Internet mit einem Nachbarn Rechtssicher Teilen
Hallo,
ich würde gerne mein Internet mit einen Nachbarn teilen, jetzt ist die Frage nach dem Rechtlichen Aspekt, wenn zum Beispiel mein Nachbar was Illegales über das Internet tätigt zum Beispiel sich Filme oder Musik Illegaler weise sich Runterlade oder Hochladen Tut oder sonstige Verbotene Aktivitäten tätigt usw. wie kann ich mich da Rechtssicher absichern so dass ich nicht für sein Handeln Haftbar bin vor allem wegen denn sogenannten Störhafter?
-- Editiert petersen.tom am 20.11.2014 11:58
Internet mit einem Nachbarn Rechtssicher Teilen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo,
du solltest erstmal mit deinem Provider abklären, ob du überhaupt das Internet mit dem Nachbarn teilen darfst...
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quote:
wie kann ich mich da Rechtssicher absichern so dass ich nicht für sein Handeln Haftbar bin vor allem wegen denn sogenannten Störhafter?
Nach außen hin gar nicht. Du kannst nur mit deinem Nachbarn vereinbaren, daß er dir für alle durch seine Rechtsverstöße entstehenden Kosten haftet. (Das tut er zwar auch so, aber so ist klarer, daß er überhaupt mit im Boot sitzt.)
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Keine Ahnung ob ich das von mein Provider aus darf, ist mir aber auch vollkommen egal, auch wenn ich es nicht dürfte würde ich es machen, ist ja nicht Strafbar. Ich hoffe mal dass hier noch eine Ausführlichere Kommentierung kommt. Ich habe an einen Mehrseitigen Vertrag gedacht zum Beispiel.
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von NinaONina am 20.11.2014 14:49
Du kannst nur mit deinem Nachbarn vereinbaren, daß er dir für alle durch seine Rechtsverstöße entstehenden Kosten haftet.
Ergänzung: und wenn was kommt, müsstest du ihm nachweisen, dass er es war.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Aber es kann ja nicht sein das man grundsätzlich Haftet oder das man selber denn Nachweis dafür erbringen muss das man das nicht war.
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von petersen.tom am 20.11.2014 15:08
Aber es kann ja nicht sein das man grundsätzlich Haftet oder das man selber denn Nachweis dafür erbringen muss das man das nicht war.
Doch! Das ist gerade der Sinn der Sache.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Es ist also der Sinn andere Leute zu diskriminieren und zu schikanieren? Dann brauchen wir keine Polizei mehr nur noch Gerichte zum schnellen Aburteilen, könnte man aber auch durch einen Urteilsautomaten ersetzen, wo man nur noch die Paragrafen eingeben muss und der Automat ermittelt dann ob die Person schon Vorbestrafft ist und wenn ja wegen was usw.. dann kann der Apparat die Höhe der Strafe ermitteln und Verkünden, und der Automat ist sogar mit ein Einspruch Knopf versehen …. Kann doch nicht wahr sein…!!!
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von petersen.tom am 20.11.2014 15:25
Es ist also der Sinn andere Leute zu diskriminieren und zu schikanieren?
Nein, der Sinn ist den Anschlussinhaber für u.a. Urheberrechtsverletzungen die über seinen Anschluss passieren verantwortlich zu machen. Sonst sagt dieser, ich war es nicht und der Rechteinhaber kann seine Rechte nicht durchsetzen.
Auf den restlichen polemischen Unsinn gehe ich nicht ein.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Wenn ich jemand mein Auto leihe hafte ich auch nicht, wenn er damit ein Unfall verursacht oder sogar jemand Totfährt. Also diese Aussage lass ich so nicht gelten und hoffe mal das noch jemand mich hier bekräftigen kann, dann müssten ja auch alle Provider haften schließlich stellen die eine Verbindung zum Internet her.
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quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich jemand mein Auto leihe hafte ich auch nicht, wenn er damit ein Unfall verursacht oder sogar jemand Totfährt. <hr size=1 noshade>
Doch, doch.
Der Schaden wird von DEINER Kfz-Haftpflicht bezahlt und DU wirst anschließend im Versicherungstarif hochgestuft - weil es DEIN Auto war.
Du kannst dir anschließend das Geld vom Verursacher wiederholen (wenn der überhaupt genug Geld dafür hat). Aber auch da müsstest du dann beweisen, dass der Schaden vom Entleiher verursacht wurde - sonst bleibst du auf den höheren Versicherungskosten (durch die Hochstufung) sitzen.
So unähnlich sind sich Internetanschluss und Auto gar nicht.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Polemik und hinkende Vergleiche helfen dir nicht weiter.
Das Problem ist, dass der Anschlussinhaber die letzte bekannte Instanz ist. Dahinter ist unprotolliertes anonymes Land.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Ja aber das sollte nicht das Problem von anderen Leuten sein, das ist Unrecht, dann haben die Urheber eben Nachsicht, Mc Donalds haftet ja auch nicht wenn ich bei den Illegal downloade und wenn ich sowas machen würde dann mit Sicherheit mit einen Proxy oder ähnlichen, das straft ja nur die Unwissende Menschen die mit sowas keine Ahnung haben. Das mit denn Auto stimmt trotzdem, oder gehe ich ins Knast weil jemand denn ich ein Auto geliehen habe jemand Totgefahren hat am besten noch mit Absicht dann haben wir sogar ein Mord oder ein Totschlag. Die Schuld muss erst einmal bewiesen werden und das ist so nicht gegeben, Hoffentlich wenn das so ist, das bald die Unrecht Gesetze abgeändert werden, denke mal das es genug Menschen gibt die gegen so ein Böswilligen und Menschenverachtende Gesetz vorgehen was einen Pauschal verurteilt.
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Die Lösung Deines einen Problems lautet "Providerprivileg".
Sobald Du diese gesetzlichen Vorgaben erfüllst, kannst Du dank der freiheitlich demokratischen Grundordnung dieses schönen Landes Dein Vorhaben entsprechend umsetzen.
Das andere Problem wird der Gesetzgeber nicht wirklich für Dich lösen können...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:<hr size=1 noshade>Die Schuld muss erst einmal bewiesen werden und das ist so nicht gegeben <hr size=1 noshade>
Es gibt halt einige wenige(!) Fälle, wo man auch ohne Schuld in die Haftung kommen kann. Die Haftung des Halters für mit seinem Auto verursachte Schäden gehört dazu und die Störerhaftung eines Internetanschlussinhabers auch.
quote:<hr size=1 noshade>Hoffentlich wenn das so ist, das bald die Unrecht Gesetze abgeändert werden, denke mal das es genug Menschen gibt die gegen so ein Böswilligen und Menschenverachtende Gesetz vorgehen was einen Pauschal verurteilt. <hr size=1 noshade>
Da wir man wohl bis nach der nächsten Bundestagswahl warten müssen.
Ein Gesetzentwurf, der die Haftung des Anschlussinhabers für von anderen begangene Verstöße quasi abgeschafft hätte, wurde letzte Woche von der großen Koalition abgelehnt.
CDU/CSU und SPD haben einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt, der zwar Verbesserungen bringen soll, aber am Grundsatz der Störerhaftung nicht rütteln wird. Details sind aber noch nicht bekannt.
http://www.heise.de/netze/meldung/Offenes-WLAN-und-Stoererhaftung-Koalition-will-eigenen-Entwurf-abwarten-2457459.html
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
1.Treffer
http://www.online-tarife.de/index.php?internetzugang-teilen
-- Editiert gabimaus am 21.11.2014 09:54
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