Internet-Auktion-Kauf: Privat an Privat

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
afab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet-Auktion-Kauf: Privat an Privat

Guten Tag liebe Leser,

ich habe das gleiche Elend, wie die meisten von Ihnen.

Kurzfassung:

Schmuck im Wert von 870,- gekauft (war günstig - erste Verdachtmomonte)
- bat um Abholung - wurde mir abgelent. (schriftliche Beweise)
- bat um Treuhand - wurde mir abgelent. (schriftliche Beweise)
- bat im nachhinein um Abwicklung über PayPal - akzeptiert (schriftliche Beweise)

- vor der Zahlung bat ich um versicherten Versand für 6,90€ (2x: über eBay über GMX), weil in der Artikelbeschreibung DHL Päckchen für 3,90€ stand. (schriftliche Beweise)

- das Geld über PayPal für Ware + versicherter Versand für 6,90€ überwiesen.
(schriftliche Beweise)

- es hat sich herausgestellt, daß die Privatverkäuferin für 2,20€ als Maxibrief versendet hat, also unversichert. Privatverkäuferin hat angeblich Zeugen, die bei der Briefversendung dabei waren.
(schriftliche Beweise)

- Ware ist bei mir leider nie angekommen (kann ich natürlich nicht beweisen, da unversichert)

- Bei PayPal - Anzeige gemacht - 107 € zurück erhalten, weil das PayPal Konto von Privatverkäuferin nicht gedeckt war, PayPal ermittelt weiter.

- mehrmals Fristen gesetzt, auch über Einschreiben mit Rückschein - ohne irgendeine Wirkung.

- Die Verkäuferin behauptet versendet zu haben,
leider unversichert, und nicht wie von mit gebettet versichert.

- Leider habe ich im Nachhinein festgestellt, das ich keine schriftliche Zusage von Verkäuferin erhalten habe, nur eine mündliche. Die Verkäuferin hatte mich vor dem Kaufabwicklung auch persönlich angerufen, um zu nachzufragen, ob ich mit PayPal einverstanden wäre. ( Falle ?) Leider habe ich ihre Telefonnummer nie im Gegensatz erhalten.

- Betrugsanzeige bei Polizei gestellt

Meine Fragen:

Ich verlange von der Verkäuferin, die Rest - Summe ca. 765€.
Wer haftet hier? Wie? Würden Sie einen Anwalt einschalten? Kosten ca.?

Hat jemand das gleiche Problem gehabt, wie vorgehen?
Danke für Ihre Hilfe.



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Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
afab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Die Verkäuferin hat aber keine Sendungsnummer, da sie per Maxibrief versendet hat und nicht wie von mit gefordert (mündlich und 2x schriftlich) - versichert.

PayPal hat mir recht gegeben und den Betrag zurück erstattet, welcher auf dem Konto zur Verfügung stand. Da die Verkäuferin den Versand gegenüber PayPal nicht beweisen kann.

Also Sie meinen, das Geld ist weg?

PayPal, weil - sicher, schell und transparent oder sowas - siehe Werbung. ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Die Verkäuferin kommt aus Deutschland, es war aber kein eBay-Kauf?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
afab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

von bogus1: Die Verkäuferin kommt aus Deutschland, es war aber kein eBay-Kauf?


doch, es handelt sich um eBay-Kauf: Ich bin der Käufer.

Ich nehme an, daß die Verkäuferin Deutsche mit türkischer Abstammung ist.
Wir sind beide polizeilich angemeldet und wohnhaft in Deutschland.


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Wenn es ein eBay-Kauf war und dieser mit PayPal bezahlt wurde, müsste PayPal haften - und zwar voll. Jedenfalls gehört dieser Artikel nicht zu den ausgeschlossenen Gütern.


13. PayPal-Käuferschutz

13.1 Kauf auf eBay. PayPal bietet nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie einen Schutz ausschließlich für Käufe auf eBay.de an, die mit PayPal bezahlt werden. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie wird hiermit Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Für andere eBay-Websites können andere Käuferschutzprogramme gelten Sie können immer nur den Käuferschutz in Anspruch nehmen, der auf der eBay-Website, auf der Sie einen Kauf abgeschlossen haben, angeboten wird.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE

Und hier aus der Käuferschutzrichtlinie:


3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.

Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

* Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
* Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Allerdings hat PayPal immer schon einmal Tricks auf Lager, sich an der Haftung vorbei zu mogeln, um es einmal freundlich auszudrücken.

Und hier könnte es sein, dass sich PayPal auf diesen Passus beruft:

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.

quote:
- bat im nachhinein um Abwicklung über PayPal - akzeptiert (schriftliche Beweise)


Wenn PayPal nicht schon in der Auktion angeboten wurde, also ohne das PayPal-Logo und die Verkäuferin erst im Nachhinein PayPal akzeptiert hätte, wäre das das Schlupfloch für PayPal.

Der Artikel muss nicht nur:

a) auf eBay gekauft worden sein
b) mit PayPal bezahlt worden sein

sondern auch

c) für den Käuferschutz qualifiziert sein (und sonst noch vieles mehr).

Bitte das jetzt anhand der Auktion einmal zu überprüfen:

Ist das PayPal-Logo da zu sehen oder nicht?






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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
afab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie haben recht, es war kein PayPal Logo zu sehen.
D.h., PayPal wurde nicht in der Auktion angeboten.
Wir haben uns im Nachhinein auf Paypal geeinigt, weil sicher und etc.

ich hab mir schon gedacht, daß es sich mit bereits gekauften Artikel nicht verknürfen lässt.

Wichtiges Info für Andere !!!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Ja, man kann nur dringend empfehlen, sich präzise an die PayPal-Bestimmungen zu halten, dazu muss man sie natürlich gelesen haben (was jetzt nur noch für die Zukunft hilft).

Es ist wohl so, dass PayPal diesen Fall so behandelt hat, wie den Kauf in einem Shop außerhalb eBays:

13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE

Man hat versucht, Geld auf dem Konto der Verkäuferin einzufrieren, sie hatte es aber z. T. schon abgezogen, es war nicht genug da, man nahm, was man kriegen konnte und das war es. Weitere PayPal-Zahlungen wird die Verkäuferin nicht mehr akzeptieren.

Es wird so aussehen, dass die Verkäuferin mit dem gesamten Betrag ins Minus gesetzt wurde, sie schuldet jetzt PayPal noch einige hundert EUR. Möglicherweise wird PayPal das KSP Inkasso einschalten.

Aber: Geklagt wird nie, wenn die Verkäuferin stur bleibt, zahlt sie nicht. Und wenn sie zahlt, nützt es auch nichts, das Geld behält in der Regel PayPal, das ist Fakt. Die Sache wird vorher abgeschlossen - endgültig.

Man wird also von PayPal aller Wahrscheinlichkeit nichts mehr erwarten dürfen. es verbleibt nur noch der Rechtsweg.

6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Es gibt einige Anknüpfungspunkte:

1. Der Beweis, dass die Ware versendet wurde, muss erst einmal angetreten werden, bisher behauptet die Verkäuferin ja nur, sie habe versendet und sie habe Zeugen dafür. Ob das so ist, weiß kein Mensch, vieles deutet auf Betrug hin. Im Grunde müsste der Zeuge aussagen können:

a. dass die Ware im Päckchen war
b. dass dieses Päckchen richtig adressiert war
c. dass dieses Päckchen eingeliefert wurde

Wobei es insbesondere auf Punkt 2 und 3 ankommt, das ganze Päckchen ist ja weg.

2. Es wurde versicherter Versand vereinbart. Die Zusage wurde zwar nur telefonisch gegeben, was kaum zu beweisen ist, es geht aber um Glaubhaftmachung.

Gegen die Verkäuferin spricht, dass sie bei einer relativ wertvollen Sendung weder Abholung noch Treuhand akzeptierte. Ebenso wurde mehrmals dazu aufgefordert, versichert zu senden. Das ist nachweisbar (ich hoffe, es ist alles auf Festplatte gesichert und auch ausgedruckt).

Und hier würde ich ansetzen:

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Eine derartige Anweisung wurde getroffen, es wurde dementsprechend ein erhöhtes Porto bezahlt, die Verkäuferin wird m. E. keinen vernünftigen Grund geltend machen können, diese Anweisung nicht zu befolgen , ohne haften zu müssen. Es lag ebenso in ihrem eigenen Interesse versichert zu schicken, wie im Interesse des Käufers.

Ich würde den Rechtsweg einschlagen.


Nur noch zur Ergänzung (für spätere Käufe von Pretiosen).

Die sind bei fast allen Versendern von der Beförderung im normalen Paketdienst ausgeschlossen. Fallen unter Valoren Klasse II. DHL befördert so etwas nur als Valuepack. Die anderen Versender (ausgenommen Spezialunternehmen - Werttransporte) gar nicht.

http://frederick41.de/valoren.html








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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

..in ERGÄNZUNG zu Bogus; Der KÄUFER hat versichert(also Paket) verlangt, die Verkäuferin hat aber nur per (Maxi)Brief versendet.

DAS ist die ERSTE Abweichung.

Die VERKÄUFERIN hat aber selbst gegen ihre in der Auktion Minimalanforderungen
verstoßen, denn dort war PÄCKCHEN angegeben.

Wie hier(glaube ich, oder war es im Nachbarforum ??) schon thematisiert
wurde, gäbe es auch beim Päckchen Rückverfolgungsmöglichkeiten.


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Bei der Schadensumme wäre vielleicht ein Ausflug zum VK nötig/möglich,dem bringt man dann türkischen Tee, etc. mit.

Kommt (sicherlich) gut an...

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>..in ERGÄNZUNG zu Bogus; Der KÄUFER hat versichert(also Paket) verlangt, die Verkäuferin hat aber nur per (Maxi)Brief versendet. <hr size=1 noshade>


Habe doch ausdrücklich auf § 447 Abs. 2 BGB hingewiesen. Man kann es noch schärfer formulieren:

Der Käufer hat bestimmt (nicht nur verlangt), dass die Sendung als versichertes Paket auf die Reise geht.
**

Das Landgericht Coburg hat in einem Urteil vom 12.12.2008 (LG Coburg, Urteil v. 12.12.2008, 32 S 69/08 ) festgestellt, dass der Käufer beim Versendungskauf gemäß § 447 BGB ein wesentliches Mitspracherecht hat.

Grundsätzlich gilt beim Versendungskauf, dass die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware auf den Käufer übergeht, sobald dieser die Ware dem Transportunternehmen übergeben hat. Bei Untergang oder Beschädigung der Sache muss der Käufer also dennoch den vollen Kaufpreis bezahlen. Eventuell kann der Käufer in einem solchen Fall einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer durchsetzen, wenn der Verkäufer selbst einen Ersatzanspruch geltend macht. Die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist aber in der Regel schwierig und langwierig.

Das Landgericht Coburg hat nun klargestellt, dass der Käufer, da er das Transportrisiko trägt, bestimmen darf, dass der Versand versichert erfolgen muss. Der Verkäufer muss sich dann aufgrund der Anweisung des Käufers bei dem Transportunternehmen ausdrücklich entsprechend vergewissern. Er darf dies nicht bloß unterstellen; im Zweifel ist der Verkäufer sogar verpflichtet, eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen.

Das Gericht stellte fest, dass der Verkäufer nur dann seinen Sorgfaltspflichten nachkomme, wenn er die Versicherungsbedingungen des Transportunternehmen überprüft. Ergänzend wurde seitens des Gerichts noch darauf hingewiesen, dass in dem konkreten Fall schon allein aufgrund der Art der zu versendenden Ware - ein Goldbarren - die Verpflichtung zur Versicherung auf der Hand lag.

Der Beklagte wurde schließlich zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises in Form von Schadensersatz verurteilt (nh)." (Zitat)

http://www.lampmann-behn.de/lbr-blog/2009/01/lg-coburg-mitspracherecht-des-kaufers-beim-versendungskauf/
***

quote:<hr size=1 noshade>Wie hier(glaube ich, oder war es im Nachbarforum ??) schon thematisiert
wurde, gäbe es auch beim Päckchen Rückverfolgungsmöglichkeiten. <hr size=1 noshade>


Die gibt es nur, wenn das Päckchen online frankiert wurde und wenn die entsprechende Option gebucht wurde (Nachweis - kostet EUR 1,00 extra)

http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/produktinformationen/online-frankierung.html

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
afab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Euere Hilfestellung.

Jetzt aber, kommt nosch schärfer.

Die Verkäuferin behauptet, die eMail mit der Bitte versichert zu versenden , nicht erhaltet zu haben.

Ich habe ein Mal über eBay-Nachrichten System versendet und ein mal über GMX, die Daten sind vorhanden, ausgedrückt und elektronisch.
Ich habe mich gleich an eBay gewandt, um zu fragen, ob dieses Schreiben zugestellt wurde. Richtig?

Wie kann ich sonst den Empfangsbeweis Beweis erbringen? Versendet hab ich ja.

Ich gehe demnächst zum Anwalt für Strafrecht, vielleicht hilft oder ich büsse noch mehr ein.

Die Betrungsanzeige habe ich schon selbst vor paar Wochen gestellt. Ob draus was wird ?!




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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Die Verkäuferin behauptet, die eMail mit der Bitte versichert zu versenden , nicht erhaltet zu haben.


Das sollte nach der Vorgeschichte nicht erstaunen.

quote:
Ich habe mich gleich an eBay gewandt, um zu fragen, ob dieses Schreiben zugestellt wurde. Richtig?


Ob es was bringt scheint fraglich, dennoch war es richtig, es zu versuchen.

quote:
Wie kann ich sonst den Empfangsbeweis Beweis erbringen? Versendet hab ich ja.


Wenn eBay die Zustellung nicht bestätigen kann, was ich befürchte, wäre der Beweis nicht zu erbringen.

Aber: Es geht um Glaubhaftmachung. Und es gibt nicht nur die abgesendete E-Mal, sondern es wurde auch ein Telefongespräch geführt (was natürlich auch schwer zu beweisen ist) und es wurde das erhöhte Porto bezahlt, kaum ein Richter wird glauben, dass es ein Trinkgeld gewesen sein sollte.

Es gibt also eine zusammenhängende Story, die Sinn macht. Das könnte reichen!

quote:
Ich gehe demnächst zum Anwalt für Strafrecht, vielleicht hilft oder ich büsse noch mehr ein.


Mit Strafrecht hat das wenig zu tun, du willst ja dein Geld erstattet bekommen, das ist in jedem Fall eine Sache des Zivilrechts, du wirst es einklagen müssen.

Die Betrugsanzeige läuft ja und es liegt an der Staatsanwaltschaft, was daraus wird. Das kannst du ohnehin nicht beeinflussen. Und selbst wenn ein Betrug bejaht würde, müsstest du dennoch zivilrechtlich klagen, um dein Geld wiederzusehen. Die Sachlage selbst wurde im Thread ja ausführlich erläutert.







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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
marief87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

bei mir war es genau so!

.
kann ich dir eins garantieren: wenn ein verkäufer etwas verkauft und es nie ankommt haftet er IMMER egal ob zeugen dabei waren oder nicht.wenn ein artikel für über 50 euro verkauft wird ist es verpflichtet ihn VERSICHERT abzuschicken oder wenn er seriös ist, würde ihn nie unversichert verschicken.
dass schmuck für knapp 1000 euro per maxibrief verschickt wird, ist so lächerlich, dass ich kaum glauben kann wie blöd die frau sein muss, die dich reinlegen will. der staatsanwalt wird es genau so sehen.

das beste was du tun kannst ist erst mal eine anzeige zu stellen...nach 3 monaten kriegst du die antwort. die wahrscheinlichkeit, dass du recht bekommst steht zu 100%. also in deinem fall kann man echt nicht zweifeln, weil welcher "idiot" verschickt schmuck für 1000€ per maxibrief... sie hatte schon vorher die absicht den höchsbietender zu "beklauen".

das einzige problem wäre, wenn sie wirklich eine ausländerin ist, könnte sie einfach abhauen, aber ich hoffe für dich das passiert nicht^^

viel erfolg
mach sie fertig !




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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
wenn ein verkäufer etwas verkauft und es nie ankommt haftet er IMMER egal ob zeugen dabei waren oder nicht.

Das ist schlicht Unsinn, nachzulesen im betreffenden Gesetz:
§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.



quote:
wenn ein artikel für über 50 euro verkauft wird ist es verpflichtet ihn VERSICHERT abzuschicken

Das ist ebebenfalls Unsinn, hierfür existiert schlicht keine Rechtsgrundlage.



quote:
oder wenn er seriös ist, würde ihn nie unversichert verschicken.

Warum sollte er wenn der Käufer zu geizig ist die Versicherung zu bezahlen? Ein Versandnachweis genügt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
marief87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das ist schlicht Unsinn, nachzulesen im betreffenden Gesetz:
§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

das ist nur wenn der käufer die verkaufte sache nach einem anderen ort als dem erfüllungsort versendet (also die bei ebay angegebene adresse)

und ebay rät allen, die etwas für über 50 euro verkauft haben versichert abzuschicken. es ist nicht festgelegt, aber seriöse menschen halten sich daran.

ich wurde selbst angezeigt, weil eine speicherkarte für 20 euro angeblich nicht angekommen ist. der staatsanwalt hat mich schuldig gesprochen und ich musste die 20 euro überweisen. es war jedem egal, ob ich zeugen hatte und so weiter. der staatsanwalt (mein rechtsanwalt) und x polizisten haben mir gesagt, dass der verkäufer die schuld trägt, wenn etwas verloren gehen sollte.
es gibt den gesetzt für versicherten versand nur für gewerblichen verkäufer, aber privatverkäufer müssen auch haften.

und jetzt mal ehrlich abgesehen von allen gesetzten und vorschriften: NIEMAND der wirklich seriös ist und die absicht hatte eine reibungslose transaktion abzuwickeln, hätte schmuck für 1000 euro per maxibrief verschickt. und wenn man so viel geld einnimmt kann man auch die 4 euro mehr für dne versand ja auch zahlen. so geizig ist niemand. es ist einfach klar, dass du beklaut und verarscht wurdest.

und Harry_van_Sell ein versandnachweis gibt es nur bei versichertem versand. für alles anderes steht nur der preis drauf und so ein kassenbonn kann man einfach aus der mülltonne nehmen oder einfach etwas an einem freund verschicken und schon hat man so ein "versandnachweis".


egal was du machst: du gewinnst.



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
das ist nur wenn der käufer die verkaufte sache nach einem anderen ort als dem erfüllungsort versendet (also die bei ebay angegebene adresse)

Der Erfüllungsort ist beim Privatverkauf der Ort des Verkäufers wenn nichts anderes vereinbart wurde.



quote:
und Harry_van_Sell ein versandnachweis gibt es nur bei versichertem versand

DHL bietet Versandnachweis auch für Päckchen an, kostet dann 4,90 EUR.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
afab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Antwort von eBay, so sieht es aus: -Datenschutz geht vor-
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten wissen, ob Ihre Nachricht
vom XXX an "c .. g" bei dem Mitglied angekommen
ist.

Bitte haben Sie Verständnis, dass zu Mitgliedskonten anderer Mitglieder
aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben können. Generell können wir
sagen, dass wir den korrekten Versand Ihrer Nachrichten gewährleisten.
Ob unsere E-Mails vom E-Mail-Anbieter des Empfängers zugestellt werden
oder automatisch in den Spam-Ordner verschoben werden, können wir jedoch
nicht beeinflussen.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Aber ich habe ein Widerspruch in den Aussagen von der Verkäuferin festgestellt.
Hätte die Verkäuferin die genannte Mail nicht erhaltet, könnte sie gar nicht meine Bitte den Verkauf über Treuhandservice abzuwickeln, in der nachfolgender Mail ablehnen. :-) Also, sie hat die Mail über eBay eindeutig erhalten, kein Zweifel.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
afab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach langem Absteiten von Tatsachen, gibt sich die Verkäuferin auf einmal geschlagen und bietet mir ein Vergleich an , 50€ monatlich.

Ich weiss nicht, ob es ihr Ernst ist.
Bei 50€ monatlich habe ich mein Geld erst in 16 Monaten komplett.

Wie lange dauert eigentlich so ein Verfahren? Mehrere Monate?

Habe morgen ein Erstgespräch beim RA für allg. Zivilrecht.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Wie lange dauert eigentlich so ein Verfahren? Mehrere Monate?


In der Regel ja. Pauschal kann man für Amtsgerichte 3-6 Monate, für Landgerichte 6-9 Monate rechnen. Lokale Abweichungen kann es geben.

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0x Hilfreiche Antwort

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