Internet-Vertrag, Kosten Kabelverlegung an Mieter übergegeben

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Klaus.M
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet-Vertrag, Kosten Kabelverlegung an Mieter übergegeben

Hallo liebe Rechtsexperten und Freizeitrechtler,

also bei uns in der Gegend gibt es ganz schön schlechtes DSL.
vor etwa einem Monat hat dann eine tolle Firma ein paar Kabel verlegt, ein paar Dosen hingeschraubt und jetzt gibt es bis zu 200mbit/s über Kabel!
Alles schön und gut, hab mit dem Vertreter dann einen Vertrag abgeschlossen und heute kamen die Unterlagen dazu.

Einmalkosten über 160€!
was vom Vertreter, auch nach Anfrage, besprochen wurde: 9,99€ + evtl 49,99€ anschlussgebühr (aber die gibt es nicht mehr soweit er weiss (?)).

Bei genauerem Hinsehen fiel mir auf dass 149,00€ für die Verlegung des Kabels und der Dose verrechnet wurden.

Ich selber wohne in einem Mehrfamilienhaus und bin Mieter, habe auch nichts in der Art beauftragt oder bewilligt, weshalb sich mir die Frage stellt, ob die Kosten hier einfach auf mich weitergegeben werden können, obwohl der Einbau der Dose etc. ohne meine Mitbeteiligung passierte und auch komplett Unabhängig vom Vertrag (ein Monat vorher).

können die Kosten da einfach auf mich übergeben werden? und kann ich mich da wehren ohne vom Vertrag zurückzutreten? (ich will ja das schnellere Internet haben und nur ungern auf das unterirdische DSL zurückgreifen)

Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Klaus.M):
ob die Kosten hier einfach auf mich weitergegeben werden können


Nein, aber man hat jetzt ein neues Angebot vorliegen, was man nicht annehmen braucht und sich einen anderen Anbieter suchen kann. Oder sich überlegen, ob 9,99€ mtl. nicht ein gutes Angebot sind.
Ob das anderenfalls als Modernisierungsmaßnahme zu einer Mieterhöhung führen kann, finde ich auf die schnell nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaus.M
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, danke für die schnelle Antwort!
Das kuriose ist ja dass im Schreiben vom Vermieter genau so eine Modernisierungsmaßnahme erwähnt wurde.

Das ganze Kabel wurde von der Firma mit Kanälen übers Balkon gelegt, das waren 2 Tage Arbeit für die (2 auch nur weil am ersten 4 Mieter nicht anwesend waren) also gehts hier warscheinlich echt nur um diese 150€*(12) Wohnungen.

Vielleicht erhöht der Vermieter dann trotzdem die Miete, weil es ja von ihm Beauftragt wurde :???:

Mir geht irgendwie nicht in den Kopf wie jemand anderes etwas beauftragen kann was ich dann zahlen muss.

Frage nebenbei, wie kann ich das Angebot "ablehnen"? der Vertrag ist ja abgeschlossen, hinten steht was von 2 wochen widerrufsfrist ab Vertragsschluss - wann wäre der hier? am Tag an dem ich unterschrieben habe? das wäre nämlich schon 2wochen her..

PS.: 9,99€ Versand für den Router + evtl. 49,99€ Anschlussgebühr als einmalige Kosten, mtl. Kosten sind mit 39,99€ nicht ganz so günstig, aber Monopolstellung undso..

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wer genau berechnet denn aktuell diese 160€? Der Vermieter oder der Internetanbieter?
Ob der Vermieter das umlegen darf, würde man sowieso eher im Mietrechtsforum fragen oder direkt beim Mieterschutzbund.

Doppelt abkassieren darf hier natürlich niemand. Wenn der Vermieter das als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegt, dann darf die Firm nicht nochmal dasselbe beim Vertragsabschluss fordern. Das wäre Quatsch.

Zitat:
Mir geht irgendwie nicht in den Kopf wie jemand anderes etwas beauftragen kann was ich dann zahlen muss.

Das ist auch schlichtweg verboten. So etwas wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter und das ist in Deutschland für sich schlichtweg unmöglich.

Zitat:
Frage nebenbei, wie kann ich das Angebot "ablehnen"?

Beispiel für ein Einschreiben: "Werter Anbieter. Ihnen ist offenbar ein Fehler unterlaufen. Ich habe keine Verkabelung beauftragt und es wurde auch keinerlei Vertrag für eine Verkabelung mit mir getroffen. Sie möchten bitte den Vertrag so erfüllen, wie er mit dem Vertreter verabredet war und mir bestätigen, dass die Kosten für die Verkabelung gestrichen werden."

Sprich: Man verlangt einfach, dass der Vertrag so bleibt wie ursprünglich verabredet. Und je nachdem, wie die Reaktion des Anbieters ausfällt, kann man dann weiter sehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus.M
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Mepeisen,

Der Vermieter berechnet momentan nichts, ist aber mit dem Anbieter in Kontakt getreten um die "Modernisierung" durchzuführen, also nehme ich an, dass die sich da einig geworden sind wer die Kosten trägt (die Mieter?).

Der Anbieter fordert das Geld in meinem Internet-Vertrag, ganz normal aufgelistet als Einmalige Kosten, also direkt unter den Versandkosten vom Router z.B.

Ich werde deinen Rat befolgen und den Anbieter mal kontaktieren und meld mich dann nochmal wenn ich ne Antwort habe.

Vielen Dank




-- Editiert von Klaus.M am 07.09.2017 17:55

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Klaus.M):
Ich selber wohne in einem Mehrfamilienhaus und bin Mieter, habe auch nichts in der Art beauftragt oder bewilligt,

Da würde ich mal die entsprechenden AGB durchlesen, ob sich da nicht doch noch was findet ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wie schaut Ihr TV? Über Kabel? Das könnte für die Beurteilung wichtig sein.
Ansonsten kann eine Umlage für einen ungewollten Internet-Kabelanschluß kaum erfolgen, schon gar nicht für DSL- und LTE-Kunden. Die Kabelverlegungskosten beim Mieter zu kassieren scheint mir ein dreister Versuch zu sein. Normalerweise erfolgt das kostenlos und die Kosten werden durch die Monatsbeträge für Internet reingeholt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen