Instagram Video

19. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Purpose
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Instagram Video

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand hier mitteilen, ob man dagegen vorgehen kann.

Ich habe ein Video, welches ich selbst gemacht habe auf Instagram gepostet. Zudem habe ich darunter geschrieben, dass wenn jemand dieses Video teilen will, man mich zuerst fragen soll.

Nun habe ich heute erfahren, dass dieses Video total viral gegangen ist. Sämtliche Instagram Nutzer haben es über Apps runtergezogen und auf deren Profilen ohne meiner Zustimmung geschweige denn Angabe, woher das Video kommt (nämlich von mir) hochgeladen. Ebenso haben wohl diverse Fernsehsender sowie Internetnachrichtendienste dieses Video gezeigt bzw. gepostet unter Angabe der Profile, die es ohne Zustimmung hochgeladen haben.

Weiß jemand, wie sich das da verhält und wie in diesem Falle mein Urheberrecht eingreift?

Danke im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Purpose):
Zudem habe ich darunter geschrieben, dass wenn jemand dieses Video teilen will, man mich zuerst fragen soll.

Zum einen muss man Bitten nicht befolgen.
Zum anderen wäre zu prüfen - wenn es denn keine Bitte gewesen wäre - ob nach den Nutzungbedingungen des Dienstes solche Einschräkungen überhaupt wirksam vereinbaren könnte.
Und dann gibt es noch die Rechtsprechung des BGH und des EUGH zum Thema "Verlinkung" (da muss bei bestimmten Arten von Links generell nicht um Erlaubnis gefragt werden)



Zitat (von Purpose):
und wie in diesem Falle mein Urheberrecht eingreif

Das Urheberrecht liegt - zumindest für den Bereich in dem deutsches Recht gilt - immner noch bei Dir.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Aus den AGB von Instagram:

Zitat:
Stattdessen gewährst du uns hiermit, wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unserem Dienst teilst, postest oder hochlädst, eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App-Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen, damit wir den Instagram-Dienst zur Verfügung stellen können.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Nicht nur Instagram gewährt man das, sondern, weil man sich über das Vorhandensein einer nicht abschaltbaren "Teilen"-Funktion darüber klar sein mußte, konkludent auch allen anderen Nutzern (jedenfalls innerhalb der Plattform).

Zitat (von Purpose):
Ebenso haben wohl diverse Fernsehsender sowie Internetnachrichtendienste dieses Video gezeigt


Da könnten dann weitere Ausnahmen beim Urheberrecht greifen, etwa die Berichterstattung über das Weltgeschehen.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Nach fast auf den Tag genau drei Jahren dürfte sich das doch fast erledigt haben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Purpose):
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand hier mitteilen, ob man dagegen vorgehen kann.

Ich habe ein Video, welches ich selbst gemacht habe auf Instagram gepostet. Zudem habe ich darunter geschrieben, dass wenn jemand dieses Video teilen will, man mich zuerst fragen soll.

Das ist unwirksam, weil es den Nutzungsbedingungen von Instagram widerspricht.

Wer Instagram nutzt und Inhalte hochlädt, akzeptiert die Nutzungsbedingungen von Instagram. Zu denen gehört, daß der User Instagram ein nicht-exklusives, unterlizensierbares Nutzungsrecht einräumt, und daß Instagram allen Usern das Recht einräumen kann, die Inhalte ihrerseits zu teilen.
Der User kann die Instagram eingeräumten Nutzungsrechte durch Löschen des Inhaltes widerrufen, aber nur, wenn der Inhalt nicht bereits von anderen Usern geteilt wurde.
Zitat:

Nun habe ich heute erfahren, dass dieses Video total viral gegangen ist.

Das ist Sinn und Zweck von Instagram.
Zitat:
Ebenso haben wohl diverse Fernsehsender sowie Internetnachrichtendienste dieses Video gezeigt bzw. gepostet unter Angabe der Profile, die es ohne Zustimmung hochgeladen haben.

Das dürfen sie, wenn Instagram ihnen das entsprechende Nutzungsrecht einräumt - und das darf Instagram, weil der User Instagram das Recht zum Unterlizensieren einräumt.
Zitat:

Weiß jemand, wie sich das da verhält und wie in diesem Falle mein Urheberrecht eingreift?

Wer Inhalte bei Instagram hochlädt, räumt Instagram und über Instagram auch den Instagram-Usern umfassende Nutzungsrechte ein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Nach fast auf den Tag genau drei Jahren dürfte sich das doch fast erledigt haben, oder?


Ach menno. Ich weiß nicht, wieso das Forum nach x Jahren immer noch den Bug hat, daß das Aktualisierungsdatum des Threads aktuell bleibt, wenn der letzte Beitrag von den Mods gelöscht worden ist. So fällt man immer wieder drauf rein und hält die Anfrage selbst für aktuell...

Hallo @Mods, @Admin, kann man das mal fixen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
wenn der letzte Beitrag von den Mods gelöscht worden ist.

Ist er hier ja nicht.

Idealerweise hätte der Admin den Beitrag geschlossen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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