Internationale Erbschaften in der EU sollen unkomplizierter werden
AFP VOM 7.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 750 Aufrufe Mehr zum Thema:Erbschaften, Europäischen Union, Vereinfachung
Europäisches Nachlasszeugnis für Ansprüche im Ausland
Erbschaften über Grenzen hinweg sollen in der Europäischen Union in Zukunft leichter zu regeln sein. Die EU-Länder beschlossen am Donnerstag in Luxemburg eine neue Verordnung, nach der bei internationalen Erbschaften künftig nur noch die Rechtsordnung und die Behörden eines einzigen Landes zuständig sein sollen. Wenn etwa ein in Frankreich lebender Deutscher mit Haus in Spanien und einem Konto in Italien stirbt, soll die gesamte Erbschaft im Regelfall nach dem Recht des Landes geregelt werden, in dem der Erblasser seinen letzten Ort des gewöhnlichen Aufenthalts hatte.
Die neue Regelung soll die jährlich rund 450.000 internationalen Erbrechtsfälle mit einem Wert von mehr als 120 Milliarden Euro in der EU erleichtern. Denn die Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und das auf Eigentümer von Immobilien und Bankkonten anwendbare Recht bei Erbfällen unterscheidet sich in den 27 EU-Mitgliedsländern.
In Zukunft soll nun anhand des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers klar zu bestimmen sein, welches nationale Recht in solchen internationalen Fällen angewendet wird. Zu Lebzeiten kann allerdings auch noch festgelegt werden, dass die Rechtsordnung des Heimatlandes gelten soll.
Mit dem Beschluss der EU-Länder wird außerdem ein europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Dieses Zertifikat können sich Erben von den Behörden ihres Heimatlandes - in Deutschland ist hier das Nachlassgericht zuständig - ausstellen lassen, um etwa bei Banken im Ausland problemlos und ohne weitere Behördengänge ihren Anspruch nachweisen zu können.
Die Verfahren sollen so für die Erben in der EU günstiger, kürzer und unkomplizierter werden. Großbritannien, Irland und Dänemark beteiligen sich allerdings nicht an der Abmachung.
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