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Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Baschir

AFP VOM 4.3.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 5850 Aufrufe
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Sudan, Völkermord, Baschir

Westen fordert Sudan zu Kooperation auf

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat in Zusammenhang mit dem Darfur-Konflikt Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten Omar el Baschir erlassen.

Das Gericht in Den Haag wirft Baschir Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der sudanesischen Krisenregion Darfur vor, wie der IStGH am Mittwoch mitteilte. Westliche Staaten forderten das nordostafrikanische Land auf, mit dem Tribunal zusammenzuarbeiten.

Baschir werde fünf verschiedener Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt, sagte Gerichtssprecherin Laurence Blairon, nämlich Mord, Vernichtung, Verschleppung, Folter und Vergewaltigung. Die ihm zur Last gelegten Kriegsverbrechen seien absichtliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung sowie Plünderungen. Dem Antrag von Chefankläger Luis Moreno-Ocampo, auch wegen Völkermordes gegen Baschir vorzugehen, folgten die Richter jedoch nicht.

Dafür gebe es keine ausreichenden Beweise, sagte Blairon. Es war das erste Mal, dass der Strafgerichtshof Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erließ.

Durch den Bürgerkrieg in Darfur starben nach UN-Angaben rund 300.000 Menschen, mehr als zwei Millionen Menschen verloren ihr Zuhause. Baschir kam vor 19 Jahren durch einen Putsch an die Macht.

Der Strafgerichtshof werde den Sudan "umgehend" auffordern, Baschir festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, erklärte das Gericht. Der Sudan erkennt den Strafgerichtshof nicht an. Das Land werde auch in Zukunft nicht mit dem Gericht kooperieren, sagte Justizminister Abdel Basset Sabdarat dem Fernsehsender El Dschasira. In Sudans Hauptstadt Khartum protestierten tausende Menschen gegen den Haftbefehl. Auch in Darfur traten Unterstützer Baschirs in die Öffentlichkeit. Die Rebellen der JEM aus Darfur begrüßten den Haftbefehl.

Moreno-Ocampo erklärte nach Bekanntgabe der Entscheidung, dass der Sudan durch internationales Recht dazu "verpflichtet" sei, den Haftbefehl zu vollstrecken. Der Strafgerichtshof kann aber keine Festnahme Baschirs in seinem Heimatland erzwingen. Allerdings müssen Betroffene mit einer Festnahme rechnen, sobald sie sich in ein Land begeben, dass die Statuten des Gerichtshofs anerkannt hat.

Die Afrikanische Union (AU) kritisierte die Entscheidung des Gerichts als eine "Bedrohung für den Frieden im Sudan". Auch Nachbarstaaten des Sudan reagierten mit Kritik: Äthiopien kündigte an, dem Haftbefehl nicht Folge zu leisten. Ugandas Außenminister Sam Kutesa sprach sich für eine Aussetzung des Haftbefehls aus - die Ziele der Strafverfolgung und eines dauerhaften Friedens in Darfur müssten ausbalanciert werden. Aus Rebellenkreisen im Tschad verlautete, "die Rebellion interessiert sich mehr für ihr eigenes Schicksal" als für den Haftbefehl gegen Baschir.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) forderte den Sudan auf, die Entscheidung des Strafgerichtshofs zu respektieren. Er appelliere an die Regierung in Khartum, "besonnen" zu reagieren, erklärte er. Frankreich forderte den Sudan auf, "vollständig" mit dem IStGH zu kooperieren, wie das Außenministerium erklärte. Ähnlich äußerte sich das britische Außenamt. Die US-Regierung rief alle Konfliktparteien im Sudan zur Zurückhaltung auf. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon forderte den Sudan derweil zum Schutz der Zivilisten im Land auf.

Der russische Regierung indes erklärte, der Haftbefehl werde einen "gefährlichen Präzedenzfall" schaffen - das Gericht gehe selektiv vor, indem es nur Baschir verfolge, nicht aber die Rebellenführer, erklärte der Sudan-Beauftragte von Präsident Dmitri Medwedew, Michail Marguelow.

4. März 2009 - 18.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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