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Internationaler Tag der Pressefreiheit - 5/6
del vom 03.05.2001   |   17267 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Presserügen vom Presserat

In Deutschland herrscht keine Zensur: Presseorgane sind von staatlicher Einflussnahme bewahrt. Insoweit müssen sich die Medien selbst kontrollieren, um Glaubwürdigkeit, Ansehen und die Befolgung von publizistischen Grundsätzen zu bewahren. Für gedruckte Medienwerke erfüllt der Deutsche Presserat diese Aufgabe der Selbstkontrolle. Insbesondere kann sich jedermann dort über Verfehlungen in der Presse beschweren. Das betroffene Medium kann dann zu der Beschwerde Stellung nehmen.- Ist die Beschwerde begründet, spricht der Presserat Rügen aus, die öffentlich oder nicht öffentlich erfolgen können. Nichtöffentliche Rügen erfolgen insbesondere aufgrund der Berücksichtigung des Opferschutzes. Im Falle einer öffentlichen Rüge gibt es eine Abdruckverpflichtung.

Neben der Selbstkontrolle der Medien haben die von Medienberichten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzten Personen aufgrund spezieller Gesetze die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Verletzung vorzugehen, etwa durch eine Unterlassungsklage, Geltendmachung einer redaktionellen Richtigstellung, Schmerzensgeld oder ähnlichem.

In jüngster Zeit wurden durch den Presserat acht Rügen ausgesprochen hinsichtlich der Berichterstattung über die Vergangenheit von Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die meisten Rügen verbuchte dabei das Boulevardblatt "Bild" auf sich. Weitere sieben Rügen für deutsche Presseorgane gab es im Februar wegen der Berichterstattung über den Fall Joseph.

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