Insolvenzverfahren- Erklärung von Amt

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenzverfahren- Erklärung von Amt

Hallo. Bitte um eklärung : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxxxx wird nach Vornahme der Schlussverteilung aufgehoben. §200 InsO. Es wird gemäß §203 Abs.1 Nr.3InsO die Nachtragsverteilung angeordnet bezüglich der zu erwartenden Quotenzahlung aus der beim Insolvenzverwalter zum Insolvenzverfahren angemeldet. Förderung in Höhe von xxxx

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120299 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat:
Förderung in Höhe von xxxx

Förderung? Was für eine Förderung?






-- Editiert von Harry van Sell am 21.06.2016 19:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb444030-32
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, Forderung in Höhe ......

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.244 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.