Hallo. Bitte um eklärung : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxxxx wird nach Vornahme der Schlussverteilung aufgehoben. §200 InsO. Es wird gemäß §203 Abs.1 Nr.3InsO die Nachtragsverteilung angeordnet bezüglich der zu erwartenden Quotenzahlung aus der beim Insolvenzverwalter zum Insolvenzverfahren angemeldet. Förderung in Höhe von xxxx
Insolvenzverfahren- Erklärung von Amt
21. Juni 2016
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Frage vom 21. Juni 2016 | 16:19
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenzverfahren- Erklärung von Amt
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#1
Antwort vom 21. Juni 2016 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120299 Beiträge, 39869x hilfreich)
Zitat:Förderung in Höhe von xxxx
Förderung? Was für eine Förderung?
-- Editiert von Harry van Sell am 21.06.2016 19:24
#2
Antwort vom 21. Juni 2016 | 19:56
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Sorry, Forderung in Höhe ......
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