Insolvenzverfahren von Karstadt über Universum

27. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
molaS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverfahren von Karstadt über Universum

Aus Schaden Klug?

ich habe am 3.092015 ein Insolvenzverfahren wegen einer überfälligen Forderung zu einem nicht eingelösten Lastschriftverfahren bekommen. Demnach war die Hauptforderung am 2.09.2015 ein Betrag, den ich beglichen hatte, was ich auch per Mail Nachgewiesen habe. Das Inkassounternehmen schrieb mir dann am 9.09.2015 das Sie dazu keine Stellungnahme machen können und die zuständige Abteilung des Auftraggebers, also KARSTADT infomieren.

Daraufhin fiel KARSTADT auf, das ich am 24.01.2015 den gleichen Fehler gemacht habe und eine Lastschrift von 34,77€ mangels Deckung nicht abgebucht worden ist. Karstadt hat mich daraufhin nie angemahnt und mir ist es nicht aufgefallen, da an diesem Tag mehrere Käufe von meinem Kto abgebucht wurden.

Ich habe den Betrag von KARSTAD jetzt beglichen. Universum stellt mir aber im Schreiben vom 8.10. eine Forderung in Höhe von 108,12 € mit einer Aufstellung die mir nicht einleuchtet.

Ersteinmal ist die Forderung von 46,42 € mit einer Rg Nr. angegeben, dann kommen noch 7,50 € Mandantenauslagen, 54,00€ für die 1.Zahlungsaufforderung, 45,00 Geschäftsgebühr gemäß §4 Abs.5, 9,00€ Auslagenpauschale und 0,20€ Basiszins aus 46,42€ vom 2.09-08.10.2015 ?

Wie gehe ich jetzt nur damit um?



PS Macht es Sinn den Einzahlungsnachweis mit folgendem Schreiben (aus verwandetem Fall) abzuweisen?

Sehr geehrtes Inkasso Team - den von Karstadt nie angemahnten Betrag habe ich überwiesen.
Somit weise ich die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per Telefon.
Mit freundlichen Grüßen.


-- Editier von molaS am 27.10.2015 17:29

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zunächst einmal hast du wohl kein "Insolvenzverfahren" bekommen, das ist etwas völlig anderes.

Du hast eine Inkassoforderung bekommen. Ob Karstadt bei einer Rücklastschrift zwingen ein Inkasso einschalten muss, kann man diskutieren. Ich persönlich sehe das nicht so.

Grundsätzlich musst du neben der Hauptforderung auch Zinsen und Rücklastschriftgebühren bezahlen, denn diesen Schaden hast du angerichtet. Gerundet 5-6€.

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