Insolvenzware

12. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
muecke1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzware

Hi All,

ich werde zukünftig bei Ebay Insolvenzware verkaufen, die ganz legal gekauft wird.

1. Muss ich auf verpackte Ware Garantie geben?
2. Wie kann ich dem Finanzamt klarmachen, dass ich teilweise keinen Nachweis über den Kauf habe (Rechnung)
3. Wenn ich im Monat 1500 - 2000 € mache, was ist sinnvoller einen Teil- oder Vollgewerbeschein?


Danke für Eure antworten.

Gruss,
Michael

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ein ganz anderer wichtiger Rat:
wenn Sie lediglich aus Insolvenzmasse aufgekaufte Waren weiterverkaufen (also nicht selbst Insolvenzverwalter sind), dürfen Sie das gemäß §7 UWG nicht unter dem Begriff "Insolvenzverkauf" oder "aus Insolvenz" o.ä. tun!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muecke1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mareike,

würd ich auch nicht tun ;)

Danke,
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Muss ich auf verpackte Ware Garantie geben?
Nein - nur die gesetzliche Sachnmängelhaftung muss beachtet werden (bei gewerblichen VK nicht ausschliessbar!)

Wie kann ich dem Finanzamt klarmachen, dass ich teilweise keinen Nachweis über den Kauf habe (Rechnung)
Wenn Sie die Einnahmen auf ihrer Steuererklärung auflisten, wird kein Mensch danach fragen - jede Rechnung wird ja bei gewerb. wieder verbucht - das Finanzamt spart also noch :)

Wenn ich im Monat 1500 - 2000 € mache, was ist sinnvoller einen Teil- oder Vollgewerbeschein?
Bin nebenberuflich Selbstständig - aber den Ausdruck Teilgewerbeschein habe ich noch nicht gehört...
Würde daher auch sagen, ein ganz "normales" Gewerbe anmelden.

Gruss
MichiM



-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Konfuzius
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

"ich werde zukünftig bei Ebay Insolvenzware verkaufen, die ganz legal gekauft wird."
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer.htm

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen