Insolvenzverwalterkosten

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Goldwing
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzverwalterkosten

Hallo Zusammen,
ich bin den Weg über die Schuldnerberatung gegangen, die mich 1500 Euro gekostet hat, welche mich dann in die Privatinsolvenz gedrückt hat. In meinen Augen hat die Schuldnerberatung nur kassiert, ein paar Unterlagen geordnet, aber sonst nichts gemacht. Keinen Versuch für einen Vergleich. Nichts. Aber das soll jetzt nicht das Thema sein.
Seit Januar 2017 bin ich nun in der Privatinsolvenz. Ich habe zur Tabelle angemeldete Forderungen in Höhe von mittlerweile nur noch knapp 9000 Euro. Da standen mal bei Eröffnung des Verfahrens ca. 17000 Euro. Das konnte ich aber selbst soweit regeln. (Es waren KK-Beiträge, die ich nicht zahlen konnte).
Jetzt habe ich die Möglichkeit, 10000 Euro zu erhalten. Ich würde damit gerne meine Gläubiger befriedigen.
Mein Insolvenzanwalt sagt mir nun, dass ich jetzt 19.000 Euro zahlen müsste, um die Insolvenz sofort zu beenden.
19000 € Zahlung
- 9000 € Forderungen
- 1800 € Gerichtskosten
+ 3600 € bereits gepfändetes Einkommen
=============
11800 € Betrag für Insolvenzverwalter

Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Wenn ich im Internet schaue, dann finde ich da Vergütungen für den IV in Höhe von 40% der Masse.
Nicht falsch verstehen, ich habe den Mist selbst verursacht, und ich möchte jedem sein Geld wieder geben, aber dass der IV bei einer Tätigkeit von noch nicht mal einem Jahr diesen Betrag erhalten soll??
Zudem macht mein IV eine weitere Rechnung auf:
Wenn ich nach 3 Jahren beenden möchte muss ich 35% der Gläubiger Forderungen begleichen.

Hier soll ich dann immer noch 3.500 € zahlen müssen
Er bekommt dann, nach 3 Jahren Arbeit eine Vergütung von 5.800 € (wieso weniger, obwohl mehr gearbeitet??) und meine Gläubiger dann 3500 Euro.
Nach 3 Jahren habe ich aber durch die Pfändungen (wenn so so weitergeht, wovon ich ausgehe) auch über 12.000€ eingebracht.

Ich blicke da nicht mehr durch.

Ist das alles so richtig ??
Ich dachte immer, ein Insolvenzverfahren soll helfen.
Ich bin auf Eure Meinungen und Aussagen, Tips hierzu gespannt.

Viele Grüße
Klaus



-- Editiert von Goldwing am 13.10.2017 10:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ist das Verfahren schon beendet und bist du bereits in der WVP?
Wenn nein würde ich warten bis das der Fall ist denn dann gibt es eine ordentliche Abrechnung und keiner kann mehr nachmelden.

Im Übrigen wurdest du nicht in die Inso gedrückt sondern den Antrag hast du selbst unterschrieben und ggf sogar ausgefüllt. Handelt es sich um eine Privatinsolvenz muss vorab ein AEV gemacht worden sein. Also nicht jammern.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goldwing
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ist das Verfahren schon beendet und bist du bereits in der WVP?

Nein, bin ich nicht.Ich möchte das Ganze nur so schnell wie möglich beenden.
Wie gesagt, ich habe ca. 9000 Euro an angemeldeten Forderungen und ich soll jetzt 19.000 Euro zahlen, um das sofort zu beenden. das geht mir nicht in den Kopf.
Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wenn nein würde ich warten bis das der Fall ist denn dann gibt es eine ordentliche Abrechnung und keiner kann mehr nachmelden.

Das Verfahren ist eröffnet, ich habe keine Ahnung davon, wo ich jetzt bin, weil mein IV keine Auskünfte gibt, die ich nachvollziehen geschweige denn verstehen kann

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Im Übrigen wurdest du nicht in die Inso gedrückt sondern den Antrag hast du selbst unterschrieben und ggf sogar ausgefüllt. Handelt es sich um eine Privatinsolvenz muss vorab ein AEV gemacht worden sein. Also nicht jammern.

Nun, wenn ich damals die Ahnung gehabt hätte, dann hätte der Schuldenberater einen Vergleich machen können. Hat er aber nicht, also hat er mich in die Insolvenz geschickt. Ja, ich bin es selbst schuld, und deshalb jammere ich ja auch nicht.
Ich will raus aus dem Mist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Der IV würde im eröffneten Verfahren einen nicht unerheblichen Teil der 10.000€ bekommen. Warte deshalb die WVP ab und beende dann das Ganze. Das hat den Vorteil dass keiner mehr nachmelden kann.

Der IV ist nicht dein Freund oder Berater und muss dir auch nichts "übersetzen". Wenn du unsicher bist fragst du entweder eine Schuldnerberatung, einen RA oder ggf hier nach.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Goldwing
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ex Inkassomitarbeiter,
es ist mir klar, dass der IV Geld bekommt. Soll er ja auch.
Für mich sieht seine Berechnung eben so aus, als sagt er, ich will jetzt einen Betrag x haben, dann rechne ich eben rückwärts, dass mein Betrag x 40 % von irgendwas sind.
ich habe das so verstanden, dass wenn ich ich z.B. 10000 Euro an offenen Forderungen habe, er 40% davon als Vergütung bekommt. Würde heissen, um die 10.000 Euro abzulösen, müsste ich 14.000 Euro haben. Die Gerichtskosten habe ich jetzt mal aussen vor gelassen.
Ist das so korrekt ??
Vielen Dank für Deine/Eure Antwort.

Klaus

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von Goldwing):
ich habe das so verstanden, dass wenn ich ich z.B. 10000 Euro an offenen Forderungen habe, er 40% davon als Vergütung bekommt.



Nein, im erste Post hast dues ja richtig erkannt.


Zitat (von Goldwing):
Wenn ich im Internet schaue, dann finde ich da Vergütungen für den IV in Höhe von 40% der Masse.



Die Vergütung richtet sich nach der Masse und nicht nach deinen Verbindlichkeiten.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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