Die Zentralsteuerung einer Brandschutztür ist defekt, so dass über den Rauchmelder der elektrische Magnethalter der Brandschutztür nicht mehr funktionsfähig ist. Außerdem wäre diese Anlage in diesem Zustand, lt. Brandschutztechniker, so nicht mehr abnahmefähig.
Sie ist nicht nur veraltet, sie würde auch nicht mehr abgenommen werden.
Nun gibt es die Möglichkeit,
1. es bei der jetzigen Brandschutztür zu belassen und künftig auf die automatische Schließung der Tür mit Rauchmelder zu verzichten. Die Tür könnte geschlossen bleiben und händig geöffnet und geschlossen werden. (bauliche Veränderung????)
2. Oder die Anlage müsste komplett erneuert werden.(Instandsetzung???)
Handelt es sich bei der 1. Variante um bauliche Veränderungen? Dann bräuchte man eine einheitliche Abstimmung für die Auftragsvergabe. Was ist wenn eine Einigung nicht zustande kommt?
Oder reicht ein Mehrheitsbeschluss, um den Auftrag frei zu geben?
Ich danke im Voraus für eine Antwort
Instandsetzung oder bauliche Veränderung-Zentralsteuerung der Brandschutztür veraltet und defekt
22. September 2015
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Frage vom 22. September 2015 | 15:00
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandsetzung oder bauliche Veränderung-Zentralsteuerung der Brandschutztür veraltet und defekt
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