Hallo. Person A ( männlich) erstellt von Person B ( weiblich) auf Facebook ein Profil. Ebenso nimmt er ein Bild von ihr, was allerdings ein Gruppenfoto auf ihrem Account war, es wurde einfach das Gesicht rangezoomt. Dann schickt er allen Leuten die mit ihr befreundet sind Freundschaftsanfragen. Erstellt nachdem dies gelöscht wurde erneut ein, wurde wieder gelöscht nach kurzer Zeit. Ab dann bräuchte man eine Telefonnummer. Also macht er das selbe auf Youtube, schreibt auf Videos von ihrer Schule das die Schule,, schlecht "ist. Person A trifft die Person B zufälligerweise im Bus. Person A fragt warum sie mehrere Freundschaftsanfragen schickt um genaueres zu erfahren. Sie erzählte dass sie jemand stalkt und sie wegen den Beleidigungen von ( angeblich) ihr die Eltern zur Schule kommen mussten und sie bei der Polizei war und Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat. Person A hat Herzrasen.. Löscht sofort alles. Auf den PC von Person A haben aber doch 4 Leute Zugriff - meine Eltern Bruder und ich. Allerdings kenne nur ich sie. Aber ist doch trotzdem möglich dass sie das waren.
Internet Kriminalität
6. April 2017
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Frage vom 6. April 2017 | 19:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet Kriminalität
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#1
Antwort vom 6. April 2017 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatAuf den PC von Person A haben aber doch 4 Leute Zugriff - meine Eltern Bruder und ich. Allerdings kenne nur ich sie. Aber ist doch trotzdem möglich dass sie das waren. :
Korrekt. Und die Erde ist eine Scheibe ...
#2
Antwort vom 7. April 2017 | 10:20
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Dieser Beitrag ist doch nicht im geringsten der selbe. Ich wollte nach der Strafbarkeit hier fragen
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#3
Antwort vom 7. April 2017 | 11:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDieser Beitrag ist doch nicht im geringsten der selbe. :
Ergibt irgendwie keinen Sinn der Satz?
ZitatIch wollte nach der Strafbarkeit hier fragen :
In dem Beitrag war nur keine Frage erkennbar.
Und ja, das was man da gemacht hat ist strafbar. Verletzung des Uhrheberrechtes, Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, Idenditätsdiebstahl, Verleumdung/üble Nachhrede.
#4
Antwort vom 9. April 2017 | 10:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Identitätsdiebstahl ist doch keine eigene Straftat? Im Übrigen sind das doch alles Antragsdelikte. Für mich ist es nicht schwer herauszufinden wo die Person wohnt. Ich kann die Person schon dazu zwingen den Strafantrag zurückzunehmen bzw. keinen zu stellen. Kein Problem
#5
Antwort vom 9. April 2017 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatIch kann die Person schon dazu zwingen den Strafantrag zurückzunehmen bzw. keinen zu stellen. Kein Problem :
Ach man möchte also noch ein paar Straftaten mehr begehen? Interessante Einstellung.
Mal sehen was der Admin dazu sagt ...
#6
Antwort vom 9. April 2017 | 11:29
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 82x hilfreich)
ZitatMal sehen was der Admin dazu sagt ... :
Der sagt "ZU und TSCHÜSS"
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