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Interessante Rechtsirrtümer rund ums Verkehrsrecht

Von Rechtsanwalt Christian Marnitz
2.8.2012 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 679 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Alkoholfahrt, Alkoholkontrolle, Verkehrskontrolle, Atemalkoholtest, Blutentnahme

Welche Rechte und Pflichten haben Sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle?

Gerade als Autofahrer im Straßenverkehr ist es bares Geld wert, wenn man seine Rechten und Pflichten genau kennt. Heute erfahren Sie von mir, was sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen bzw. nicht dürfen.

1. Sofern Sie der Polizeibeamte fragt, ob Sie Alkohol getrunken haben, müssen Sie die Wahrheit sagen. Das stimmt nicht. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, diese Frage überhaupt zu beantworten. Entgegen landläufiger Meinung hat selbst ein Beschuldigter zwar kein gesetzlich normiertes Recht zu lügen, allerdings macht er sich nicht strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt.

SEIT 2011 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Christian Marnitz
Zühlsdorf
Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht

2. Sofern Sie gefragt werden, ob Sie irgendwann schon mal andere Drogen genommen haben, können Sie ruhig von Ihrer Jugendsünde berichten. Falsch, Sie sollten Ihre Jugendsünde lieber für sich behalten. Wenn Sie dem Polizeibeamten mitteilen, dass Sie z.B. vor fünf Jahren als Jugendlicher einmal harte Drogen ausprobiert haben, hat das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Folgen für Sie. Der Polizeibeamte wird diese Information an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten. Diese wird -ohne vorher eine MPU anzuordnen- Ihre Fahrerlaubnis entziehen. Bei einmaligem Konsum von harten Drogen steht fest, dass Sie ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs sind. Dies gilt selbst dann, wenn der Drogenkonsum in keinem Zusammenhang zum Straßenverkehr stand.

3. Sofern Sie der Polizeibeamte um einen Atemalkoholtest bittet, müssen Sie Folge leisten. Falsch, Sie sind nicht verpflichtet zu pusten. Allerdings kann dann eine Blutentnahme vom Richter angeordnet werden, welche notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt wird. Sie sollten grundsätzlich nicht Ihr Einverständnis zu einer Atemalkoholkontrolle oder Blutentnahme erteilen.

Die Verkehrsrechtskanzlei Marnitz hat sich auf Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert.

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