Guten Tag,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Einen herzlichen Gruß an alle "Alten Hasen"!
ich bin Ende 2008 als Geschäftsführer einer GmbH eingesetzt worden. Haupsächlich aus Geldnot. Ich habe die ganze Zeit mehr oder weniger auf Weisung gehandelt, hatt ebensowenig eine Bankvollmacht oder volle Einsicht. Nun haben die Gesellschafter die GmbH verkauft und mich abgesetzt.
Heute muss ich zur Kripo wg. einer Befragung, da ich nun der Insolvenzverschleppung angeklagt bin.
Ich hatte die letzten Monate keinen Zugang zu den Geschäftsräumen, keinerlei Einsicht in Konten oder ähnliches.
Dies können auch Zeugen bestätigen. Da ich in großen finanziellen Schwierigkeiten war und bin, nahm ich immer wieder Termine für die Firma war um ein wenig Geld zu erhlaten. Ich weiß dass dies ein absolutes Fehlverhalten war. Nur geht es jetzt darum, dass ich keine Insolvenz rechtzeitig anmelden hätte können, da ich ja nachweislich keinerlei realistischen Einblick hatte.
Was sollte ich nun tun? Dies der Kripo mitteilen, zunächst schweigen? Ich habe Angst dass mir aus der Wahrheit "ein Strick gedreht" wird.
Danke im Vorraus
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Insolvenzverschleppung. GF keine Bankvollm.
19. Mai 2010
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Frage vom 19. Mai 2010 | 12:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverschleppung. GF keine Bankvollm.
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