Insolvenzverschleppung. GF keine Bankvollm.

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
pusherman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverschleppung. GF keine Bankvollm.

Guten Tag,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Einen herzlichen Gruß an alle "Alten Hasen"!
ich bin Ende 2008 als Geschäftsführer einer GmbH eingesetzt worden. Haupsächlich aus Geldnot. Ich habe die ganze Zeit mehr oder weniger auf Weisung gehandelt, hatt ebensowenig eine Bankvollmacht oder volle Einsicht. Nun haben die Gesellschafter die GmbH verkauft und mich abgesetzt.
Heute muss ich zur Kripo wg. einer Befragung, da ich nun der Insolvenzverschleppung angeklagt bin.
Ich hatte die letzten Monate keinen Zugang zu den Geschäftsräumen, keinerlei Einsicht in Konten oder ähnliches.
Dies können auch Zeugen bestätigen. Da ich in großen finanziellen Schwierigkeiten war und bin, nahm ich immer wieder Termine für die Firma war um ein wenig Geld zu erhlaten. Ich weiß dass dies ein absolutes Fehlverhalten war. Nur geht es jetzt darum, dass ich keine Insolvenz rechtzeitig anmelden hätte können, da ich ja nachweislich keinerlei realistischen Einblick hatte.
Was sollte ich nun tun? Dies der Kripo mitteilen, zunächst schweigen? Ich habe Angst dass mir aus der Wahrheit "ein Strick gedreht" wird.
Danke im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wer bitte soll denn über ein Konto bestimmen wenn nicht der Geschäftsführer. Da geht man mit dem Handelsregisterauszug auf die Bank und gut ist es.
Du hättest als GF zurücktreten müssen.

Jetzt kannst du die Gesellschaftern anschwärzen um deine Strafe zu mindern. Jedoch werden die wohl erzählen das du das alleine warst.

Du musst keine Aussage bei der Kripo machen. Jedoch würde ich mal davon ausgehen das "du alleine" mehr Strafe bekommst, als wenn die anderen auch dran glauben müssen. Also Beweise sichern und anschwärzen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Also Sorry - deine Geschichte ist etwas kurrios. Du hast dich "einspannen" lassen, ohne nach zu denken, Hauptsache es gibt dafür Geld!
Leider sind die Strafen in D eher lächerlich und du wirst mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung eher gut davon kommen.
"Dummheit schützt vor Strafe nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

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