Interne Stellenausschreibung

21. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mäusi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Interne Stellenausschreibung

Hallo!
Ehm ich bin neu hier und weiss gar nicht so richtig wie das läuft hier.Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich arbeite in einem Krankenhaus.Mein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert und läuft Ende Juli aus..Nun gibt es eine interne Stellenausschreibung.Meine Fragen sind.
A)Darf das sein?Mein Vertrag wird nicht verlängert und auf der anderenSeite werden Leute dafür gesucht!
B)Darf ich mich auf diese Stelle bewerben?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand einen guten Rat für mich hat.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du kannst dich bewerben, die werden dich kaum nehmen. Da sonst die Gefahr besteht das aus befristeten Arbeitern doch unbefristete werden. Die wollen dann jedes Jahre tariflich mehr Geld, während neue befristete billiger sind.

Ob die bemerken das du einen zweiten Vornamen hast :-)

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Bewerben ist unschädlich.
Würde auch mal mit dem Personalrat/Betriebsrat sprechen.
Denn wenn die angebotene Stelle unbefristet ausgeschrieben ist gilt :
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__18.html

§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze
Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.






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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Informieren ist ja nicht "muss einstellen". Und der Aushang besteht ja.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3764x hilfreich)

A) Ja: Befristet eingestellte Arbeitnehmer verbieten nicht, neues Personal zu suchen

B) Natürlich kannst du dich bewerben und solltest das auch tun. Allerdings ist der AG nicht verpflichtet, dich einzustellen, nur weil dein AV ausläuft.

Maestros Rat ist gut:
Wende dich an den Betriebsrat, vielleicht kann man dort deine Bewerbung unterstützen. Viel Erfolg!

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#5
 Von 
Mäusi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen Ihr Lieben!

Danke für die lieben Ratschläge.Ich denke wohl auch eher das ich mich auf diese Stellenausschreibung nicht bewerbe.Leider ist das in diesem Unternehmen so das man vom Betriebsrat keinerlei Unterstützung bekommt.Glaube auch deshalb das ich mich da eher lächerlich mache als das ich da ernst genommen werde.
Nun ich werde mein Glück in einer anderen Einrichtung versuchen.Vielleicht sieht man da eher was man leistet und wie gut man sich einbringt.
Tausend Dank an Euch alle nochmal.

Bis möglicherweise bis bald :-)

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-- Editiert am 22.06.2010 09:08

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#6
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo ,ich finde es traurig wenn Du beim Betriebsrat nicht ordentlich angehört wirst. Du kannst dich doch auf die Stelle bewerben,einfach die Flinte ins Korn werfen würde ich nicht machen. Teilweise denkt die Personalabteilung nicht daran ,daß dein Vertrag ausläuft.
Wie sieht es mit Deinem direkten Chef aus ? Frage ihn einfach .

Viel Glück

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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