Guten tag,
Wenn ein Insolvenzverfahren
geschlossen wird mangels masse, was passiert dann mit offene Forderungen ?
Wir haben Lohnzahlungsklage gegen unsere alte Geschäftsführer/Arbeitgeber erhoben und haben jetzt 3 Urteile/Titel
Der Geschäftsführer sagt er braucht diese jetzt nicht mehr zu zahlen wil bewiesen ist das er kein Geld mehr hat (Masse)..
Aber wie sieht sowas aus im Praxis, kann mann die Titel noch vollstrecken lassen ?
Insolvenzverfahren geschlossen mangels Masse ?
30. Mai 2006
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Frage vom 30. Mai 2006 | 10:30
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 2x hilfreich)
Insolvenzverfahren geschlossen mangels Masse ?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2006 | 13:31
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 1. Juni 2006 | 08:34
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
geschlossen heißt, das die Einleitung des Verfahrens abgelehnt wurde, oder?
dann darfst du deine Forderungen genau wie vorher vollstrecken lassen, als wäre keine Insolvenz beantragt worden.
Aber da keine Masse da ist, sehe ich wenig Chancen!
Und jetzt?
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