Insolvenzverwalter zahlt Rechnung nicht.

1. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.03.2019 02:09:10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Insolvenzverwalter zahlt Rechnung nicht.

Hallo,

es passt zwar eigentlich nicht in diese Kategorie aber irgendwie doch.

Ich habe für einen Insolvenzverwalter 2 Domains registriert.
Diese Domains waren im Eigentum der insolventen Firma.

Diese habe ich dem IV mit Netto 80.- jährlich in Rechnung gestellt.
Diese Rechnungen hat er auch bisher immer (bisher 3 x) anstandlos beglichen.

Jetzt aber rief mich seine Mitarbeiterin an und meinte, dass die Rechnung aus 06/2014 nicht mehr beglichen werden könne. Da die insolvente Firma schon 08/2013 abgewickelt wurde -> sprich die Firma existiert nicht mehr. Wenn ich das richtig verstanden habe.

Meine Frage ist nun:

Was habe ich mit der Insolventen Firma zu tun? Ich habe doch einen Vertrag mit Insolvenzverwalter.
Ein Hinweis: Als Rechnungsadresse sollte ich angeben "Rechtsanwalt Stephan R. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der BlaBla GmbH"

Lohnt es sich, dem besagten RA einen Mahnbescheid zukommen zu lassen? Ist er damit im Recht?

Danke für Eure Antworten!

-- Editiert Swiper am 02.10.2014 00:32

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da hier keiner den genauen Vertragsinhalt kennt und insbesondere ob es sich überhaupt um ein Dauerschuldverhältnis handelte, werden Sie hier wohl nicht weiter kommen. Da müssen Sie sich schon rechtlich beraten lassen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.03.2019 02:09:10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Den Vertragsinhalt?? Hatte ich das nicht oben beschrieben?
Ist eine Allgemein gültige Frage. Da interressiert der genaue Vertragsinhalt wohl kaum.

Aber hier geht es wohl nur darum Anwaltsleistungen an den Mann zu bringen.

Nööö, dass lassen wir mal lieber!

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat:
Den Vertragsinhalt?? Hatte ich das nicht oben beschrieben?


Nö! --> "Ich habe für einen Insolvenzverwalter 2 Domains registriert." UND "Diese habe ich dem IV mit Netto 80.- jährlich in Rechnung gestellt."

Wo ist hier der Vertragsinhalt?

quote:
Ich habe für einen Insolvenzverwalter 2 Domains registriert.
Diese Domains waren im Eigentum der insolventen Firma.


Also was denn jetzt? Waren die Domains Eigentum der insolventen Firma oder haben Sie die Domains für den IV (neu) registriert? Beides beißt sich...

quote:
Diese habe ich dem IV mit Netto 80.- jährlich in Rechnung gestellt.


Ich kann Ihnen auch in Rechnung stellen, dass Sie dreimal monatlich den Mond anschauen. Wenn es dafür keine vertragliche Grundlage gibt, kann ich mir die Rechnung auch ebenso gut in die Haare schmieren. Die Frage von Eidechse nach dem Vertragsinhalt war damit absolut berechtigt.

quote:
Was habe ich mit der Insolventen Firma zu tun? Ich habe doch einen Vertrag mit Insolvenzverwalter.


Der was genau besagt? Geht es nur um die Registrierung der Domain oder auch um die Domainpflege? Und wenn letzteres zutrifft, war der Vertrag befristet? Gekündigt?

quote:
Als Rechnungsadresse sollte ich angeben "Rechtsanwalt Stephan R. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der BlaBla GmbH"


Logisch! Der Anwalt selbst will keine Domain "insolventegmbh.de", wozu auch?! Also muss über die Insolvenzmasse abgerechnet werden.

quote:
Lohnt es sich, dem besagten RA einen Mahnbescheid zukommen zu lassen?


Nur, wenn die Zahlung seinerseits vertraglich geschuldet, fällig UND keine Masseunzulänglichkeit eingetreten ist.

quote:
Jetzt aber rief mich seine Mitarbeiterin an und meinte, dass die Rechnung aus 06/2014 nicht mehr beglichen werden könne. Da die insolvente Firma schon 08/2013 abgewickelt wurde -> sprich die Firma existiert nicht mehr. Wenn ich das richtig verstanden habe.


Kann ja praktisch nur heißen, dass entweder das Insolvenzverfahren beendet ist oder der Geschäftsbetrieb im Wege einer übertragenden Sanierung auf einen Investor überging. Im ersteren Fall ist das Amt des Insolvenzverwalters beendet und damit auch das Dauerschuldverhältnis mit Ihnen. Im zweiteren Fall ist der Erwerber des insolventen Unternehmens Ihr neuer Vertragspartner geworden.

Wie Sie sehen, braucht es ein paar mehr Informationen als nur die von Ihnen hier hingeworfenen Brocken. Wir wissen weder, ob zwischen Ihnen und dem IV überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam noch, zu welchen Konditionen noch, ob der IV überhaupt noch Ihr Vertragspartner ist noch, ob das Verfahren überhaupt noch läuft noch, ob MU erklärt wurde etc. pp.

Angesichts dessen, dass die Zahl der benötigten Infos die Zahl der gegebenen Infos hier deutlich übersteigt, kann ich es Eidechse hier mitnichten übel nehmen, dass er Sie freundlich an (bezahlte) Profis verweist. Das ist aber lange kein Grund, hier polemisch zu werden!

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 02.10.2014 13:34

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.03.2019 02:09:10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Meine Antwort beruhte darauf das es meiner Meinung nach unerheblich ist, wie und warum der Vertrag zu stande gekommen ist.

Dis Domains gehören oder gehörten der Insolventen Firma.
Der alte Hoster hatte wohl zu viel € verlangt und weil der IV schon aus einer anderen Insolvens zwei weitere Domains bei mir Registriert hatte, hatte mich seine Mitarbeiterin vor Jahren nochmals angerufen und bat mich diese weiteren zwei Domains doch auch nioch zu übernehmen.

Das ganze lief telefonisch ab. Da 4 Jahre lang immer alle Rechnungen beglichen wurden, kann man hier sicherlich von einem Vertrag ausgehen.

Deshalb meine ich auch das es mir NICHT um Vetragsfragen geht sondern nur darum ob er als IV einer Insolventen Firma die bereits abgewickelt wurde, seiner vertraglichen Pflichten mir gegenüber noch zu erfüllen hat.

Meiner Meinung nach ja. Denn er kann doch auch nicht als IV der abzuwickelnden Firma zu einem Autohändler gehen, sich für 50.000 $ einen Wagen auf Pump kaufen und dann nachher sagen... "Ja Jungs ich habe die Firma doch schon längst abgewickelt, schaut mal von wem Ihr euer Geld bekommt"

Daher bitte ich ja nur um die beantwortung der Frage.

Ist der IV mir gegenüber noch zu Zahlung verpflichtet. Weil meiner Meinung nach habe ich ja einen Vertrag mit dem IV und NICHT mit der ihm übertragenen Firma.

Die GmbH um die es geht ist weg. Die wurde nicht von irgend jemanden übernommen!

Es geht mir nicht so sehr um die €80. Sondern mehr draum warum sich manche Personen oder Berufgruppen meinen alles erlauben können.

Denn ist es nicht seine Pflicht, alle Vertraglichen Geschäftsbedingungen VOR Abwicklung zu kündigen?



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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Swiper

Aber Sie bemerken schon noch, dass Sie hier schön im Kreis argumentieren und sich fleißig selbst widersprechen?

Siehe

quote:
Meine Antwort beruhte darauf das es meiner Meinung nach unerheblich ist, wie und warum der Vertrag zu stande gekommen ist.
(…)
Deshalb meine ich auch das es mir NICHT um Vetragsfragen geht sondern nur darum ob er als IV einer Insolventen Firma die bereits abgewickelt wurde, seiner vertraglichen Pflichten mir gegenüber noch zu erfüllen hat.
(…)
Weil meiner Meinung nach habe ich ja einen Vertrag mit dem IV und NICHT mit der ihm übertragenen Firma.
(…)
Denn ist es nicht seine Pflicht, alle Vertraglichen Geschäftsbedingungen VOR Abwicklung zu kündigen?



Wenn ich den 1. Teil ernst nehme, dann meinen Sie, dass es wirklich völlig unerheblich ist, ob und was für ein Vertrag geschlossen wurde. Also könnte auch gar kein Vertrag vorliegen und der Insolvenzverwalter müsste Ihre Rechnung zahlen und zur Krönung gibt es dann ohne Vertrag auch noch vertragliche Verpflichtungen.

Sorry aber das ist nicht nur völlig verquer sondern zeugt auch davon, dass Sie gar keine Ahnung haben. Ohne Vertrag gibt es nunmal keine vertraglichen Pflichten.

Und jetzt tut sich ein weiteres Problem auf. Da es in Ihrem Fall entscheidend von den Umständen abhängen wird, ob ein Vertrag geschlossen wurde, welcher Inhalt dieser Vertrag hatte und ob dieser evtl. bereits beendet wurde, kommen wir hier in den Bereich der Rechtsberatung, da ein konkreter Fall zu lösen wäre. Derlei konkrete Rechtsberatung ist aber nur Rechtsanwälten (oder den weiteren im RDG benannten Stellen für die jeweils spezielle Rechtsmaterie) erlaubt. Das wird von den usern in diesem Forum zwar häufig nicht so eng gesehen, da gibt es ganz andere Foren, in denen bei jedem ich sofort jedwede Beantwortung verweigert wird, aber verboten wäre es trotzdem, wenn der entsprechende user kein Rechtsanwalt ist.

Äußerst interessant finde ich den Vorwurf, dass ich Rechtsanwalt-Leistungen an den Mann bringen will. Offensichtlich scheine ich ja dann ein Herz für alle Rechtsanwälte zu haben, da ich ja weder einen konkreten Rechtsanwalt benannt habe noch sich irgendwie aus meiner Signatur oder meinem Nick ergibt, dass ich vielleicht diesem Berufstand angehöre. :grins:

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weil meiner Meinung nach habe ich ja einen Vertrag mit dem IV und NICHT mit der ihm übertragenen Firma. <hr size=1 noshade>

Ein IV handelt bei derartigen Geschäften wohl als Bevollmächtigter der insolventen Firma und nicht im eigenen Auftrag. Das zeigt auch die Rechnungsadresse sehr deutlich.



quote:<hr size=1 noshade>und bat mich <hr size=1 noshade>

Da wäre wohl nicht nur der genaue Wortlaut erforderlich um die oben genannte Vermutung widerlegen zu können, sondern auch noch ein Beweis darüber.



quote:<hr size=1 noshade>Nööö, dass lassen wir mal lieber! <hr size=1 noshade>

Die anzahl juristischer Laien die ein Anwalt erfolgreich verklagt haben ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein, ist recht übersichtlich.



Angesichts des Kostenrisiko und den Erfolgsaussichten (selbst bei anwaltlicher Vertretung), würde ich von einem Verfahren abraten.



Eventuell lassen sich die Domais ja verwerten?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.03.2019 02:09:10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Natürlich werde ich für 80€ keinen verklagen schon alleine deswegen nicht weil ich keine große Ahnung von solchen Sachen habe, wie man mir ja bereits vorgeworfen hat.

Jedoch reicht mir die Antwort von Harry Van Sell schon fast:

quote:
Ein IV handelt bei derartigen Geschäften wohl als Bevollmächtigter der insolventen Firma und nicht im eigenen Auftrag. Das zeigt auch die Rechnungsadresse sehr deutlich.

Denn daraus resultiert ja, dass der IV im Sinne der Insolventen Firma gehandelt hat. Firma weg-> ich habe keinen mehr dem ich eine Rechnung schicken kann.

Die Kosten für eine Domain belaufen sich auf 5.20/Jahr. OK, kann ich hinnehmen.

Dennoch meine ich schon des öfteren gehört zu haben, das Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Dafür gibt es zwar keinen beweis aber wenn jemand 4 mal eine Jahresrechnung zahlt braucht man doch keinen Beweis für eben diesen mündlichen Vertrag. Den Rest regeln doch sicherlich meine AGB auch wenn er diese nicht schriftlich anerkannt hat.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dennoch meine ich schon des öfteren gehört zu haben, das Verträge auch mündlich geschlossen werden können. <hr size=1 noshade>

Das ist korrekt.



quote:<hr size=1 noshade>Dafür gibt es zwar keinen beweis <hr size=1 noshade>

Genau das ist dann das Problem (auch hier)



quote:<hr size=1 noshade>aber wenn jemand 4 mal eine Jahresrechnung zahlt braucht man doch keinen Beweis für eben diesen mündlichen Vertrag. <hr size=1 noshade>

Eher nicht für die bezahlten 4 Jahre, aber dafür das dieser länger als 4 jahre laufen sollte.



quote:<hr size=1 noshade>Den Rest regeln doch sicherlich meine AGB auch wenn er diese nicht schriftlich anerkannt hat. <hr size=1 noshade>

Wenn man denn beweisen könnte, das diese rechtswirksam in den Vertrag einbzogen wurden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Ein IV handelt bei derartigen Geschäften wohl als Bevollmächtigter der insolventen Firma und nicht im eigenen Auftrag.


Hier wären wir dann bei dem Theorienstreit, was ein IV eigentlich ist. Die herrschende Meinung geht allerdings von der Amtstheorie aus und das wir im allgemeinen auch in der Rechtsprechung so gehandhabt. Der IV ist demanch Partei kraft Amtes und somit Amtswalter. Vertragspartner wäre, bei einem geschlossenen Vertrag daher nicht die Firma selbst, sondern der IV als IV der Firma und auf keinen Fall persönlich.

Wurde das Insolvenzverfahren allerdings bereits abgeschlossen und aufgehoben, dann gibt es die Partei IV als IV der Firma nicht mehr, weil der IV sein Amt mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens verliert.

Auch wenn grundsätzlich Verträge auch mündlich geschlossen werden können, ist damit noch nicht das Problem vom Tisch, mit welchem genauen Inhalt diese Verträge geschlossen werden. Da ist es schon entscheiden, mit welcher Laufzeit ein Vertrag geschlossen wurde. Auch kann man auch nicht so einfach die Geltung der eigenen AGB unterstellen. Diese müssten wirksam einbezogen worden sein und zwar bei Vertragsschluss. Ein Hinweis auf der Rechnung wäre zu spät.

Da zudem nicht mit dem IV persönlich gesprochen wurde, fragt sich auch, ob der MA überhaupt entsprechend vertretungsbevollmächtigt war für einen solchen Vertragsschluss.

3x Hilfreiche Antwort

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