quote:Nicht unbedingt. Das richtet sich nach dem jeweiligen Erbrecht des Staates, in dem die Immobilie liegt. Für in Deutschland liegende Immobilien würde z.B. im konkreten Fall niederländisches Erbrecht gelten, außer der Erblasser hat ausdrücklich die Anwendung des deutschen Erbrechtes angeordnet.In den USA ergibt sich zuätzlich die Schwierigkeit, dass das Erbrecht eine Angelegenheit der Bundesstaaten ist und daher nicht für die gesamten USA einheitlich geregelt ist.
Bei Immobilien gilt allerdings immer das nationale Recht.
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