Gibt es im internationalen Kaufrecht Fristen für die Verjährung von Forderungen. In Deutschland sind dies ja für Rechnungen Jahresende + 2 Jahre. Wie ist dies bei Rechnungen aus anderen Ländern und Rechnung in andere Länder außerhalb der EU? Welche Form muss eingehalten werden? Wie ist es mit Rechnungen, die z.B. aus Puerto Rico angeblich per Mail versendet worden sind, aber nie angekommen sind?
Beginnt die Frist mit der Rechnungsstellung oder mit Lieferung/Ende der Leistung Abrechnungszeitraum bei elektr. Leistungen.
Wie ist dies im internationalen Kaufrecht geregelt, wenn Rechnungsempfänger eine Privatperson ist.
Gibt es unterscheide zwischen Dienstleistungen, reale waren und virtuellen Waren?
Internationales Kaufrecht / Verjährung
1. Januar 2009
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Frage vom 1. Januar 2009 | 11:46
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 11x hilfreich)
Internationales Kaufrecht / Verjährung
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#1
Antwort vom 1. Januar 2009 | 16:39
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 12x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 1. Januar 2009 | 18:30
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 11x hilfreich)
Von welchem Recht kann ich als Verbraucher ausgehen, wenn als einzige Vereinbarung die Regel "Zahle x Dollar für xy" gilt, also keinerlei weitere AGB oder
andere Regelungen.
Ich habe gerade gesehen, dass Puerto Rico "US-Außengebiet" ist. Darf man dann US-Recht unterstellen?
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#3
Antwort vom 2. Januar 2009 | 01:27
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 12x hilfreich)
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