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Internationales Privatrecht (Testament)

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Internationales Privatrecht (Testament)

Hallo zusammen,

ich habe mal eine eigene Frage, denn ich habe nicht allzuviel Ahnung vom IPR.

Ein Ehepaar (beide die niederländische Staatsbürgerschaft) leben schon seit Jahrzehnten in Deutschland. Sie haben hier in Deutschland eine Firma aufgebaut, außerdem verfügen Sie in Deutschland, England und den USA über Grundbesitz und über Geldvermögen.

Was ist zu beachten, wenn die beiden ein (gemeinsames) Testament machen? Geht das unproblematisch nach deutschem Recht? Oder findet niederländisches Recht Anwendung?
Können die das Erbe tatsächlich mit einem handgeschriebenen Testament regeln?

Vielen Dank

Justice

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"justice"

-- Editiert am 22.06.2011 20:12


von justice005 am 22.06.2011 20:02
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>Internationales Privatrecht (Testament)

Das ergibt sich aus Art. 25 ff. EGBGB.

Bei Immobilien gilt allerdings immer das nationale Recht.

Die Frage ist aber eher akademisch. Auch bei Geldvermögen gibt es erhebliche Probleme nach dem Erbfall überhaupt ran zu kommen. Das kann -technisch- Jahre dauern.

Von daher empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten mit postmortalen Vollmachten zu arbeiten, bzw. bei Anlagen einen Begünstigten eintragen zu lassen. D.h. soweit das möglich ist, gar nicht erst auf das Erbrecht angewiesen zu sein.

Wegen der Auslandsimmobilien, da ist das Erbrecht unumgänglich, sollte am Besten per notarieller Verfügung ein Testamentsvollstrecker (Liquidator, Executor) bestimmt werden. Insbesondere nach US-Erbrecht ist das dringendst anzuraten.

Das sollte entweder bei einem Auslandsnotar oder so gemacht werden, daß die Verfügung im Erbfall auch ohne Probleme anerkannt wird (Probation).

Oft können die Auslandsbanken (Estate and Trust Services) helfen, die national beste Lösung differiert je nachdem. Die Steuerprobleme sind auch noch zu berücksichtigen. Auch da können die Estate Services helfen.

Mit einem handschriftlichen Testament kommt man bei der Sachlage jedenfalls nicht weit, jahrelanges Problem. Extreme Kosten.

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-- Editiert am 22.06.2011 21:39


von flawless am 22.06.2011 21:36
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>Internationales Privatrecht (Testament)
Vielen Dank für die Info. Du hast mir sehr weitergeholfen.... so sehe ich das im Ergebnis jedenfalls auch. ;-)



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"justice"


von justice005 am 23.06.2011 23:15
Status: Tao (8771 Beiträge)
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>Internationales Privatrecht (Testament)
quote:
Bei Immobilien gilt allerdings immer das nationale Recht.

Nicht unbedingt. Das richtet sich nach dem jeweiligen Erbrecht des Staates, in dem die Immobilie liegt. Für in Deutschland liegende Immobilien würde z.B. im konkreten Fall niederländisches Erbrecht gelten, außer der Erblasser hat ausdrücklich die Anwendung des deutschen Erbrechtes angeordnet.

In den USA ergibt sich zuätzlich die Schwierigkeit, dass das Erbrecht eine Angelegenheit der Bundesstaaten ist und daher nicht für die gesamten USA einheitlich geregelt ist.



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von hh am 24.06.2011 12:51
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