Ich wohne in Deutschland und habe seit März ein uneheliches Kind mit einer Amerikanerin, die auch in Amerika lebt. In nächster Zeit wird sie Unterhaltsansprüche geltend machen.
Nach welchen Vorschriften richten sich diese Ansprüche? Gilt amerikanisches oder deutsches Recht (z.B. Düsseldorfer Tabelle)?
Die Unterhaltsansprüche werden sehr hoch liegen, da die Lebenshaltungskosten in den USA viel höher sind. Kann sie einen Bertrag geltend machen, der über den in Deutschland üblichen liegt?
Ich bin Student und verfüge noch nicht über ein eigenes Einkommen. Gibt es eine Institution (z.B. Unterhaltsvorschusskasse), die sicherstellen kann, dass sie trotzdem schon Unterstützung erhält?
Ich wäre sehr dankbar für erste Tipps, da allein eine erste Beratungsstunde bei Anwälten schon um die 180€ kostet.
Vielen Dank im Voraus,
Yokel
Internationales Familienrecht/USA
18. April 2002
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Frage vom 18. April 2002 | 18:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internationales Familienrecht/USA
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