Interessenkollision?

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)
Interessenkollision?

Herr A wird in Erbangelegenheit vertreten, da ihm die Erbengemeinschaft weder Auskunft noch Mitsprache gestattet.
Der beauftragte RA vertritt anfangs die Interessen seines Mandanten. Mit der Zeit merkt Herr A, daß zwischen RA und Erbengemeinschaft tel. und persönlicher Kontakt besteht. Daraus resultiert dann eine von der Erbengemeinschaft vorgeschlagene Vereinbarung aufzusetzen. Der RA teilt das ao seinem Mandanten mit und gleichzeitig, daß er Entgegenkommen erwartet und der Mandant auf Ergänzungsansprüche verzichten muß, ansonsten stimmen die Miterben der Vereinbarung nicht zu. Weiter teilt der Ra seinem Mandanten mit, er finde die Idee gut, daß die Gegenseite vorgeschlagen hat, Herr A solle doch eines seiner Miterben eine Vollmacht für die Auszahlung des Nachlasskontos erteilen. Das wiederrum lehnte Herr A ab mit der Begründung, daß oberste Gebot für den RA war zu Beginn des Mandates, gerade diese Vollmacht zu vermeiden. Herr A hört seit dem nichts mehr vom RA. Sein Erbanteil wurde noch nicht ausgezahlt. Wohin kann sich Herr A wenden, wenn er Interessenkollision vermutet? Wie kann man hier vorsichtig vorgehen?

-- Editiert von Moderator am 27.06.2016 13:30

-- Thema wurde verschoben am 27.06.2016 13:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wo soll denn die Interessenkollision bestehen?

Kontakt mit der Erbengemeinschaft ist wohl erforderlich, um die Angelegenheit abzuwickeln.

Zitat:
Herr A hört seit dem nichts mehr vom RA.


Welches weitere Vorgehen war denn mit dem RA abgesprochen? Hier müsste ja nun ggfls. Klage erhoben werden.
So nebenbei als Tipp: der RA ist auch dafür da, eine Angelegenheit objektiv zu beurteilen. Wenn er die Vereinbarung für eine gute Idee hält, dann ist es dies vermutlich objektiv auch.

Zitat:
Sein Erbanteil wurde noch nicht ausgezahlt.


Wie auch. Offensichtlich bedarft es ja mindestens einer Vollmacht, damit es weiter geht. Da diese nicht erteilt wird, kommt das Verfahren halt zum Stillstand.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Aufgabe eines Anwaltes ist es, einen Fall einer Lösung zuzuführen. Dazu gehört es, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und auch zu verhandeln. Er scheint eine für ihn praktikable Lösung gefunden zu haben und hat diese, so wie es sich gehört, seinem Mandanten zur Stellungnahme unterbreitet. Das ist die klassischen und zutreffende Bearbeitung eines Falles. Jetzt hat der Mandant "nein" gesagt. Es obliegt jetzt dem Mandanten, dem Anwalt zu sagen, wie es weitergehen soll. Woher soll der Anwalt das wissen? Könnte in Richtung "mehr raushandeln" gehen oder aber "Klage erheben", "andere Bedingungen", was weiss ich. Hellseherische Fähigkeiten hat der Anwalt nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Anwalt wurde über jede Neuigkeit von seinem Mandanten sofort informiert. Er weiß, daß sich ein Miterbe der Unterschrift bei der Bank entzieht und "erledigte" diese Kleinigkeit der Ligitimierung mit seiner Unterschrift und Stempel, hierzu hatte die Gegenseite 2 Stunden in seinem Büro verbracht. Es gab ab diesem Zeitpunkt nichts Neues zu besprechen und zu verhandeln. Die Legitimierung hätte man auch per Post versenden können, dauert 2 Tage. Das Bürotreffen zur Abholung wurde erst nach 1 Woche festgemacht. Nach dieser Woche und mit der Legitimierung ist der Miterbe (der nur Schwager ist)
zur Bank gegangen. Die Legitimation erkannte die Bank jedoch nicht an. Diese Vermutung äußerte die Mandandin des Anwalts ihm gegenüber bereits, aus dem Grund, da die Bank zur Legitierung extra angeboten hat zum Miterben nach Hause zu fahren und diese Unterschrift abzuholen. Wirklich sehr nett von der Bank. Das Angebot wurde leider abgelehnt. Als die Bank dann noch sah, das der betreffende Miterbe "angeblich" bis 60 km zum RA fahren konnte um sich zu legitimieren aber nicht 7 Km bis zur Bank schafft, hat die Bank die Rechtsabteilung eingeschaltet. Diese hat veranlasst nun eine Bankvollmacht
unterschreiben zu müssen. Das ist auch nach 14 Tagen nun noch nicht geschehen. Das weiß der RA. Meldet sich nicht mehr.

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