21129 Beiträge)
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>Internet/Fotos
Was noch im Raum stehen würde. Aussage gegen Aussage! Was wenn deine Mutter einfach behauptet, dass dir das jetzt nicht mehr passt? Du vielleicht die Bilder mit ihr zusammen gemacht hast?

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"Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen. Edmund Burke

"


von Hasse am 31.07.2012 20:47
Status: Stift (42 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Internet/Fotos
Ich denke, daß da die Mutter in der Pflicht ist nachzuweisen, daß die Fotos nicht als Aufmerksamkeit sondern zu Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden.

Das wird ihr schwer fallen, wenn keine E-Mail oder Brief da ist.

Ich finde, daß Fotos von Kindern sowieso nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollten, solange diese nicht rechtsmündig sind.

Am besten doch mit dem Hausanwalt Kontakt aufnehmen, der ein freundliches, aber bestimmtes Schreiben raussendet.
Er muss ja nicht gleich eine Unterlassenserklärung einfordern, sondern kann einfach nur Deine Auffassung der Rechtslage darlegen. Das würde ich schon im Interesse des Kindes machen.

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"Chylla"


von Chylla am 31.07.2012 22:20
Status: Unsterblich (1387 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 8 User(n) bewertet)

>Internet/Fotos
jeder hat ein recht, zu bestimmen, ob er im internet z sehen sein möchte. kinder können oft nicht selbst wählen. aber erwachsene schon. deine mutter darf keine bilder von euch veröffentlichen, wenn es nicht gewollt ist. auch wenn man vorher zugestimmt hat und sich später anders entscheidet, muss sie die bilder auf wunsch wieder entfernen.

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" "


von PeggyG. am 11.08.2012 19:53
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Internet/Fotos
quote:
auch wenn man vorher zugestimmt hat und sich später anders entscheidet, muss sie die bilder auf wunsch wieder entfernen

Das ist so pauschal nicht richtig; eine Veröffentlichungserlaubnis kann nur unter besonderen Gründen widerrufen werden (gewandelte Überzeugung), dazu gehört aber schon mehr als "wir haben uns zerstritten".

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von Sheldon_Cooper am 13.08.2012 11:22
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
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